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Hannes Damm

GRÜNE 07.04.2022 Sitzungen 8/19

Das habe ich jetzt also richtig verstanden, wenn man krank ist und deswegen in Quarantäne, wird man nicht aufgeführt als in Quarantäne zu sein vom Bildungsministerium. Ich finde, das ist ein marginaler Unterschied, und ich finde, dass man das angeben sollte. Ein Vater aus Rostock hat nämlich unlängst diese Idee dann verstanden. Es wird nämlich nicht aufgeführt, ob jetzt diejenigen, die wegen einer Erkrankung in Quarantäne sind, oder diejenigen, die wegen Kontaktquarantäne in Quarantäne sind, in Ihrer Pressemitteilung genannt werden, sondern es wird nur aufgeführt, dass Kinder in Quarantäne nicht beschult werden können und in welcher Höhe. Und da möchte ich jetzt noch mal den Punkt machen. Das bedeutet in Ihrer Pressemitteilung, da werden 3.000 Schülerinnen und Schüler genannt, nur die in Kontaktquarantäne, 8.000 sind aber wegen eigener Infektion in Quarantäne. Und damit, von den 11.000, die es eigentlich sein müssten, finden sich nur 3.000 in Ihrer Pressemitteilung wieder. Das ist also eine Zahl von nicht mal 30 Prozent, die angegeben wird. Und ich frage mich einfach, warum nicht alle Kinder, die durch Corona am Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, in der Pressemitteilung angegeben werden oder zumindest ein Hinweis sich finden lässt, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) wo diese, dass diese Kinder quasi auch nicht beschult werden können. Aus meiner Sicht hat das eben nicht mit einer transparenten Darstellung der Lage an den Schulen zu tun, wenn nicht gar einer Beschönigung. Also warum kann dieser Hinweis darauf, dass es noch weitere Kinder gibt, die in Quarantäne sind und deswegen nicht in den Schulen aufgrund eigener Erkrankung, bei Ihnen im Ministerium in der PM nicht angegeben werden?

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