Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aus Sicht der Linksfraktion hätte es dieser Debatte nicht bedurft. Wir haben das schon mehrfach deutlich gemacht. Der Entwurf dieses Gesetzes und das, was uns jetzt vorliegt, ist zweckmäßig, ist vernünftig, und wir unterstützen das und sehen unsere Argumente mit den Argumenten aus der schriftlichen Anhörung im Wesentlichen als bestätigt an. Es ist hier gesagt worden, dass diese 460 Prozent Hebesatz höher lägen als zum Beispiel in den anderen Bundesländern, ein Beispiel ist gebracht worden. Wir haben einen anderen Vergleichsmaßstab. Wir haben den gewählt, wie sieht es denn eigentlich in Mecklenburg-Vorpommern aus. Da ist es das obere Level und durchaus vergleichbar mit der Großstadt Rostock oder mit der Landeshauptstadt Schwerin, insofern angemessen, was das betrifft. Wir halten es auch für ausgesprochen gut, dieses Gesetz und diese Regelung herauszunehmen aus dem Geleitzug der Haushaltsgesetzgebung, um zum einen Handlungsfreiheit zu haben und auch eben in der Sache der Thematik gerecht zu werden. Und auseinandersetzen möchte ich mich dann lediglich noch mit den Argumenten der AfD. Seitens der AfD hatte Herr Schmidt das im Finanzausschuss angebracht, dass es Änderungsbegehren geben würde. Im Ausschuss selber sorgte sich die AfD noch um die Einnahmen und die Gewinnsituation der großen Investoren im Offshorebereich, der großen Konzerne. Insofern hatten wir als LINKE vermutet, dass die AfD mit einem Antrag kommt, diesen Hebesteuersatz abzusenken. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben jetzt gesagt, Sie möchten gerne ihn beibehalten, und zwar auf unbestimmte Zeit. Das wiederum halten wir auch nicht für zielführend.
