Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sicher ging es Ihnen, als Sie die Überschrift zu unserem Antrag gelesen haben, wie den meisten Menschen, da möchte ich mich gar nicht ausnehmen: Bei häuslicher Gewalt denken wir im Kopfkino – das geht sofort an – an schlagende Männer, an verängstigte und traumatisierte Frauen und Kinder. Und ja, in den meisten Fällen von häuslicher sowie auch sexualisierter Gewalt sind die Opfer Frauen, Mädchen, Kinder. Das zeigt auch ein Blick auf die statistischen Zahlen. Im Schnitt erfolgen 90 Prozent der Beratungen im Zusammenhang mit häuslicher oder sexualisierter Gewalt gegenüber betroffenen Frauen. Und wer die Publikationen vom WEISSEN RING gelesen hat oder ähnliche Artikel, der liest es, und es treibt einem die Tränen in die Augen. Es ist unglaublich, was dort passiert. Aus diesem Grund haben wir Frauenhäuser, Wohngemeinschaften für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, spezifische Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Frauen und im Gegenzug Täterberatungen für Männer. Aber, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, häusliche Gewalt findet sich in allen partnerschaftlichen Modellen. Auch Männer sind Opfer häuslicher Gewalt oder auch queere Menschen, und dies sowohl in heterosexuellen als auch anderen Beziehungen. Auch Männer sind Opfer sexualisierter Gewalt. Und die Zahl der betroffenen Männer lag, sofern sie die Statistik erfasst, in den Jahren 2018 bis 2020 konstant auf einem Niveau von zehn Prozent. Das klingt – gerade auch im Vergleich zu dem hohen Prozentzahlanteil von den betroffenen Frauen – zunächst nach nicht sehr viel. Und es hört die Statistik dann nach unseren Erkundigungen auch in 2020 auf. Von 4.369 Fällen häuslicher Gewalt im Jahr 2020 waren in 393 Fällen Männer betroffen. So gering, wie das vermeintlich auf den ersten Blick erscheint, ist der Anteil der betroffenen Männer also nicht. Und, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, was wir auch nicht vergessen dürfen, ist die Tatsache, dass gerade hier die Zahl der Dunkelziffer sehr hoch ist. Häusliche und sexualisierte Gewalt ist immer mit Scham, mit hohen Hemmschwellen verbunden. Gewalt gegen Männer ist in unserer Gesellschaft immer noch ein absolutes Tabuthema. Ich bin auf dieses Thema gekommen, weil ich genau aus meinem Bekanntenkreis darauf angesprochen wurde: Was passiert mit uns, wenn ich in dieser Situation bin? Und da möchte ich auch mit unserem Antrag ansetzen. Nur durch aktive Öffentlichkeitsarbeit, durch Thematisierung dieses Phänomenbereichs können wir Stück für Stück dazu beitragen, derartige Hemmschwellen abzubauen. Aber darüber reden, so wichtig und richtig es ist, darüber reden allein hilft den Betroffenen nicht, denn, auch dies können Sie unserem Antrag entnehmen, für betroffene Männer gibt es keine Schutzhäuser. Beratungsstellen richten sich an Männer als Täter. In die Beratungen der Interventionsstellen kommen Frauen mit massiven negativen Erfahrungen mit Männern. Wie gut aufgehoben, wie gut aufgefangen, wie ernst genommen mit ihren Sorgen und Nöten fühlen sich betroffene Männer oder auch queere Menschen, die sich an diese Interventionsstellen wenden? Und wo sollen betroffene Männer unterkommen, wenn sie nicht mehr in ihre eigene Wohnung können, weil dort ein gewalttätiger Partner, eine gewalttätige Partnerin wartet? Und auch das Gewaltschutzgesetz hilft an diesem Punkt nicht wirklich weiter. In diesem Moment, in dieser Situation hilft es uns nicht. Wer den Kommentar dazu liest, der stellt das auch sehr schnell fest, dass es erst danach greift. Wie gut aufgehoben, wie gut aufgefangen, wie ernst genommen mit ihren Sorgen und Nöten fühlen sich betroffene Männer, die sich an diese Interventionsstellen wenden? Und wo sollen sie unterkommen, wenn sie nicht mehr in ihre eigene Wohnung können, weil dort ein gewalttätiger Partner, eine gewalttätige