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Birgit Hesse

25.04.2022 Sitzungen 8/21

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 21. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit Schreiben vom 7. April 2022 hat die Landesregierung gemäß Paragraf 72 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages eine Sondersitzung zu verschiedenen Themen beantragt. Als Sitzungstermin wurde der heutige Tag vorgeschlagen. Ich habe den Ältestenrat davon in Kenntnis gesetzt und das Benehmen hergestellt, am 25. April eine Sondersitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einzuberufen. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 21. Sitzung liegt Ihnen vor. Zu Tagesordnungspunkt 1 beabsichtigt die Ministerpräsidentin, eine Regierungserklärung abzugeben. Hierzu liegt Ihnen ein Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/624 zum Thema „Achtsam in den Sommer 2022“ vor. Dieser Antrag soll in verbundener Aussprache mit der Regierungserklärung beraten werden. Zu Tagesordnungspunkt 2 liegen Ihnen zwischenzeitlich der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2022/2023“ auf Drucksache 8/599 und der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Haushaltsgesetz)“ auf Drucksache 8/600 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung „Mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung“ auf Drucksache 8/598 vor, die unter Tagesordnungspunkt 2 beraten werden sollen. Zu Tagesordnungspunkt 3 liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes“ auf Drucksache 8/610 vor, der unter diesem Tagesordnungspunkt beraten werden soll. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 21. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und der Nachricht, dass der Bundestag alle Corona-Regeln mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat sowie auf der anderen Seite des unveränderten hohen Infektionsgeschehens in unserem Land hat der Ältestenrat sich dazu verständigt, die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske beziehungsweise FFP2-Maske und zum Einhalten der gebotenen Abstände auszusprechen. Ich bitte um entsprechende Beachtung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Lage „Corona-Virus“, hierzu Regierungserklärung der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraf 43 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Achtsam in den Sommer 2022, Drucksache 8/624. Aktuelle Lage „Corona-Virus“ Regierungserklärung der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Achtsam in den Sommer 2022 – Drucksache 8/624 – Das Wort für die Regierungserklärung hat die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig.

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