Marcel Falk
Sehr geehrte Abgeordnete! Ihnen liegt der Tätigkeitsbericht 2021 des Petitionsausschusses vor, welchen der Ausschuss gemäß Paragraf 68 unserer Geschäftsordnung über seine Tätigkeiten vorzulegen hat. Der Ausschuss beschäftigt sich mit den Petitionen, die an den Landtag, seine Untergliederungen oder an einzelne Abgeordnete gerichtet sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Demokratie in unserem Land besteht nicht darin, dass wir die Bürgerinnen und Bürger alle paar Jahre an die Wahlurne bitten und dazwischen weder ansprechbar noch erreichbar sind oder unsere Wahllegitimation dazu benutzen, Entscheidungen ohne den Austausch mit unseren Mitmenschen zu treffen. Demokratie lebt in Deutschland an jedem Tag, zu jeder Sekunde, zu jeder Stunde, in der wir zuhören, uns stellen, miteinander reden, kommunizieren und zum Mitgestalten animieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Mecklenburg-Vorpommern hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Folgerichtig hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Behandlung dieser Vorschläge, Bitten und Beschwerden die Einrichtung eines Petitionsausschusses in der eigenen Verfassung verankert. Das macht die Bedeutung dieses Ausschusses und die Verantwortung seiner Mitglieder in unserem Lande aus. Während man im Jahre 1990 noch mit wenigen Dutzend Anliegen startete, liegt die Zahl inzwischen bei mehreren Hundert Eingaben jährlich. Das ist ein Zeichen dafür, dass diese Partizipationsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger fester Bestandteil unseres Landeswesens ist und dementsprechend in Anspruch genommen wird, einerseits, um Bedenken und Vorschläge zu formulieren, andererseits aber auch, um die ganz persönlichen Anliegen in das parlamentarische System zu tragen, wenn Verwaltungshandeln von den Bürgerinnen und Bürgern als nicht verständlich und nachvollziehbar wahrgenommen wurde. Man kann feststellen, dass die Ausschussarbeit auch eine Form der Politikvermittlung und des Austausches mit den Bürgerinnen und Bürgern ist. Wenn man sich den Tätigkeitsbericht durchliest, wird man feststellen, dass verschiedenste Petitionen den Ausschuss erreicht haben. So wurde beispielsweise beim Rundfunkbeitrag die Möglichkeit der monatlichen Entrichtung angestoßen, welche jedoch mit höheren Verwaltungskosten verbunden ist und für die Beitragszahler daher eher mit Nachteilen verbunden gewesen wäre, ein Abwägungsprozess, in dem das übergeordnete Wohl den persönlichen Präferenzen unterlag, ebenso wie im Fall einer Staub- und Lärmbelästigung durch Silos zur Getreidetrocknung, wo die Rechtssicherheit des Betreibers durch Bestandsschutz der nach erfolgten Staubschutzmaßnahmen und regelmäßigen Emissionsmessungen nur noch geringen saisonalen Belastungen einer Einwohnerin überwog. Dass Petitionen aber auch zu weitreichenden Schlussfolgerungen führen können, zeigt die Eingabe der Bürgerinitiative Freie Friedländer Wiese, wozu der Ausschuss feststellte, dass eine wirksame Ausweisung von Windeignungsgebieten unverzichtbar ist, um den Bau von Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu begrenzen. Auch so als Beispiel in Crivitz, wo die lautstarken Proteste der Betroffenen gegen die drohende Schließung der Geburtshilfe Gehör fanden. Zunächst reagierte der Landtag, dann folgte ein Beschluss des zuständigen Kreistages mit dem Ziel der Rekommunalisierung des Krankenhauses und der Aufrechterhaltung einer geburtshilflichen Grundversorgung in der Gemeinde. Auch wenn den Intentionen der Bürgerinnen und Bürger nicht immer entsprochen werden kann, ist es die Aufarbeitung solcher Fälle im parlamentarischen Raum und der Kontakt mit den Petenten, die diese wichtige Aufgabe oder Tätigkeit auszeichnen, und, meine Damen und Herren, das spüren die Bürger auch. Auch wenn man auf die aktuelle Lage schaut, sieht man die Aktualität der Ausschussarbeit. Allein im letzten Jahr erreichten den Ausschuss über 100 Petitionen zum Thema Corona beziehungsweise Corona-Maßnahmen. Aber auch in dieser krisengetriebenen Zeit wurden auf die Fragen und Sorgen dieser Bürger und Bürgerinnen Stellungnahmen von der Landesregierung eingeholt, diesen Petenten zur Kenntnis gegeben und die Eingaben bearbeitet. Meine Damen und Herren, diese Form der kritischen Betrachtung im Sinne unserer Mitmenschen ist global betrachtet keine Selbstverständlichkeit, aber sie ist es für uns, und ich sage mit Recht, das muss so sein und das soll auch so sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer das Petitionsrecht ernst nimmt, sich der Bedeutung der Arbeit dieses Ausschusses in unserem Land bewusst ist und die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt, der trägt zum Aufblühen und zum Erhalt unseres demokratischen Miteinanders bei. Und dieser Geist des demokratischen Miteinanders, des Schaffens gemeinsamer Faktengrundlagen und des Ringens um die besseren Argumente ist etwas, zu dem wir alle hier in diesem Hohen Hause aufgefordert sind, und etwas, was ich mir auch für die kontroversen Debatten weiter wünsche. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
