Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Serie „Baseballschlägerjahre“ erzählt Nguyen Dinh Khoi, wie er Anfang der 90er-Jahre an seinem Verkaufsstand auf dem Rostocker Markt von Nazis zusammengeschlagen wurde. Als er am Boden lag, liefen sie weg. Obwohl er das alles vergessen möchte, kann er es einfach nicht. Nguyen Dinh Khoi lebt noch immer in Rostock, aber nur, weil er und seine Kollegen irgendwann angefangen haben, sich zu wehren. Demokratie muss wehrhaft sein. Die „Baseballschlägerjahre“ sind lange vorbei, seitdem hat sich viel verändert. Nach den Ergebnissen der Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung, die alle zwei Jahre rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in der deutschen Gesellschaft untersucht, stimmen immer weniger Menschen rechten Einstellungen zu, aber es gibt wesentlich mehr „teils/teils“-Antworten, zum Beispiel beim nationalen Chauvinismus in einem Graubereich bis über 34 Prozent, bei der Fremdenfeindlichkeit bei über 20 Prozent. Schaut man auf einen anderen Indikator – die Zahlen des Landeskriminalamtes 2020 –, zeigt sich in allen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich rechts ein Anstieg von 4 Prozent auf 1.012 Straftaten, davon 53 Gewalttaten rechtsextremistischer Motivation, und, das ist auch schon gesagt worden, eine Zunahme antisemitisch motivierter Straftaten um 41 Prozent zum Vorjahr. Zu den ersten Ansprechpartner/-innen der Opfer rechtsextremer Gewalt gehören nicht selten die Mitarbeiter/-innen der Dokumentations- und Opferberatungsstellen hier bei uns im Land. Ich möchte ihnen dafür danken, dass sie das Leid der Opfer rechtsextremer Gewalt und ihrer Angehörigen mit ihrer unermüdlichen Arbeit lindern helfen. Die Finanzierung dieser Arbeit muss aber langfristig sichergestellt werden. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Antrag „Klare Linie gegen Rechtsextremismus, gegen Gewalt und gegen die Feinde unseres Grundgesetzes“ von den Koalitionsfraktionen nimmt Bezug auf den Aktionsplan gegen Rechtsextremismus der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die ihren Plan Mitte März der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN findet es richtig, die Bundesinnenministerin bei der Umsetzung ihres Aktionsplans gegen Rechtsextremismus im Bundesrat zu unterstützen, aber dabei allein darf es nicht bleiben. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, parallel zu Faesers Initiative den Verfolgungsdruck der Sicherheitsbehörden unseres Landes bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität zu erhöhen, und ich bin mir sicher, dass diese Botschaft auch ankommt, wenn ich den Innenminister gehört habe. Wichtig ist zudem, die Sensibilisierung von Strafverfolgung hinsichtlich der Erkennung rechtsextremistischer Hintergründe sowie rassistischer Motive bei Straftaten voranzutreiben, eine der Lehren des NSU-Untersuchungsausschusses und so, wie wir es auch gemeinsam jetzt im Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und den Regierungsfraktionen festgeschrieben haben. Erhöhte Wachsamkeit bedarf auch der Umstand, dass es in Deutschland immer mehr Rechtsextremisten gibt, die Waffen besitzen. Zum Stichtag 2021, also Dezember 2021, waren das 1.561 tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten, die eine waffenrechtliche Erlaubnis hatten. Das ist ebenfalls eine starke Steigerung zum Vorjahr. Es ist daher richtig, Verfahrensweisen zu erarbeiten, um die Versagung und den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse besser durchsetzen zu können. Eine wichtige Ergänzung in diesem Zusammenhang ist die in dem Änderungsantrag formulierte Aufforderung an die Landesregierung, die kommunalen Sicherheitsbehörden in unserem Bundesland diesbezüglich zu sensibilisieren. Anders, als bei der Überschrift des Antrags der Koalitionsfraktionen zu erwarten war, bleibt das rechtsextreme Nordkreuz-Netzwerk, ein Zusammenschluss von 54 Preppern – wir wissen das aus dem Untersuchungsausschuss –, die sich auf den Zusammenbruch des Staates vorbereiten und die systematische Ermordung ihrer politischen Gegner planen sollen, unerwähnt. Das mag an dem zugespitzten Hintergrund der Waffenregelung liegen, aber es soll hier nicht unerwähnt bleiben, und hier bietet sich auch an, klar zu sagen, wo eigentlich die Grenze des demokratischen Rechtsstaates liegt. Das ist die rote Linie, die man überschreitet, wenn man sich nicht zum Grundgesetz bekennt. Mit Blick auf das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen wird die Landesregierung in dem Antrag darum gebeten, auf Landesebene zu klären, inwieweit Beamtinnen und Beamte, die als Verfassungsgegner identifiziert werden, weiter in öffentlicher Hand beschäftigt werden können. Da ist die Bundesministerin sicher schon ein Stück weiter, aber es ist ja gesagt worden, dass wir hier ebenfalls uns dieser Thematik zuwenden. Abschließend, liebe Kolleg/-innen der Regierungsfraktionen, es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, doch der findet in Ihrem Antrag nur marginal Erwähnung, dieser Auftrag. Beim Verfassungsschutz besteht großer Reformbedarf. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Es ist aber zusätzlich zu Ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderbeauftragten die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes notwendig und sicherlich auch eine Diskussion über das Personal. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Dazu werden wir, denke ich, im Gespräch bleiben. Wir stimmen dem Änderungsantrag und Ihrem Antrag zu. – Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
