Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich trage diese Rede im Namen der Gesundheits- und Sozialministerin vor. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein sehr wichtiges Vorhaben für eine gute und zukunftsfeste Pflege in unserem Land um. Es geht um die Gestaltung einer modernen und zukunftsfähigen Pflegeausbildung, es geht um einen Hauptstützpfeiler zur Deckung des Fachkräftebedarfs im Pflegebereich. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Wir hatten bereits von 2005 auf 2019 eine Verdoppelung der Zahl der Pflegebedürftigen auf 103.000. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren weiter enorm steigen. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es Berechnungen, die von mindestens 130.000 bis zu 143.000 Pflegebedürftigen im Jahr 2030 ausgehen. Das ist eine Steigerung von etwa 30.000 bis 40.000 Menschen, die auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, innerhalb von zehn Jahren. Gründe sind die höhere Lebenserwartung, die demografische Entwicklung und – das ist ja auch durchaus positiv – auch durch Pflegereformen begründete Leistungsausweitungen. Diese Leistungsausweitungen führen zu einem verbesserten Zugang und damit einhergehend zur Einbeziehung weiterer Personen in den Kreis pflegebedürftiger und pflegeleistungsberechtigter Menschen. Mecklenburg-Vorpommern hat vor allem aufgrund seiner demografischen Struktur den höchsten Anteil pflegebedürftiger Menschen im Vergleich aller Bundesländer. Diese skizzierte Lage zeigt, die Gestaltung einer guten und zukunftsfesten Pflege gehört zu den wichtigsten und drängendsten politischen Themen in Deutschland. Wir brauchen mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und stärkere Entlastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir die Pflege nicht schlechtreden. Der Pflegeberuf ist für viele Menschen nach wie vor attraktiv. Es ist mitnichten so, dass weniger Frauen und Männer den Beruf ergreifen wollen, es ist vielmehr so, dass der Bedarf an Pflegekräften ständig steigt. Und hierbei müssen wir ganz verschiedene Wege zur Fach- und Hilfskräftegewinnung gehen. Einer davon ist die Pflegeberufereform. Das Pflegeberufereformgesetz reformiert die Berufsausbildung in der Pflege. Die drei bisherigen Ausbildungsgänge Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Gesundheits- und Krankenpflege werden nunmehr einheitlich in eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann zusammengeführt. Es beinhaltet, dass alle Auszubildenden in der Pflege in den ersten zwei Jahren die gleiche generalistische Ausbildung durchlaufen. Für das dritte Jahr können sie diese entweder fortsetzen und den Abschluss „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ erwerben oder sich im Bereich der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen spezialisieren. In M-V sind die ersten Ausbildungen im April 2020 gestartet. Die ersten Abschlüsse werden folglich 2023 erwartet. Insgesamt 29 Schulen bilden in M-V aus, davon sind neun öffentliche Schulen, und wir haben circa 400 Träger der praktischen Ausbildung, wie zum Beispiel Krankenhäuser sowie ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Zahlen der Pflegeauszubildenden entwickeln sich sehr erfreulich. Gab es im Jahr 2017/2018 noch knapp 950 Azubis, stieg diese Zahl im Jahr 2019/2020 bereits auf fast 1.230. Mit Beginn der generalistischen Pflegeausbildung stiegen sie weiter. So haben im Jahr 2020 1.359 Auszubildende und im Jahr 2021 1.551 Azubis eine generalistische Pflegeausbildung begonnen. Das zeigt, die steigenden Zahlen hängen nicht nur, aber auch mit der Einführung der neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammen. Mit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung haben wir einen wichtigen Schritt für eine attraktivere Ausbildung und mehr Fachkräfte in der Pflege gemacht. Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass die Ausbildung mit der Einführung 2020 kostenfrei für die Auszubildenden ist, auch in den privaten Schulen. Die Ausbildung wird über einen Fonds finanziert, der im Jahr 2022 schon circa 105 Millionen Euro umfasst und vom LAGuS verwaltet wird. Alle Einrichtungen, die von der Pflegeausbildung partizipieren, und das Land M-V sowie die Pflegeversicherung zahlen darin ein. Die tatsächlich ausbildenden Institutionen, also Schulen und Träger der praktischen Ausbildung, erhalten daraus die vereinbarten Ausbildungsbudgets bezogen auf die Schüleranzahl erstattet. Je mehr Auszubildende, desto größer ist also das Fondsvolumen. Um mal eine Hausnummer zu nennen: Das Land bezahlt aktuell über 9,4 Millionen Euro in den Ausbildungsfonds. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf die wesentlichen Punkte im vorgelegten Entwurf kurz eingehen. Artikel 1 Absatz 2 beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen für die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung für die für Gesundheit und Bildung zuständigen Ministerien. Artikel 1 Absatz 2 regelt, dass alle Pflegeschulen dem Schulrecht untergeordnet werden. Das Ziel ist die Sicherung der standortunabhängigen Qualität der Ausbildung sowie die Vermeidung langer Verfahrenswege aufgrund unterschiedlicher Behördenzuständigkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, das Pflegeberufeumsetzungsgesetz wird aus folgenden Gründen benötigt: Erstens. Das Pflegeberufegesetz und die Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung des Bundes eröffnen dem Landesgesetzgeber einen Ausgestaltungsspielraum, da teilweise landeseigene Regelungsmöglichkeiten zugelassen beziehungsweise vorgeschrieben sind. Zweitens. Diese landesrechtlichen Regelungen sollen dabei das Bundesgesetz sowie die auf Bundesebene erlassene Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung ergänzen. Drittens. Die Pflegeberufe-Finanzierungsverordnung M-V soll Regelungen für die Einrichtungen enthalten, die am Umlageverfahren teilnehmen, und wie diese ihren bundesrechtlichen Mitteilungspflichten nachzukommen haben. Und viertens. Weiter sollen künftig im Verordnungswege Einzelheiten zur Festsetzung und Zahlung der Ausgleichszuweisungen und der Umlagebeträge festgelegt und deren Abrechnung weiter konkretisiert werden. Dies soll der beiderseitigen zuverlässigen Verfahrensvereinfachung dienen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Sozialausschuss und den Bildungsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
