landtag-mv.de ↗

Torsten Koplin

Die Linke 18.05.2022 Sitzungen 8/22

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU legt uns hier einen sehr umfangreichen Antrag zur Zukunft der Landesverwaltung vor, dabei ist die Problembeschreibung durchaus zutreffend. Wir werden künftig weniger darüber reden, wie viele Stellen wir in der Verwaltung zur Verfügung haben. Wir werden eher darüber reden, wie wir die vorhandenen Stellen besser besetzen können. Der demografische Wandel schreitet voran. Es wird immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter geben. Die Menschen, die für die Besetzung von Stellen in der öffentlichen Verwaltung in Betracht kommen, werden immer weniger. Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, entnehme ich aber nicht erst Ihrem Antrag, sondern einer ganzen Reihe von Parlamentsdokumenten, aber auch der Mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes. Sie sehen also, das Problem ist bekannt, Sie erzählen uns nichts Neues. Und auch mit Ihren Lösungsvorschlägen präsentieren Sie nichts Neues, das ist mehr so idealtypisch, was dort referiert wird. Wenn Sie in den Koalitionsvertrag blicken, sehen Sie, dass die Modernisierung der Landesverwaltung und auch die Digitalisierung eine ganz wichtige Rolle spielen. Und wenn wir die Landesverwaltung von analog auf digital umstellen, dann ist klar, dass es auch Änderungen der Verwaltungsabläufe nach sich ziehen muss. Sie dürfen auch nicht vergessen in der Betrachtung dieser Thematik, dass wir die Digitalisierung der Verwaltung ja nicht als Selbstzweck vorantreiben. Es geht um Bürgerfreundlichkeit, aber es geht auch darum, Verwaltungsprozesse ökonomischer zu machen. Es geht darum, wie wir mit weniger Personal das Gleiche oder sogar noch mehr Leistungen anbieten können im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Was mich an Ihrem Antrag ein wenig irritiert, ist der Umstand, dass das Thema E-Government etliche Jahre im Innenministerium von Herrn Caffier verortet war. Da ist ja offensichtlich nicht allzu viel passiert. Nun wachen Sie auf (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und versuchen uns hier ein Stückchen weit zu belehren. Ansonsten ist es ja nicht so, dass Mecklenburg-Vorpommern da gar nichts auf die Reihe bekommt, Herr Reinhardt. Nur mal ein Beispiel: Mecklenburg-Vorpommern hat den Hut auf, stellvertretend für alle Bundesländer den elektronischen Bauantrag und weitere Anwendungen im Bereich „Bauen und Wohnen“ zu entwickeln. Das Land arbeitet dabei eng mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg zusammen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg nutzt das mit der Landesregierung erarbeitete Onlineverfahren für die digitale Baugenehmigung bereits seit 2019 erfolgreich und wurde dafür beim 7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung ausgezeichnet. Das erweiterte Antragsverfahren ist in die landesweite Verwaltungsplattform www.mv-serviceportal.de eingebunden. Erste Teile des Onlinedienstes sind seit Anfang 2021 im produktiven Einsatz und stehen anderen Bundesländern für eine Nachnutzung nach dem EfA-Prinzip, also „Einer für Alle“, zur Verfügung. Den aktuellen Status können die Beantragenden jederzeit online einsehen. Rückfragen können einfach und direkt gestellt werden. Alle am Vorhaben Beteiligten können jederzeit auf den Antrag zugreifen. So können Bauträger, Architekten und Ingenieure den Bauantrag zeitgleich digital ausfüllen und bearbeiten, Unterlagen hochladen, Unterlagen ergänzen oder ändern, zur Prüfung durch das Bauamt freigeben und auch bezahlen. Alle am Verfahren beteiligten Behörden können zeitgleich auf die Unterlagen zugreifen, sie prüfen und ihre Stellungnahmen an das zuständige Bauamt abgeben, welches den Bescheid am Ende elektronisch verschickt. Papierlos arbeiten erleichtert ungemein, da ohnehin alle Unterlagen digital erarbeitet werden und somit vorliegen. Ein gemeinsamer Zugriff auf die Unterlagen erspart enorm viel Zeit. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die Mitnutzung haben das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Bremen, Rheinland-Pfalz sowie Berlin zugesagt. Im Saarland wird das in M-V entwickelte Verfahren seit Kurzem angewandt. In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein begann die Pilotphase für die digitale Baugenehmigung kürzlich. Zunächst werden in beiden Ländern die Bauordnungen angepasst. Bis auf Thüringen haben alle anderen Bundesländer ihr Mitnutzungsinteresse angekündigt. Auch Kommunen, wie etwa die Landeshauptstadt Schwerin, sind bei der digitalen Baugenehmigung Vorreiter. Das alles sorgt natürlich für eine Entlastung in der Verwaltung und spart Personal in diesen Bereichen ein, Personal, das in anderen Bereichen dringend benötigt wird. Auch die Justiz ist im Bereich der Digitalisierung recht weit. Die Einführung der elektronischen Akte wird bis Anfang 2026 abgeschlossen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ah!) Da ist ja schon viel geschehen und wird weiter im Prozess bearbeitet. Justizministerin Bernhardt hat an diese Vorarbeiten anknüpfend, aber auch selbst in der Vergangenheit als rechtspolitische Sprecherin unserer Vorgängerfraktion darauf hingewiesen, dass die elektronische Akte nur dann ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn auch die Prozessordnung, die allerdings Bundesrecht ist, der elektronischen Akte angepasst werden. Das ist ein dickes Brett, was da gebohrt werden muss, aber das Problem ist bekannt, wie gesagt. Meine Damen und Herren, Sie merken, die im Antrag aufgeworfenen Probleme sind bereits lange bekannt und werden unter Rot-Rot auch endlich zielgerichtet angegangen. Ihren Antrag braucht es dafür nicht, steht in meinem Konzept, mit einer Ausnahme: Ich finde diese Überlegung, auch die rechtlichen Rahmensetzungen vorzunehmen, bei der zukünftigen Anwendung künstlicher Intelligenz sehr bedenkenswert. Das kann man auch abkoppeln und muss man wahrscheinlich auch, weil hier ein ganz besonderer Themenkreis in Betracht kommt, der immer auch eine ethische Dimension hat, also nicht nur verwaltungsrechtlich und juristisch im umfänglichen Sinne gesehen werden muss, sondern eben auch die ethische Seite eine Rolle spielt. Insofern, denke ich, werden wir da noch mal speziell uns zu verständigen müssen, aber diesen Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Torsten Koplin Protokoll ↗