Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine wahre Fülle von Denkmalen. Allein rund 2.000 Guts- und Herrenhäuser gibt es überall im Land verteilt. Nicht alle von ihnen sind denkmalgeschützt, aber viele. Und natürlich kommen noch viele andere denkmalgeschützte Gebäude und Baulichkeiten hinzu, auch Wohn- und Geschäftshäuser in unseren Städten und Gemeinden, alte Stadtbefestigungen, Wirtschaftsgebäude auf dem Lande, Schlösser und Landschaftsgärten und natürlich noch vieles mehr. All die machen unser schönes Bundesland aus und sie müssen geschützt werden. Die meisten Denkmale werden mit den Eigenmitteln der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten und restauriert. Und genau das sieht das Denkmalschutzgesetz auch vor, indem es die Erhaltungspflicht der Denkmale dem Eigentümer oder der Eigentümerin auferlegt. „Eigentum verpflichtet“, so heißt es auch im Grundgesetz. Und dieser Pflicht kommen die allermeisten Privateigentümer in sehr verantwortungsvoller Art und Weise auch nach. Schauen Sie sich im Land um und Sie werden viele, sehr viele Beispiele für die Leistungen unserer Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer sehen. Wir haben eben in der Rede vor allen Dingen die Negativbeispiele aufgezählt bekommen, die traurigen Beispiele. Ich möchte sagen, es gibt sehr viele hervorragende Beispiele, toll erhaltene, privat erhaltene Baudenkmale überall im Land. Das hohe Engagement von den privaten Eigentümerinnen und privaten Eigentümern trägt ganz wesentlich zum Erhalt der Denkmallandschaft in M-V bei und, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, dafür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und nun zur Rolle des Staates beim Denkmalschutz. Zunächst sei da zu nennen, dass auch das Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümerin zugleich zahlreiche bedeutende Denkmale unterhält und seiner Erhaltungspflicht mit erheblichen Mitteln auch nachkommt. All das vorausgeschickt, unterstützt das Land die privaten Eigentümer aber natürlich auch gerecht beim Denkmalschutz. Dazu heißt es im Denkmalschutzgesetz: „Das Land“ kann „durch Zuwendungen“ zur Erhaltungspflicht der privaten Eigentümer „beitragen.“ Ich betone: „kann“. Das heißt also, es ist weder gesetzlich intendiert noch finanziell möglich, dass das Land alle privaten Denkmalschutzmaßnahmen fördert. Und doch ist es der Landesregierung ein Herzensanliegen, möglichst viele dabei zu unterstützen, wenn sie sich um ihre denkmalgeschützten Objekte kümmern und damit nicht nur für sich selbst Mehrwert schaffen, sondern für uns alle, indem sie unsere Denkmallandschaft erhalten und sie auch pflegen. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege bewirtschaftet rund 2,15 Millionen Euro jährlich für den Erhalt von Denkmalen. Und trotz angespannter Haushaltslage wollen wir diese Summe auch im neuen Doppelhaushalt vorsehen. Auch die Mitarbeiterzahl im Bereich der Bau- und Bodendenkmalpflege im LAKD konnte seit vielen Jahren konstant gehalten werden. Sie arbeiten eng mit den für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden zusammen. Die 35 Kolleginnen und Kollegen vom LAKD beraten sie zu sachgerechten denkmalrechtlichen Auflagen und zu möglichst schnellen Verfahren. Sie sagen nun, das sei nicht genug. Na ja, mehr geht immer. Doch Ihre Forderung orientiert sich allein an dem Engagement des Landes und greift deshalb viel zu kurz. Denkmalerhalt ist in M-V eine gesellschaftliche Aufgabe, die von vielen Partnerinnen und Partnern gemeinsam geleistet wird – Kommunen, Land, Bund und auch Europa. So werden die genannten Landesmittel nicht nur durch Mittel des Bundes, zum Beispiel aus dem Denkmalschutzsonderprogramm der Beauftragten für Kultur und Medien, flankiert. Auch die Landkreise unterstützen beispielsweise mithilfe der Dorferneuerung, deren