Simone Oldenburg
Diese Auffassung teile ich, und deswegen gibt es Anhörungen im Bildungsausschuss. Und in diesem Bildungsausschuss werden Expertengespräche durchgeführt oder werden Anhörungen durchgeführt. Selbst in dieser Legislaturperiode gab es schon Anhörungen. Und Sie haben recht, zu Anhörungen werden Rückfragen gestellt, und das macht zum Beispiel auch Ihre Fraktion, stellt Rückfragen zur Anhörung. Es gibt Anhörungen, Herr Terpe – Herr Dr. Terpe –, es gibt Anhörungen im Bildungsausschuss. Es gibt dort die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen an jeden, der sich an der Anhörung beteiligt hat, denn der, der zuerst schriftlich angehört wurde, nimmt dann in einer mündlichen Anhörung ebenfalls an dieser Anhörung nach einem gewissen Schlüssel, der hier im Parlament festgelegt wurde in der Geschäftsordnung, an der Anhörung teil. Und dann kann man genau mit demjenigen noch mal ins Gespräch kommen und Fragen stellen, von dem man zuvor die schriftliche Anhörung gelesen hat, kann sich die Fragen notieren und kann genau mit dem ins Gespräch kommen und kann daraufhin dann auch Änderungsvorschläge machen. Das ist alles gegeben. Dazu braucht es Ihren Antrag tatsächlich nicht, sondern das sagt einfach die Geschäftsordnung des Landtages. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
