Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Mitbürger! Liebe Freunde historischer Baukultur! In unserem Land zwischen Elbe und Oder stoßen wir allerorten auf Relikte einer vergangenen Zeit, sei es in den prächtigen Hansestädten, den herzoglichen Residenzstädten so wie hier in Schwerin oder eben im ländlichen Raum, der geprägt ist von seinen Gutsanlagen, von seinen Feld- und Backsteinkirchen und seinen alten Bauernhäusern. Dieses baukulturelle Erbe ist Nachlass einer fast tausendjährigen Kulturgeschichte, und diese gilt es zweifelsohne zu bewahren. Sehr geehrte Damen und Herren, die Vernichtung weiter Teile des europäischen Kulturerbes, insbesondere die Deutschlands während des Zweiten Weltkriegs, führte im Jahr 1954 zur Verabschiedung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Und leider bekommt diese Konvention nach vielen Jahrzehnten des innereuropäischen Friedens erneut eine dramatische Bedeutung, wenn wir den Blick nach Osten richten. Lassen Sie mich zur Abrundung dieser kurzen Einleitung aus der genannten Konvention zitieren, „dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet“. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nun sind unsere Kulturgüter im Land Mecklenburg-Vorpommern glücklicherweise nicht durch Krieg gefährdet, dafür immer noch und leider auch viel zu häufig durch Gleichgültigkeit und Ignoranz. Damit möchte ich zum eigentlichen Anliegen der beantragten Aussprache kommen. Mecklenburg-Vorpommern war einst das Land der großen Gutsanlagen. Es war Bestandteil eines deutschen Kulturraumes von der dänischen Grenze bis hoch ins Baltikum, arrondiert um das wirtschaftliche Herz Nordeuropas, der Ostsee. Seine Hansestädte waren und sind Zeugnis dieser wirtschaftlichen Blütezeit. Kleine Bauerndörfer, Feld- und Backsteinbauten passen sich an das Landschaftsbild an und zeugen von einer Verbundenheit zwischen Naturraum und Bauweise. Vor allem prägend und europaweit einzigartig ist dabei allerdings die hohe Dichte der Gutsanlagen mit ihren oftmals sehr repräsentativen Bauten, aber auch ihren Wirtschaftshöfen und Landarbeiterhäusern. Sie reichen von der Renaissance bis in den Jugendstil und stellen eindrucksvolle Beispiele der Baukunst der jeweiligen Epochen dar. Kleiner Exkurs: Hierzulande existierten übrigens einst zweieinhalbtausend dieser Guts- und Herrenhäuser mit zugehörigen Wirtschaftsanlagen. Die Wirren der Zeit haben immerhin rund 2.000 dieser historischen und bedeutsamen Bauten überstanden. Die Enteignung und Vertreibung durch die Bolschewisten und das SED-Regime im Rahmen der Bodenreform, wo jeder sein Land verlassen musste, der mehr als 100 Hektar besaß, stellen für diesen Kulturraum eine Zäsur ohnegleichen dar. Die meisten Bauten und Kulturgüter haben glücklicherweise, zumindest in Mecklenburg-Vorpommern, dieses bittere Ereignis überlebt. Anders sah es in Sachsen aus oder in Thüringen, wo unter der SMAD, also der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland, Befehl 209, zahlreiche Herrensitze und Adelsschlösser abgerissen worden sind, weil man mit dieser Zeit brechen wollte. Vielfach fanden sich dann nach der Wende engagierte Menschen, die den Häusern eine neue Aufgabe zukommen ließen, die Kirchen sanierten, häufig in ehrenamtlichen Vereinen, die die historischen Innenstädte wiederbelebten. Heute findet man in Rostock, in Schwerin, in Greifswald und auch in Neubrandenburg glücklicherweise nur noch wenige bedrohte Baudenkmäler und Gebäude. Auch hier hat die Nachfrage nach Immobilien solvente Investoren angelockt, sehr zum Glück dieser Städte. Schlechter steht es jedoch vielerorts im ländlichen Raum um die Bauwerke, insbesondere um die eben genannten Gutsanlagen, denn durch die Bodenreform wurden diese von dem dazugehörigen Ackerland getrennt und somit quasi ihrer Existenzgrundlage beraubt. Sie wurden dann nach der Wende zu Spottpreisen in meist passablem Zustand an Spekulanten und auch an Glücksritter verkauft, die entweder die Sanierung nicht bewältigen konnten oder schlichtweg nicht wollten. Und so traf vielerorts nach und nach der Abriss durch die Witterung ein. Ich denke, jeder hier von Ihnen wird in seinem Wahlkreis einige dieser traurigen Beispiele kennen. Na ja, und wer den nun zugegebenermaßen nun doch in Teilen sehr ausgefallenen Markt für historische Gebäude etwas länger beobachtet, der stellt fest, dass insbesondere mit den beklemmenden Lockdowns der vergangenen Jahre ein bemerkenswerter Anstieg der Nachfrage auch im strukturschwachen ländlichen Raum einhergeht. Vor wenigen Jahren, kaum veräußerbare Objekte gingen plötzlich zu teilweise horrenden Preisen über Nacht auf neue Eigentümer aus der ganzen Republik über. Diese Entwicklung bildet auch der jährlich veröffentlichte Denkmalreport des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege ab, dessen Lektüre ich jedem Interessierten dringlich empfehle. Und wer nun also so ein denkmalgeschütztes Objekt saniert, hat es bekannterweise mit zum Teil hohen Auflagen zu tun, die die Kosten dieser Sanierung schnell in eine vielfache Höhe treiben. Es ist eben ein Unterschied, ob man ein Dach wieder mit historischen Biberschwänzen in einer sehr