Dr. Till Backhaus
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Heute Morgen haben wir in der Aktuellen Stunde über Klimaschutz und Energiesicherheit gesprochen. Und wenn ich Ihnen jetzt ein paar Zahlen mit an die Hand geben darf, die mich persönlich auch sehr bestürzen, dann nehmen wir heute zur Kenntnis, dass in den Weltmeeren auf unserem Planeten, wie viel Plastik und Mülllabfälle lagern? Es sind über 150 Millionen Tonnen, und jedes Jahr kommen mehr als 15 Millionen Tonnen Müll, insbesondere Plastikmüll, in die Weltmeere hinzu. Wenn man dann bedenkt – das ist vom Bundesamt für Naturschutz, ich glaube, da kann man dann auch sagen, ja, das sind Fakten, und von diesen Fakten können wir dann auch ausgehen –, dass allein 135 Arten dieses Planeten davon akut betroffen sind, insbesondere, das ist doch vollkommen klar, sind das die Wale, das sind die Delfine, das sind insbesondere Schildkröten oder auch Robben, aber natürlich auch im Übrigen große Arten von Wasservögeln, die in und mit diesem Müll und diesen Abfällen jedes Jahr verenden. (Unruhe im Präsidium) Und deswegen legt Ihnen die Landesregierung den Entwurf für die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Und ich muss Ihnen auch ausdrücklich sagen, wir stehen hier total unter Zeitdruck, weil die Kommission, die EU-Kommission am 7. Juni 2019 eine neue EU-Richtlinie und damit das Gesetz der Europäischen Union verändert hat und wir damit natürlich auch in der Pflicht stehen, unverzüglich dieses Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen. (Unruhe im Präsidium) Worum geht es? Es geht schlicht und ergreifend darum … Ganz schön laut von hinten hier, wenn ich das sagen darf. Es geht eben darum, alles dafür zu tun, dass Schiffsabfälle oder Abfälle, die heute auch über die Schifffahrt im Übrigen gegebenenfalls in das Ökosystem unserer Weltmeere eingetragen werden, dass diese eben nicht mehr in die Umwelt eingetragen werden. Ich finde es insofern wirklich eine sehr sinnvolle Sache. Und wir wollen damit natürlich auch unseren Beitrag leisten im Übrigen zum Klimaschutz und Artenschutz, für sauberes Wasser und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen. Ich glaube, das ist nachvollziehbar. Insofern ist die Umsetzung natürlich auch über das Bundesgesetz zu vollziehen, und hier haben wir natürlich coronabedingt auch Verzögerungen zu verzeichnen. Und mittlerweile hat die EU-Kommission 2019 die Richtlinie auf den Weg gebracht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil Deutschland noch nicht alle Grundvoraussetzungen erfüllt hat. Deswegen haben wir natürlich alles darangesetzt, auch dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine dringende Bitte wäre auch an Sie, an das Hohe Haus, dieses möglichst bis Juni, also in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, (Nikolaus Kramer, AfD: Dann mach mal fertig, Überweisung und gut!) dieses Gesetz über die Schiffsabfälle dann auf den Weg zu bringen. Denn unterm Strich ist es ja so, dass unser Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern, das auch ausdrücklich mit dem Bundesgesetz abgestimmt ist, die langzeitige Abfallbewirtschaftung von Schiffsabfällen dann auch umsetzt und natürlich auch die Verfügbarkeit von Hafenauffangeinrichtungen. Diese Dinge müssen ja auch in den Häfen aufgenommen werden und dann in einen sauberen Entsorgungsweg hineingeführt werden, dass wir dies auch mit den Verbänden, mit den Kommunen, insbesondere logischerweise mit den Hafenstädten diskutiert haben und damit natürlich auch die internationalen Übereinkommen, im Übrigen aus dem Jahr 1973, zur Verhütung von Meeresverschmutzungen von Schiffen damit auch umgesetzt werden. Ich will insofern auch ausdrücklich betonen, dass auch neu hinzugekommen ist im Übrigen, dass die Vermeidung von dem Eindringen von Schiffsabfällen ins Meer damit auch natürlich nicht nur normiert wird, sondern es werden auch andere, andere Schiffsabfälle, die bis jetzt nicht normiert waren, in dieses Gesetz mit aufgenommen. Dazu gehören insbesondere die Rückstände aus Abgasreinigungsanlagen – die sind im Übrigen früher sonst in die Weltmeere dann entsorgt worden –, und damit entsteht natürlich auch der Druck im Übrigen, neue Antriebssysteme und alternative Systeme dann auch für die Antriebs-, aber auch für die Versorgungssysteme der Schifffahrt auf einen neuen Stand zu bringen. Das könnte im Übrigen auch eine Chance sein, für moderne Technologien in Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen. Im Übrigen, auch das ist mir wichtig, dass auch das Übereinkommen mit MARPOL umfassende weitere Maßnahmen mit aufnimmt. Nämlich Essensreste, Hausmüll, betriebsbedingte Abfälle, jeglicher Plastemüll, Ladungsrückstände, Speisefette, Fanggeräte und auch Tierkadaver sind dann auch nach diesem Gesetz tatsächlich komplett zu entsorgen. Und es ist auch festgelegt, dass pauschalisierte Kostenregime, damit auch für diejenigen, die es denn zu entsorgen haben, dann auch mit umgesetzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das ist mir noch mal wichtig, dass auch die Regelungen, die wir jetzt mit aufgenommen haben, nämlich die Voranmeldung von Schiffsabfällen, in elektronischer Form zu erfolgen haben. Das heißt, dass wir dann genau wissen, welches Schiff kommt an, mit welchen Frachten kommen sie an und welche Abfälle sind dann quasi zu entsorgen, und letzten Endes damit natürlich auch die Zurverfügungstellung und Zugänglichmachung der Informationen und Verfügbarkeit, geeignete Hafenauffangeinrichtungen in den jeweiligen Häfen und deren Kostenstruktur dann vorgehalten werden müssen und dieses dann auch kostenpflichtig zu entsorgen ist. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Entsorgung aller Schiffsabfälle vor dem Auslaufen mit europarechtlich einheitlichen Ausnahmetatbeständen sowie auch eine Pflicht der Erstellung und der Übergabe einer elektronischen Abfallabgabebescheinigung durch die Betreiber von Hafeneinrichtungen oder auch der Hafenbehörden sind damit geregelt. Insofern darf ich noch mal sagen, dass dieser rein abfallrechtlich ausgerichtete Prozess nicht nur auf ein Haus beschränkt ist, sondern dass wir hier natürlich auch fachübergreifend und selbstverständlich auch kommunalübergreifend zusammengearbeitet haben. Ich bitte insofern um Verständnis, dass ich noch mal darum bitte, möglichst zügig diesen Gesetzentwurf in den entsprechenden Ausschüssen dann auch zu behandeln. Und ich gehe davon auch aus, dass Ihnen natürlich von uns alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Es hat die Verbandsanhörung über vier Wochen stattgefunden, es sind 35 verschiedene Einrichtungen in diesen Prozess mit eingebunden worden. Und unterm Strich, glaube ich, haben wir hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der keine, aus meiner Sicht, größeren Streitpunkte mehr in sich trägt. Ich hoffe, dass Sie dann auch zu dieser Einsicht kommen, und will ausdrücklich sagen, dass mir wichtig ist, dass wir möglichst zügig diesen Gesetzentwurf dann auch auf den Weg gebracht haben. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
