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Christine Klingohr

SPD 18.05.2022 Sitzungen 8/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich stehe hier heute für meinen Kollegen Tilo Gundlack, dem ich von dieser Stelle aus gute Besserung wünschen möchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung 8/645 und somit der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfes 8/528 der Landesregierung zustimmen. Mit dem Gesetz wird nichts Neues eingeführt, es wird lediglich die gewerbesteuerliche Hebeberechtigung in gemeindefreien Hoheitsgebieten nicht mehr per Verordnung geregelt, sondern auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Für die Betroffenen sind Hebesatzänderungen damit zukünftig nachvollziehbarer und transparenter. Nach der Ersten Lesung und anschließenden Überweisung an den Finanzausschuss am 5. April 2022 führte eben dieser Ausschuss eine schriftliche Anhörung durch. Beteiligt an der schriftlichen Anhörung waren die kommunalen Spitzenverbände, der Bund der Steuerzahler M-V und Herr Dr. Knoll. Im Ergebnis der Anhörung gab es seitens des Bundes der Steuerzahler einige Anmerkungen. Dies lässt sich beim Interessenvertreter wohl nicht vermeiden. Diese Anmerkungen waren allerdings nicht so tiefgreifend, um letztendlich aufgegriffen zu werden. Die Einlassungen von Herrn Dr. Knoll führten zu einigen Diskussionen hinsichtlich der unterschiedlichen Höhe des Steuersatzes im europäischen Vergleich und im regionalen Vergleich zwischen Anlagen im Nord- und Ostseeraum. Er begrüßt eine einzelgesetzliche Regelung und sagt klar, dass geografische Gegebenheiten und regulatorische Vorgaben mehr Einfluss auf die Standortwahl für Offshorewindenergieanlagen haben als steuerliche Faktoren. Im Ergebnis unterstützen wir daher die Neuausrichtung des gewerbesteuerlichen Hebesatzes mit der Festschreibung in einem separaten Gesetz, dessen Höhe und Laufzeit. Eine Beeinträchtigung von Investoren sehen wir nicht, gerade vor dem Hintergrund eines massiven Ausbaus der erneuerbaren Energien speziell im Offshorebereich. Wie sich die Preisgestaltung letztlich für den Verbraucher darstellt, kann wohl noch niemand abschließend beurteilen und dazu Aussagen treffen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die SPD-Landtagsfraktion den vorliegenden Gesetzentwurf und stimmt der Beschlussempfehlung zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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