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Simone Oldenburg

07.04.2022 Sitzungen 8/19

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt sie für die Grundschule, für die Diagnoseförderklassen an Grundschulen, für die schulartunabhängige Orientierungsstufe, für die Regionale Schule, für das Gymnasium, für die Integrierte Gesamtschule, für die Kooperative Gesamtschule, für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und auch für die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. All diese Schularten haben eine Kontingentstundentafel, die im Rahmen der Einführung des Konzepts der Selbstständigen Schule die ursprüngliche Stundentafelverordnung ablöste. Sie beschreibt, welche Anzahl von Stunden in jeweils welcher Jahrgangsstufe in jeweils welchem Fach unterrichtet werden muss. Zusätzlich zu diesen Fachstunden gibt es ein Kontingent. Das Kontingent ist nicht vom Himmel gefallen, das gibt es auch nicht obendrauf, sondern es wurde vorher von den verpflichtend zu unterrichtenden Stunden abgezogen. Das heißt also, dass die Kontingentstundentafel die verbindlich zu unterrichtende Anzahl von Stunden verringerte, zum Beispiel für die Regionale Schule in den Fächern Mathematik um fünf Stunden und in dem Fach Deutsch um vier Stunden. Darüber, dass wir hier eine Änderung überlegen, anstreben, dass wir seit Dezember des vergangenen Jahres mit Expertinnen und Experten über die Anpassung der Selbstständigen Schule, darunter eventuell auch eine mögliche Veränderung bei den verpflichtenden Unterrichtsstunden reden, die wir nach jetzigem Stand in der Diskussion verbessern möchten, informierte ich im Januar dieses Jahres ausführlich den Bildungsausschuss. (Zuruf aus dem Plenum: Genau.) Die Antragsteller wissen also, dass wir auch im Bereich der Anzahl der Unterrichtsstunden ganz intensiv seit vielen, vielen Wochen und Monaten arbeiten, und möchten nun hier gerne mitmachen. Allerdings erwähnen sie die weit fortgeschrittene Diskussion und die Tatsache, dass sie darüber informiert wurden, dass hier ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in vollem Gange ist, mit keinem Wort im Antrag. Selbstverständlich werden auch in dieser Legislaturperiode der Unterricht und die entsprechenden Stundentafeln den aktuellen Erfordernissen angepasst wie in den vergangenen Legislaturperioden auch. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kontingentstundentafel ist seit 2009 kein erodierender Fels in der Brandung. 13 Neuerungen in 13 Jahren, das ist die Bilanz der vergangenen fünf Änderungen der Kontingentstundentafel. Also nicht, wie in der Begründung des Antrages steht, wurde sehr wenig geändert, nein, es wurde sehr, sehr viel geändert. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) 2014 gab es die erste Änderung der Kontingentstundentafelverordnung, unter anderem mit der Einführung der Klassenstunde, den Stundenanpassungen im Bereich der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und der Aufnahme der Kontingentstundentafel für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. 2016 folgte dann die zweite Änderung der Kontingentstundentafelverordnung mit der Einführung des Faches Darstellendes Spiel. 2017 wurden die zusätzliche Deutschstunde für die Grundschule im Kompetenzbereich „Schreiben, Texte verfassen, Rechtschreiben“ mit der dritten Änderung der Kontingentstundentafelverordnung eingeführt. 2019 erfolgte die vierte Änderung der Kontingentstundentafelverordnung, darunter mit der Integration des Faches AWT in das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld. Und die fünfte Änderung der Kontingentstundentafel erfolgte dann im vergangenen Jahr, also 2021, unter anderem mit der Einführung der Schuleingangsphase in der Grundschule sowie der Veränderung des Beginns des Chemieunterrichts. Und all diese Überarbeitungen und Veränderungen der vergangenen 13 Jahre erfolgten niemals im luftleeren Raum, sondern selbstverständlich immer unter Einbeziehung und Anhörung der Interessenverbände und -vertretungen, aber auch mit verschiedenen interministeriellen Lenkungsgruppen. Sie waren nie Gegenstand im Bildungsausschuss, solange ich das mitbekomme und solange ich das als Abgeordnete in der Opposition im Bildungsausschuss begleitete. Genauso transparent aber, mit Anhörungen, möchten wir natürlich weitermachen wie alle anderen Regierungen vor uns. Und deshalb diskutieren wir viele Prozesse und selbstverständlich darunter auch Schwerpunkte des Konzepts der Selbstständigen Schule in enger Zusammenarbeit mit unseren externen Partnern, darunter der Landesschulbeirat, der Landeselternrat, die Gewerkschaften, der Landesschülerrat, die Schulleitungsvereinigung, die Schulleitungsvereinigung für Gymnasien, der Philologenverband, der Verband der Berufsschullehrkräfte, der Verband der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die Lenkungsgruppe der gymnasialen Oberstufe. Wir diskutieren im Expertenrat oder auch im Landesausschuss für Berufsbildung. Und sollten aus diesen vielen, vielen Erörterungen auch Änderungen von Verwaltungsvorschriften entstehen, freue ich mich auf die Anhörung dieser Vorschriften und auf Ihre Vorschläge für Veränderungen und Ergänzungen im Bildungsausschuss, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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