Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zweifelsohne sind Gründungen ein wichtiger „Baustein in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes“, wie es im ersten Satz Ihres Antrages heißt. Der anschließend vorgebrachte Hinweis, wonach Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Zahl der Unternehmensgründungen auf Platz 15 von 16 Bundesländern liegt und der so im KfW-Gründungsmonitor 2021 nachzulesen ist, sollte Ansporn für Verbesserungen sein. Allerdings ist diese Zahl auch ein bisschen einzuordnen. Bei aller Ambition dürfen die Gründe für die vermeintlich schlechte Platzierung unseres Landes nicht außer Acht gelassen werden, und auch die kann man im KfW-Monitor nachlesen. Zum einen sind Gründungstätigkeiten in Ballungsräumen in aller Regel höher als im ländlichen Raum. Und insofern ist es nicht verwunderlich, dass Berlin und andere große Städte dort viel, viel, viel weiter vorne sind als wir. Zum anderen wird im KfW-Gründungsmonitor auch angemerkt, dass auch eine ältere Bevölkerungsstruktur negativ auf das Gründungsgeschehen wirkt, da die Gründungsneigung im Alter tendenziell abnimmt. Da wir in Mecklenburg-Vorpommern im Prinzip keine Ballungsräume und zugleich eine vergleichsweise alte Bevölkerung haben, ist die vorletzte Platzierung von M-V im Ranking der Bundesländer weder überraschend noch zwingend negativ zu bewerten, sondern zunächst mal Ausdruck der Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur in unserem Land, und beides lässt sich, wie wir alle wissen, nicht von jetzt auf gleich verändern. Auch ist nicht die reine Zahl der Pro-Kopf-Gründungen unbedingt entscheidend, sondern die Zahl der erfolgreichen Gründungen, die wir im Land haben, denn die reine Zahl an Gründungen sagt nichts über den wirtschaftlichen Erfolg und die Zahl der Arbeitsplätze aus, die im Zuge einer Unternehmensgründung gegebenenfalls entstehen. Was nützt es uns, wenn wir im Land zum Beispiel in diesem Jahr doppelt so viele Gründungen wie 2021 hätten, aber keines dieser Unternehmen drei Jahre später noch existiert? Neben der reinen Zahl der Gründungen sollte also vor allem die Erfolgsquote in den Blick genommen werden. Und genau hier kann man ansetzen, indem man versucht, bestmögliche Voraussetzungen für potenzielle Gründerinnen und Gründer zu schaffen und auf diesem Weg die Zahl der wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensgründungen zu erhöhen. Damit in Mecklenburg-Vorpommern möglichst viele Unternehmensgründungen erfolgreich sind, sind entsprechende Voraussetzungen und Strukturen hilfreich. Die im Antrag formulierten Forderungen gehen dabei grundsätzlich in die richtige Richtung. Beispielsweise kann die Einführung eines Gründungssemesters an den Hochschulen des Landes jungen Menschen sicherlich dabei helfen, Studium und Unternehmensgründung besser zu vereinbaren und den Fokus nicht auf beide Dinge gleichzeitig richten zu müssen. Der Verwaltungsaufwand hier ist gering und dürfte kaum höher sein als bei der Beantragung eines Urlaubssemesters. Auch die im Antrag geforderte Erhöhung und Flexibilisierung des Gründerstipendiums ist sinnvoll. Ob es dagegen wirklich einen Gründungsbeirat am Wirtschaftsministerium braucht, ist zumindest mal fraglich. Ebenso stellt sich die Frage, welchen Mehrwert ein jährlicher Gründungs- und Start-up-Bericht – wir haben ja schon darüber gesprochen – hat. Das dafür notwendige Geld sollte man doch dann lieber für die Unterstützung der potenziellen Gründerinnen und Gründer ausgeben als für die Berichterstattung darüber. (Henning Foerster, DIE LINKE: Richtig!) Wie im Antrag der FDP selbst formuliert wurde, stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern schon viele Möglichkeiten zur Finanzierung von Gründungsvorhaben zur Verfügung. Von daher ist die Frage aufzuwerfen, ob eine zusätzliche Förderung von Gründungsvorhaben wirklich ganz oben auf der Dringlichkeitsliste steht oder ob nicht in anderen Bereichen mehr Notwendigkeit besteht, vonseiten des Landes auch finanziell zu unterstützen. Hier ist beispielsweise an die Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen zu denken. Wie Sie alle wissen, ist dies ein ernstes Problem in unserem Land. Wenn es gelingt, Nachfolger oder Nachfolgerinnen für Unternehmen zu finden, sei es im landwirtschaftlichen Bereich oder im Handwerk, dann werden dadurch bereits etablierte Betriebe und Strukturen erhalten und somit auch Arbeitsplätze für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Landes. Und dennoch, auch die Gründung von Unternehmen sollte gefördert werden, da Start-ups wichtige Innovationstreiber darstellen können und neue gute Ideen für unser Land entwickeln und vorantreiben. Und nicht nur das. Vorausgesetzt, das Geschäftsmodell ist erfolgreich, dann können Unternehmensgründungen attraktive Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Das Land kann hier neben der finanziellen Unterstützung vor allem mit der Schaffung der notwendigen Strukturen, etwa an den Hochschulen und Universitäten des Landes, seinen Teil zu einer aktiven Gründungskultur in M-V beitragen. Der Antrag der FDP geht hier absolut in die richtige Richtung. Bei allem Eifer für Start-ups müssen wir auch an die Unternehmer/-innen denken, die händeringend Nachfolgerinnen und Nachfolger für ihr Unternehmen suchen. Neben der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von Unternehmensgründungen sollte die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen durch Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen nicht aus den Augen verloren werden, denn der wirtschaftliche Erfolg unseres Bundeslandes hängt nicht nur von der Zahl der Gründungen ab, sondern mindestens zu gleichen Teilen davon, wie gut es uns gelingt, die oftmals schwierigen und langwierigen Prozesse der Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten – das eine tun, ohne das andere zu lassen. Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
