Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich trage hier in Vertretung der Sozial- und Gesundheitsministerin Frau Drese vor. Nachdem in der letzten Legislaturperiode das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für den Bereich der Selbsthilfe zuständig gewesen war, widmet sich nun die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag dieser Thematik. (Sebastian Ehlers, CDU: Gut erkannt! – Daniel Peters, CDU: Ja, klar!) Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Das, was liegen geblieben ist, kann man ja auch nachholen, zumal in der Opposition. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Zutreffend stellen Sie fest, dass die gesundheitliche Selbsthilfe im Gesundheitswesen auch gesetzlich fest verankert ist und eine wichtige Rolle in der Beratung, Begleitung und Vernetzung von Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen einnimmt. Auch in Corona-Zeiten kann der Austausch mit gleich oder ähnlich Betroffenen eine wichtige Hilfe für die Bewältigung oftmals belastender Krankheitsbilder und deren Auswirkungen auf den Alltag sein. Der mit dem Präventionsgesetz vom Bundesgesetzgeber in das Krankenversicherungsrecht SGB V eingefügte Paragraf 20h wurde zuletzt mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz und dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation modifiziert. Demnach fördern die Krankenkassen Selbsthilfegruppen und Organisationen, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben, sowie Selbsthilfekontaktstellen. Für diese Arbeit werden auch in Mecklenburg-Vorpommern für jeden Versicherten rechnerisch aktuell 1 Euro und 19 Cent aus Kassenmitteln vorgesehen, wobei dieser Betrag jedes Jahr um die Bezugsgröße nach Paragraf 18 Absatz 1 SGB IV entsprechend der durchschnittlichen Einkommensentwicklung steigt. Gegenwärtig werden die Fördermittel der Krankenkassen durch den Verband der Ersatzkrankenkassen mit Sitz in Schwerin ausgereicht. Für das laufende Jahr 2022 stehen insgesamt respektable 1,22 Millionen Euro für Selbsthilfegruppen und Organisationen zur Verfügung. Neben der Förderung des in Rostock ansässigen Vereins Selbsthilfe Mecklenburg-Vorpommern, der als Dachverband fungiert, fördert das Land gemeinsam mit den Krankenkassen, Kommunen und anderen die Arbeit von gegenwärtig sechs über das Land Mecklenburg-Vorpommern regional gut verteilten Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen, kurz KISS. Diese befinden sich in Schwerin, Güstrow, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und im neuen Doppelstandort Pasewalk-Ueckermünde. Das Land fördert diese Strukturen mit insgesamt 135.000 Euro jährlich. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der CDU-Fraktion bestätigt die Ausrichtung der Arbeit der Landesregierung. Und ich finde es richtig und gut, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen über die betroffenen Haushaltstitel gesprochen wird. Am Montag fand dazu ja eine Anhörung statt. Das wird jetzt in den Arbeitskreisen der Fraktionen und dann im Sozialausschuss beraten. Ich denke, wer hier für einen Bereich die Mittel aufstocken möchte, sollte bitte seriöserweise auch sagen, an welcher Stelle dafür gespart werden soll. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn Sie unter Buchstabe a die vor wenigen Jahren abgeschlossene SHILD-Studie der Universitäten Hamburg, Hannover und Köln ansprechen, kann dieser entnommen werden, dass drei von vier Menschen, die eine Selbsthilfegruppe besuchen, nicht oder nicht mehr berufstätig sind, zumeist chronisch erkrankt sind und sich sozial engagieren. Das dürfte in Mecklenburg-Vorpommern nicht wesentlich anders sein. Thematische Schwerpunkte der Arbeit von Selbsthilfegruppen sind die Selbsthilfegruppen für Menschen mit Multipler Sklerose oder Prostatakrebs, aber auch Selbsthilfegruppen für Menschen mit Diabetes, Tinnitus und Demenz sind häufig zu finden. Zu diesen medizinischen Themen wird weltweit geforscht. Mitglieder einer Selbsthilfegruppe schätzen besonders das Gefühl, mit ihrer Erkrankung nicht allein zu sein und offen über Probleme sprechen und dadurch von den Erfahrungen anderer profitieren zu können. Und dies ist Selbsthilfearbeit im besten Sinne, die neben Empathie auch eher Zeit als Geld kostet. Zu Buchstabe b des Antrags bitte ich zu berücksichtigen, dass es eine von den Krankenkassen geförderte Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern und eine Vernetzung der Selbsthilfegruppen bereits gibt. Auch Patientenvertretungen nach Paragraf 140f SGB V sind bereits in den Landesausschüssen der Ärzte beziehungsweise Zahnärzte und Krankenkassen und im gemeinsamen Landesgremium zur sektorenübergreifenden Versorgung tätig. Der Verein Selbsthilfe M/V e. V. wird, wie schon gesagt, vom Sozialministerium ohnehin mit dem Ziel der Koordination der Selbsthilfearbeit und der Patientenvertretungen in den Fachgremien gefördert. Überdies können sich die Angehörigen von Selbsthilfegruppen jederzeit unmittelbar oder über die von den Krankenkassen sowie die vom Land, den Kommunen und Dritten geförderten Selbsthilfekontaktstellen untereinander austauschen. Ein Meinungsaustausch zwischen den von der Selbsthilfe Betroffenen findet daher auch unter Einbeziehung des Sozial- und Gesundheitsministeriums an vielen runden und eckigen Tischen bereits statt. Zu Buchstabe c und d ist zu berücksichtigen, dass der Bund bereits durch das Präventionsgesetz das Kassenbudget zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit der Selbsthilfegruppen deutlich angehoben hat, was für Mecklenburg-Vorpommern ein Volumen von über 1 Million Euro jährlich bedeutet. Dieser Betrag wird durch weitere Mittel insbesondere des Landes und der Kommunen zur Förderung der Selbsthilfekontaktstellen ergänzt. Ja, mehr geht immer und der Gesundheitsbereich ist grundsätzlich eine gute Adresse für die Unterstützung entsprechender Leistungsangebote. Dennoch gilt es, die Landesmittel ebenso wie die auch gesetzlich vorgesehenen Fördermittel der Krankenkassen und Kommunen effizient und zielführend einzusetzen. Der Vorschlag der Landesregierung liegt vor, jetzt liegt der Ball mit der Beratung und Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2022/23 im Feld des Landtages. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
