Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Also ich finde es ja schon ein starkes Stück, Herr Noetzel, dass Sie mir hier unterstellen, dass ich also mich dagegen ausspräche, dass Straftäter, Tatverdächtige keinen Rechtsbeistand haben dürften. Und ich habe Ihnen da auch überhaupt nicht Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt abstrittig machen wollen, es gibt aber, es ist aber nun mal auch belegt, dass Sie das Ganze ehrenamtlich machen, und das auch alles für die Blau Weiß Rote Hilfe und für die Rote Hilfe. Und ich denke, dass ich Ihnen nicht von den Statuten der Roten Hilfe hier berichten muss, die notwendig sind, um in den Genuss der Unterstützung der Roten Hilfe zu kommen, aber ich helfe Ihnen dann trotzdem gern mal auf die Sprünge und zitiere auf einer Homepage der Roten Hilfe: „Voraussetzung für die Leistung von Unterstützung durch die Rote Hilfe ist dabei unter anderem, daß der Betroffene kein Unrechtsbewußtsein im Hinblick auf das von ihm begangene strafbare Handeln zeigt, sondern dieses vielmehr als politisch legitimes Mittel im Kampf gegen den Staat verteidigt.“ Meine Damen und Herren, was, wenn nicht das, frage ich mich – nicht Sie, weil ich ja keine Zwischenfrage stelle –, ich frage mich also, was, wenn nicht das, ist also Beleg für den Widerstand und den Bruch der bestehenden Verfassungsordnung, Herr Noetzel.
