Christian Pegel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde versuchen, mich auf den Gesetzentwurf konzentrieren zu wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Diskussion, die hier eben angetriggert wurde, ist in der Tat eine, die wir über mehrere Jahre geführt haben bei der Frage, ob wir überhaupt eine solche Regelung im Ministergesetz aufnehmen. Das haben wir im vergangenen Juni getan. Von daher ist der Kampf für eine solche Regelung an sich an der Stelle längst umgesetzt in gesetzgeberisches Handeln. Wir reden über die Frage, ob wir aus 12 Monaten 18 Monate machen. Also die Grundsatzfrage ist beantwortet. Sehen Sie es mir nach, wenn ich das nicht noch einmal vertieft aufgreifen werde. Jetzt bleibt die Frage, ob 18 Monate all das bewirken, was 12 nicht können. So ein bisschen ist zumindest mein Versuch zu interpretieren, was eben vorgetragen ist, (Zuruf von René Domke, FDP) und ich will gerne darauf hinweisen, wir haben uns im letzten Juni mit der Gesetzesergänzung und -erweiterung bereits in die Umsetzung begeben. Ich würde sehr dazu einladen, dass man dieses Gesetz, was ja eben nicht alle zwei Wochen zur Anwendung kommt, weil ganz so viel zurückgetretene oder aus dem Amt geschiedene Regierungsmitglieder es in der Regel nicht gibt, diesem Gesetz erst mal die Chance zu lassen, Wirkung zu zeigen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und würde dafür werben, dass wir im letzten Jahr eine intensive Diskussion vor allen Dingen innerhalb der Großen Koalition zwischen SPD und CDU geführt haben bei der Frage, was ist eigentlich der richtige Monat. Und wir haben uns dann ein Stück weit am Bundesgesetz orientiert, das im Regelfall eine Berufsuntersagung für ein Jahr vorsieht und nur in besonders schwerwiegenden politischen Fällen eine 18-monatige Untersagung vorsieht. Wir sind damals gemeinsam zu der Überzeugung gelangt, die besondere Schwere, die der Bundesgesetzgeber als Maßgabe für 18 Monate sieht, kann landespolitisch kaum vorliegen, sondern wenn der Regelfall des Bundes 12 sind, spricht vieles dafür, dass wir damit ebenfalls einen hinreichenden Zeitraum abdecken. Genau das würden wir jetzt gerne einmal wirken lassen. Und wenn es dann nach einem gewissen Zeitraum gewirkt hat, können wir gemeinsam gerne evaluieren, ob andere Zeitpunkte oder andere Rahmenbedingungen bei den Tatbestandsmerkmalen erforderlich sind. Zurzeit empfehlen wir als Landesregierung, erst mal gucken, wie das, was wir beschlossen haben, wirkt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