Mittel vom Landwirtschaftsministerium bewirtschaftet werden. Die Europäische Union stellt das Geld zur Verfügung. Die LEADER-Aktionsgruppen im Land entscheiden vor Ort über die Vergabe europäischer Fördermittel, die oftmals auch beim Erhalt beispielsweise der Entwicklung von Denkmalen eingesetzt werden. Die Städtebauförderung hat in den vergangenen drei Jahrzehnten ganz erheblich dazu beigetragen, Baudenkmale in unseren Städten und Gemeinden zu erhalten und sie oftmals auch für eine zeitgemäße Nutzung herzurichten. Und nicht zu vergessen erhalten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen Steuererleichterungen über das Einkommensteuergesetz. Das, was staatlicherseits für den Erhalt von Baudenkmalen in M-V geleistet wird, geht also weit über das hinaus, was sich abbildet in den 2,15 Millionen Euro beim LAKD. Denkmalschutz ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Kommunen, von Land, Bund und eben auch Europa. Hinzu kommt noch das Engagement verschiedenster Stiftungen, zum Beispiel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder dem Deutschen Nationalkomitee Denkmalschutz. All das, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört zum vollständigen Bild dazu. Fazit: In M-V wird viel für den Denkmalschutz getan, aus vereinten Kräften, und das ist auch gut so, denn, wie ich schon zu Beginn gesagt habe, unser Land ist prall gefüllt mit Denkmalen der unterschiedlichsten Art, und es ist eine enorme Herausforderung, all diese, wenn man sich nur die Herrenhäuser und Gutshäuser anguckt, all das zu erhalten, zu sanieren und instand zu setzen. Und weil das so eine enorme Herausforderung und ein Riesenkraftakt ist und ein großes, etwas wirklich Großes, was die Menschen vor Ort leisten, ist, feiern wir in jedem Jahr den Landesdenkmalschutz, den Tag des offenen Denkmals. Diesmal, in diesem Jahr freuen wir uns am 11. September, diesen Tag begehen zu dürfen. Er wird jedes Jahr vom Land in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gefeiert und vor Ort ausgerichtet, und an diesem Tag öffnen sich nicht nur die Tore und Türen der Denkmale auch von privaten Eigentümern, sondern wir geben an diesem Tag auch als Landesregierung den Friedrich-Lisch-Denkmalpreis aus. Wir haben auch einen Preis für Jugendliche, die sich engagieren beim Denkmalschutz, und auch das ist wichtig für die Denkmalschützenden vor Ort, die Aktiven, nämlich Wertschätzung, natürlich auch in diesem Fall durch eine kleine finanzielle Anerkennung. Sehr geehrte Abgeordnete, wir sind also aktiv, sehr aktiv in Sachen Denkmalschutz im Land unterwegs, und dazu gehört auch, dass wir uns vorgenommen haben, in dieser Legislaturperiode das Landesdenkmalschutzgesetz zu modernisieren. Und angesichts der großen Herausforderungen, die der Denkmalschutz auch im Moment zu bewältigen hat, nämlich Klimaschutz und Barrierefreiheit nenne ich mal als wichtigste, wir müssen dieses Landesdenkmalschutzgesetz auch neu aufstellen. Das werden wir mit großer Verantwortung, einem intensiven Abwägungsprozess und natürlich auch mit Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen tun. Dabei wird es auch um den Abbau von Bürokratie und um transparentere Prozesse gehen. Das, meine Damen und Herren, sind Schritte, die sich diejenigen, die aktiv vor Ort Denkmalschutz betreiben, das ist das, was die sich nämlich wünschen. Es ist eben nicht, wenn man vor Ort ist, dass immer alle einen ansprechen und sagen, wir wollen mehr Geld haben. Sie wollen einen modernen Denkmalschutz, transparente Wege und vor allen Dingen auch wenig Bürokratie. Und so können Sie sich sicher sein, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Landesregierung die Verbesserung des Landesdenkmalschutzes in dieser Legislaturperiode aktiv voranbringen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