anspruchsvollen Kronendeckung bestückt oder eben günstige Betondachsteine im Großformat verlegt. Und dieser Mehraufwand finanzieller Art wird erfreulicherweise durch großzügige Steuerabschreibungen goutiert. Hiervon profitiert aber nur derjenige, der auch eine entsprechend hohe Steuerlast aufzuweisen hat. Man könnte also fast meinen, dass das Steuergesetz hier den Erwerb und die Sanierung historischer Gebäude nur Besserverdienern zubilligt. Das ist leider so. Allerdings gibt es da noch eine landeseigene Förderung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Denkmaleigentümer erfreulicherweise mit entsprechenden Fördertöpfen, und die lassen mich jetzt auch eigentlich zum Kern meines heutigen Anliegens kommen, denn diese landeseigene Fördersumme für den Erhalt von Kultur- und Baudenkmälern, die ist mindestens in den letzten zehn Jahren, ich hatte das mal abgefragt über eine Kleine Anfrage, mindestens in den letzten zehn Jahren in ihrer Höhe, in ihrer Ausdehnung des Fördertopfes nicht erhöht worden und liegt seit 2010 bei 2 Millionen Euro pro Jahr. Kleine Kritik an dieser Stelle: Dass, wenn man möchte, doch Geld da ist, zeigen politische Prestigeprojekte, in deren Glanz sich dann so gerne so mancher Landes- und Bundespolitiker sonnt, und dafür werden dann schnell Fördermittel in zweistelliger Millionenhöhe hervorgezaubert. Mit der leider abgesagten Aussprache zur Wasserburg Divitz hätten wir in der vergangenen Landtagssitzung ein entsprechendes Fallbeispiel gehabt. Ein weiteres prominentes Beispiel ist das opulente Herrenhaus in Broock, malerisch gelegen am Rande des Tollensetals. Auch hier flossen plötzlich viele, viele Millionen, nachdem Herr Amthor und, ich glaube, auch Herr Rehberg sich medienwirksam durch die Überreste des einstigen Historismusbaus haben führen lassen. Verstehen Sie mich an dieser Stelle bitte nicht falsch, ich freue mich über jeden Euro, der in den Erhalt unserer Denkmäler fließt, aber auch in oder insbesondere in Anbetracht der nunmehr veröffentlichten Haushaltsentwürfe stimmt es mich dann doch sehr traurig, wie wenig Wertschätzung der Denkmalerhalt hierzulande durch die Politik erhält, wenn es eben nicht um das Prestige einzelner Mandatsträger geht, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn erneut, erneut werden im aktuellen Haushaltsentwurf nur die eben angesprochenen 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Und lassen Sie es mich noch mal betonen, diese Summe ist in den vergangenen zehn Jahren um keinen müden Euro erhöht worden, und das in Anbetracht der seit Jahren immens ansteigenden Baukosten. Und wenn Sie einmal einen Blick in den angesprochenen Denkmalreport werfen, dann sehen Sie, wie gewaltig der Bedarf in unserem Bundesland ist. Die Bewilligungsquote der Förderanträge sinkt nämlich seit Jahren kontinuierlich ab und liegt mittlerweile bei unter 30 Prozent. Das heißt, von zehn Anträgen können mittlerweile nur noch zwei oder drei bewilligt werden, weil schlichtweg das Geld fehlt. Allein im letzten Jahr war eine beantragte Förderhöhe von über 8 Millionen Euro abgefragt worden, und das bei 2 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln, weiß man also, nur jeder vierte Antrag kann berücksichtigt werden. Und auch die Personalausstattung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege ist äußerst knapp bemessen. Auch hier hatten wir in den letzten Jahren einen spürbaren Personalabbau zu verzeichnen. Und auch dies sollte einer kritischen Bedarfsprüfung unterzogen werden. Ich glaube, es gibt da auch einen entsprechenden Änderungsantrag seitens, ich glaube, der CDU, den würden wir selbstverständlich auch befürworten und hoffen, dass wir damit auch ein wenig die Diskussion anstoßen können. Ja, sehr geehrte Damen und Herren, der Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern lebt natürlich nicht nur vom Geld des Landes, er lebt insbesondere vom Engagement der vielen Eigentümer, die sich um ihre Objekte verantwortungsbewusst kümmern. Er lebt von dem unermüdlichen Einsatz der im Landesamt angestellten Denkmalschützer und der Zuständigen auf Landkreisebene. Diesen Frauen und Männern gilt mein Dank an dieser Stelle. Machen Sie weiter so! Ich schätze Ihre Arbeit sehr. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, sehr geehrte Damen und Herren, wie eben angesprochen, wir befinden uns in den Haushaltsverhandlungen und ich appelliere an all jene, die hier gleich nach mir reden und sicherlich auch ihre Bewunderung für all unseren allergemeinsamen kulturellen Schatz zum Ausdruck bringen: Verschließen Sie sich nicht einer besseren Ausstattung unserer Denkmalpflege in finanzieller und personeller Art! Wir werden dieses Thema, wie eben angesprochen, mit entsprechenden Anträgen ganz konkret noch mal in die Haushaltsdebatte holen, und dann dürfen und können Sie Farbe bekennen. Lassen Sie uns also gemeinsam diesen jahrhundertealten kulturellen Schatz unseres Landes ganz im Sinne der eben zitierten Haager Konvention bewahren, und das geht nur mit dem richtigen Bewusstsein, der notwendigen Sensibilität und vor allem der ausreichenden Mittelausstattung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
