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Christian Pegel

19.05.2022 Sitzungen 8/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter! Zunächst erstens, Ihre Annahme, wir hätten eine massiv verschärfte Zahl von illegalen Einreisen, wie Sie sie nennen, hatten Sie uns ja als Frage an die Hand gegeben: Wir können solche nicht feststellen und auch die Bundespolizei stellt die nicht fest. Das ist mir nur wichtig für die Faktenlage. Zweitens. Ja, wir haben eine hohe Zahl von Schutsuchenden, die aus der Ukraine zu uns kommen. Drittens. Wir haben das normale Asylgeschehen weiterhin, das in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgewickelt wird. Die Erstaufnahmeeinrichtungen nehmen für eine gewisse Zeit, da gibt es Grundregeln dahinter, aber sie geben dann ab, im Übrigen wie in der Vergangenheit in die Landkreise und kreisfreien Städte, auch diejenigen, die als Asylsuchende, als Flüchtlinge unter anderen Schutzstati zu uns kommen. Von daher entlasten wir die Erstaufnahmeeinrichtungen nach dem alten Prozedere weiter. Zu drittens: Warum haben wir uns entschieden, eine Erstaufnahmeeinrichtung stärker für Schutzsuchende zuzuspitzen? Weil wir bei den Schutzsuchenden andere juristische Rahmenbedingungen zu gewährleisten haben und umgekehrt auch andere Regeln greifen, als das bei im Asylverfahren befindlichen Beteiligten geschieht. Deshalb haben wir das bewusst aufgesplittet, weil wir jetzt diejenigen, die sich stärker mit den Asylfragen beschäftigen, in Stern Buchholz konzentrieren können, die dann dort mit den Beteiligten tätig sind, im Zweifel auch längere Aufenthaltsdauern haben mögen, weil wir bei Asylsuchenden zum Teil eine Regelung haben, dass wir sie bis zu einem gewissen Grade in unserer Erstaufnahmeeinrichtung halten sollen. Da gibt es gewisse bundesrechtliche Vorgaben. Bei den Schutzsuchenden aus der Ukraine versuchen wir, eine relativ schnelle Weiterleitung in die Landkreise und kreisfreien Städte zu realisieren. Da versuchen wir insbesondere Folgendes: Sie können aufgrund der großen Zahl, die jetzt sehr komprimiert zu uns gekommen ist an Schutzsuchenden aus der Ukraine, die aber allesamt, wenn sie einen entsprechenden Aufenthaltsstatus erlangen wollen und wenn sie entsprechende Hilfeleistungen brauchen und bekommen sollen, eine gewisse Erfassung brauchen – ich brauche eine ausländerrechtliche Erfassung in einem besonderen Register, ich brauche so was Ähnliches wie eine erkennungsdienstliche Behandlung –, all das zusammengenommen ist für uns als Land bedeutsam, dass das gelingt, weil wir damit a) Abrechnungen mit dem Bund vornehmen können, b) im bundesweiten Verteilungssystem nachweisen können, wie viele bei uns sind – und diese Zahlen sind maßgeblich, nicht unsere gefühlten –, und c) wir müssen dafür Sorge tragen, dass das direkt zeitnah gelingt, damit wir nicht immer wieder Zuweisungen des Bundes bekommen, die uns möglicherweise dann irgendwann auch stärker fordern als andere Bundesländer. Das vorausgeschickt haben wir in Schwerin-Görries eine, das kennen Sie auch, relativ breit aufgestellte erkennungsdienstliche Behandlungsstraße aufgebaut mit sechs Strecken. Die Überlegung zurzeit ist, dass diejenigen, die uns Bund oder andere Länder zuweisen, dass wir die zunächst als Land in die Erstaufnahmeeinrichtung nehmen, und dafür braucht es einen zentralen Ort, in dem wir mit einem relativ hohen Umlauf allerdings arbeiten, dass wir diese Beteiligten dann in Schwerin-Görries entsprechend erkennungsdienstlich behandeln, erfassen, und wenn wir die an die Landkreise geben, dann sind die einmal so weit im Computer drin, dass dort nicht mehr großer Aufwand betrieben werden muss, sondern, wenn sie dort dann dezentral untergebracht werden, wie es gestattet ist, ich nicht das Problem habe, dass sie aus der dezentralen Unterbringung noch wieder in die Ausländerbehörde in einer der kreisfreien Städte müssen, sondern wir haben alles das an Voraussetzungen getätigt, was wir brauchen, um im Bund unsere Zahlen vorstellen zu können, um die gesetzlichen Maßgaben zu erfüllen. Und auch das macht es sinnvoll, an einer Stelle zu sammeln, weil wir sie jetzt mit Bussen aus Nostorf/Horst nach Schwerin-Görries bringen, entsprechend erfassen, zurückbringen und dann von dort aus mit Bussen auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilen. Und dann macht es Sinn, wenn Sie zwei Standorte haben – die haben wir, Stern Buchholz und Nostorf/Horst –, an einem sie zu konzentrieren und an dem anderen dann eben stärker die Asylverfahrensfragen zu konzentrieren.

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