Partnerin wartet? Ja, es gibt sie, es gibt auch Frauen als Täter! Das ist einfach so! Wir sind nicht per se und per Geschlecht die besseren Menschen. Wo kommen im Übrigen männliche Jugendliche unter, wenn ihre Mütter oder sie selbst Opfer häuslicher Gewalt werden? Mit 14 ist die Grenze, dann sind sie keine Kinder mehr, dann können sie nicht mehr einfach in ein Frauenhaus aufgenommen werden. Auch dies ist in unserem Land ein großes Problem. Männliche Jugendliche werden nicht aufgenommen. Wo finden diese eine sichere Unterkunft? Das muss man sich einmal bewusst machen. Schutzbedürftige, verängstigte, traumatisierte Kinder, auch wenn sie das 14. Lebensjahr überschritten haben, bleiben sie doch letztlich nichts anderes als hilfsbedürftige Kinder, hilfsbedürftige Menschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sie werden im Zweifel alleingelassen in ihrer Not. Hier besteht Handlungsbedarf. Hier sind wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hier sind wir alle gefordert! Ich hatte es zu Beginn meiner Rede bereits angesprochen, häusliche Gewalt ist ein Phänomen, das sich durch alle partnerschaftlichen Modelle und auch durch alle gesellschaftlichen Schichten zieht, das sich gegen alle Geschlechter richten kann. Und daher, auch diverse Menschen sind Opfer häuslicher Gewalt. Im Jahr 2020 zählte das Beratungs- und Hilfsnetzwerk M-V 184 Betroffene. Und auch hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Auch für diverse Personen gibt es keine Schutzhäuser, gibt es keine Anlaufstellen, die sich spezialisiert haben. Ich sage es noch einmal ganz deutlich, häusliche Gewalt ist ein sensibles Thema. Hier bedarf es auch eines sensiblen, eines behutsamen Umgangs. Betroffene müssen sich wildfremden Menschen öffnen, sehr persönliche, sehr intime, sehr intime Details aus ihrem Privatleben preisgeben. Gerade Männer kommen sich hilflos und manchmal auch unverstanden vor. Wir haben alle das Bild vom Helden. Hier braucht es viel Vertrauen, Vertrauen in die Beratung, Vertrauen darauf, dass tatsächlich eine Hilfe geboten werden kann, dass sich ein Gefühl der Sicherheit einstellen kann, das Gefühl, alles wird gut, hier wird mir geholfen, hier bin ich sicher. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, und ich möchte mich hier ausdrücklich bei all denen bedanken, die sich tagtäglich, die sich nachts, die sich am Wochenende aufopferungsvoll um Betroffene kümmern, die ihren Beruf als Berufung betrachten, denn seien wir doch ehrlich, sich tagtäglich mit einer so sensiblen, so emotionalen Thematik, mit vielen, vielen Einzelschicksalen auseinanderzusetzen, das machen sie nicht, um einfach nur ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das ist eine Arbeit, die unter die Haut geht. Insofern wiederhole ich noch mal ganz ausdrücklich: Vielen, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Katy Hoffmeister, CDU) Meine verehrten, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie haben unseren Antrag vor sich liegen. Sie haben ihn gründlich gelesen, davon gehe ich aus. Wir bieten einige Möglichkeiten, den Schutz vor häuslicher Gewalt auszubauen beziehungsweise in einigen Phänomenbereichen überhaupt erst einmal aufzubauen. Wir brauchen Schutzwohnungen, geschützte Räume, auch für Männer und auch für queere, diverse Menschen. Im Antrag, aber auch in meinem Redebeitrag habe ich versucht, auszuführen, wie umfassend, wie komplex die Thematik ist und vor wie vielen Problemfeldern wir hier stehen. Darum möchte ich zum Schluss meines Vortrags dafür werben, Sie dazu einladen, dass wir uns alle ausführlich mit der Thematik auseinandersetzen, dass wir gemeinsam Lösungen finden. Daher stimmen Sie der Überweisung in die Ausschüsse zu! Leisten Sie hier und heute Ihren Beitrag zum Schutz vor häuslicher Gewalt in allen partnerschaftlichen Modellen für alle Menschen! – Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
