Jan-Phillip Tadsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Das Thema „Unterbringungskapazitäten für ukrainische Flüchtlinge und Personen im Asylrecht“ ist ja gerade schon von Herrn Schneider auch in Bezug auf Nordwestmecklenburg als Landkreis angesprochen worden. Wir erleben ja jetzt eine Situation, wo durch den Ukraine-Krieg die Kriegsvertriebenen und auch durch die gestiegene Zahl illegaler Einreisen in den letzten Monaten das Land vor große Herausforderungen gestellt wird. Sie haben jetzt argumentiert, dass die Kommunen da verstärkt dezentral unterbringen sollen. Nun gibt es ja aber auch eine Landeserstaufnahmeeinrichtung, da haben Sie vor Kurzem in einer Kleinen Anfrage von mir, Drucksache 8/560, geschrieben, dass der Standort Nostorf/Horst ausschließlich für die Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine vorgesehen ist. Nun die Frage an Sie: Stimmt es, dass dann nur noch ukrainische Kriegsvertriebene in Nostorf/Horst untergebracht werden, und wenn das so ist, warum werden Personen, die im Asylrecht sind, dort nicht mehr untergebracht? Es wäre ja auch vor dem Hintergrund der Situation in Groß Stieten vielleicht der elegantere Weg, dass man Personen, allein reisende junge Männer im Asylverfahren, erst mal nach Nostorf/Horst bringt und ukrainische Kriegsvertriebene verstärkt dezentral unterbringt, wie Sie jetzt auch skizziert haben.
