Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne das Zitat desjenigen nicht, der für den Städte- und Gemeindetag gesprochen hat, gehe aber davon aus, dass er mit der erleichterten Registrierung – ich glaube, die haben Sie angesprochen – im Blick hatte, dass man weniger aufwendig erkennungsdienstlich behandelt. Letzteres würde ich nicht unterschreiben, weil wir uns dann in der Tat eine größere Sicherheitsfrage und im Zweifel später einhandeln. Ich bin also sehr dafür, dass wir auch weiterhin geordnet erkennungsdienstlich behandeln, zu gut Deutsch, piken. Sie kennen die Diskussion, diese technische Einheit, diese PIK-Station, die genau das ermöglicht. Im Prozess der Erfassung der zu uns kommenden Schutzsuchenden gibt es aber zwei Schritte. Das hat einfach mit unterschiedlicher Software, die dahinter läuft, zu tun. Der erste ist die aufenthaltsrechtliche Registrierung, das passiert im Ausländerzentralregister. Dafür brauche ich noch keine erkennungsdienstliche Behandlung, sondern das ist eine Anlage, die in diesem System stattfindet, und da sind, nach dem, was wir gestern Abend feststellen konnten, knapp über 10.000 Schutzsuchende durch die Kommunen bereits erfasst worden, sowohl die, die bei uns in den kommunalen oder staatlichen Unterbringungsmöglichkeiten sind, aber auch diejenigen, die privat untergekommen sind. Von denen ist ein knappes Viertel, 2.603, gestern Abend, ich glaube, 18:00 Uhr, gepikt worden, also zusätzlich über die ausländerrechtliche Erfassung im Ausländerzentralregister auch erkennungsdienstlich behandelt worden. Das zeigt dann auch, wie richtig der von uns gewählte Schritt ist mit den sechs geballten PIK-Stationen, hier in Schwerin-Görries, den kommunalen Beteiligten anzubieten, die uns in Bussen herzugeben, und diesen zweiten Schritt, der dann zeitaufwendiger ist, 20 bis 30 Minuten, Passfoto, erkennungsdienstliche Behandlung, der in das sogenannte EASY-System, das ist einfach ein anderes Computersystem, einfließt, den jetzt vorzunehmen. Also ein Viertel von denen, die im AZR, im Ausländerzentralregister, Verzeihung, erfasst sind, sind auch bereits gepikt, also dann darüber hinaus gehend in diesem EASY-System erkennungsdienstlich erfasst.
