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Simone Oldenburg

07.04.2022 Sitzungen 8/19

Ich sage noch einmal, wir sind das Bildungsministerium. Wir sind zuständig dafür, die Kinder zu beschulen, die sich in Quarantäne befinden, wir sind nicht zuständig dafür, alle erkrankten Kinder zu erheben. Das macht das LAGuS. Wir haben eine Pflicht, das ist die Pflicht der Beschulung. Wir haben nicht die Pflicht, Kinder genesen zu lassen, erkrankte Kinder zu finden. Das ist die Pflicht des Gesundheitsministeriums, das ist die Pflicht der Ärzte, das ist die Pflicht der Ärztinnen. Unsere Pflicht, die Pflicht der Lehrerinnen und Lehrer, ist es, Kinder zu beschulen, die der Schulpflicht unterliegen. Der Schulpflicht unterliegen gesunde Kinder, die in Quarantäne sind. Kranke Kinder unterliegen nicht der Schulpflicht.

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