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Marc Reinhardt

CDU 18.05.2022 Sitzungen 8/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zur Zukunft der Landesverwaltung, sicherlich ein wichtiges Thema. Der Finanzminister Herr Geue – da ist er ja – hat uns im Zuge der Beratung des Haushalts in der letzten Woche, wer dabei war, im Finanzausschuss auch mehrfach, zuletzt im Finanzausschuss, letzten Donnerstag war es, glaube ich, versichert, wie ernst es ihm mit dem Thema „Modernisierung der Landesverwaltung“ ist. In meinen Worten ausgedrückt, der Handlungsbedarf sei angesichts des Ausmaßes der Altersfluktuation in der Landesverwaltung in den nächsten Jahren und in dem abnehmenden Angebot an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern enorm. Ich denke, wir alle kennen die demografische Entwicklung. Ich sage dann bei dem Thema immer gerne, als ich 1996 aus der Schule gekommen bin, waren wir 32.000 Schulabgänger. Dieses Jahr waren es, glaube ich, etwas über 12.000. Insofern zeigt das schon das ganze Ausmaß der Dimension. Sehr geehrter Herr Finanzminister Geue, in diesem Punkt sind wir uns dann ja auch durchaus einig. Leider besteht die Einigkeit aber auch bei den Zweifeln, ob die rot-rote Landesregierung dieses Problem wirksam angehen wird. Anders waren Ihre Ausführungen am letzten Donnerstag kaum zu verstehen. Insofern bin ich sicher, dass Sie unseren Antrag natürlich mit größter Begeisterung aufgenommen haben und ihm uneingeschränkt zustimmen werden. Alles andere wäre zumindest verwunderlich, haben Sie doch im Finanzausschuss recht deutlich signalisiert, dass Sie und das Finanzministerium Rückenwind benötigen für die Durchsetzung eines konsequenten Modernisierungsprozesses der Landesverwaltung mit samt den Geschäftsoptimierungsprozessen. Wenn durch den demografischen Wandel, ich habe eben dazu schon gesprochen, immer weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen, die Aufgaben aber nicht weniger werden angesichts der Fülle der Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommt, ist von weniger Aufgaben auch beim größten Optimismus nicht auszugehen. Dann muss durch die technische und organisatorische Weiterentwicklung die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung erhöht werden. Oder vereinfacht ausgedrückt, wenn ein gleichbleibender Stellenbestand keine Option ist, muss die Landesverwaltung effizienter werden, damit die Aufgaben von weniger Beschäftigten erfüllt werden können, und zwar ohne dass diese dauerhaft oder auch nur regelmäßig an der Belastungsgrenze arbeiten. Wir wissen aus einigen Bereichen, nicht nur bei Landes-, auch Kommunalverwaltungen, dass das bereits manchmal auch heute schon der Fall ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag zeigt den Weg auf. Es braucht agile Verwaltungsstrukturen und die Optimierung und Digitalisierung sämtlicher Geschäftsprozesse, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten und die Leistungen der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Wenn ich „sämtlicher Geschäftsprozesse“ sage, meine ich auch sämtliche, denn zwei Dinge sind entscheidend, damit unsere Landesverwaltung bis 2030 schnell genug effizient genug wird: Erstens muss ab sofort ein ganz anderes Tempo bei der Verwaltungsmodernisierung eingeschlagen werden und zweitens ist zwingend ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für einen ganzheitlichen Ansatz braucht es eine neue Kultur in der Landesverwaltung, eine Kultur, in der die Bereitschaft zur Organisationsentwicklung, zur kontinuierlichen Optimierung der Verwaltungsorganisation mit dem Ziel einer effizienten und serviceorientierten Verwaltung für Führungskräfte wie Mitarbeiter eine Selbstverständlichkeit ist. Um dies zu erreichen, muss ein modernes Organisationsentwicklungskonzept für die Landesverwaltung erarbeitet werden, das ein Programm für agile Verwaltung, für schlanke Strukturen und optimierte Prozesse enthält, denn neben der Optimierung der Abläufe muss auch die Aufbauorganisation verbessert werden. Die Strukturen der Verwaltungen müssen sich zukünftig stärker an den Geschäftsprozessen ausrichten, die dann und von den damit verbundenen Interaktionen innerhalb der Verwaltung wie auch nach außen, also mit den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmern und anderen gesellschaftlichen Akteuren als Kunden, sowie mit anderen öffentlichen Verwaltungen berücksichtigt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag fordert zur Umsetzung einer durchweg digital arbeitenden Verwaltung außerdem für alle neuen Gesetze und Verordnungen eine Digitalisierungsprüfung, einen sogenannten, man kennt das aus anderen Bereichen, E-Government-Check, damit schon beim Erlass rechtlicher Regelungen effiziente und bürgerfreundliche digitale Verwaltungsprozesse mitgedacht werden und nicht erst im Nachhinein mit viel Aufwand und hohen Kosten berücksichtigt werden müssen. Da sich die Koalitionsfraktionen eine solche Digitalisierungsprüfung selbst im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, dürfte dieser Punkt ein weiterer Grund sein, unserem Antrag zuzustimmen. Zuletzt muss ich beim Thema Verwaltungsmodernisierung schon jetzt vorausblickend werden. Beim Thema „Künstliche Intelligenz“ handelt es sich nicht mehr um eine Science-Fiction. Künstliche Intelligenz und vergleichbare Technologien sind längst Bestandteil fortschrittlicher Informationstechnologien. Da müssen wir jetzt, wie schon unser Nachbarland Schleswig-Holstein oder auch das Bundesland Bayern, ein Gesetz auf den Weg bringen, das den Einsatz derartiger Technologien in der Verwaltung ermöglicht. Künstliche Intelligenz und vergleichbare Technologien weisen unbestreitbare Risiken auf, vor allem hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen im Verwaltungshandeln. Zeitgleich bieten diese Technologien jedoch riesige Chancen zur Entlastung der Verwaltung und zur Beschleunigung und Verbesserung ihrer Leistungen. Daher braucht es ein Gesetz, das Einsatzmöglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen des Einsatzes künstlicher Intelligenz klar und genau definiert. Lassen Sie uns bei diesem Thema einmal an der Spitze der Bewegung sein und nicht hinterherhinken, wie es leider bisher bei der Digitalisierung der Verwaltung in dem von unserem Digitalisierungsminister verantworteten Ministerium und der Staatskanzlei bisher leider der Fall war! Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Sollten die Regierungsfraktionen hingegen noch Beratungsbedarf haben, was ja auch ein vielschichtiges Thema ist, sind wir gerne auch bereit, wenn Sie es beantragen, einer Zustimmung in die Ausschüsse, hier würde sich ja wahrscheinlich der Finanzausschuss und der Innenausschuss anbieten, zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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