Marc Reinhardt
Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister, ich befrage die Landesregierung zum Thema „9-Punkte-Paket der Landesregierung“. In der 15. Sitzung des Landtages am 11. März haben in der Debatte zum Zusatztagesordnungspunkt 3 von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Tagesordnungspunkt „20 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in der Ukraine bereitstellen“ auf Drucksache 8/469 sowohl der Finanzminister Dr. Geue als auch die Redner von SPD und DIE LINKE den Antragstellern vorgeworfen, ihr Antrag sei haushaltsrechtlich nicht umsetzbar. Zudem sei der Bund und nicht das Land für direkte Hilfe in der Ukraine zuständig. Im 9-Punkte-Programm der Landesregierung ist unter 2 „Humanitäre Hilfe und Integration“ ausgeführt, dass die 2 Millionen jährlich aufgestockten Mittel des Integrationsfonds künftig auch für Initiativen für humanitäre Hilfe vor Ort in der Ukraine eingesetzt werden. Ich frage daher: Wie ist die Formulierung konkret zu verstehen? In welcher Weise können Initiativen für humanitäre Hilfe vor Ort in der Ukraine die Mittel konkret verwenden und an welche rechtlichen Voraussetzungen ist dies gebunden?
