Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Klare Linie gegen Rechtsextremismus, gegen Gewalt und gegen die Feinde unseres Grundgesetzes“ – diesen Titel kann die CDU-Fraktion uneingeschränkt mittragen. (Beifall Julian Barlen, SPD) Vielen Dank, Herr Barlen! Aber die Beschlussvorlage geht uns in Teilen inhaltlich nicht tief genug und in manchen Bereichen viel zu weit. Deshalb beantragen wir jetzt schon die Einzelabstimmung der römischen und arabischen Ziffern im Antrag wie auch im Änderungsantrag. Ich komme zu Ziffer I des Antrages: Gegenseitiger Respekt, Vielfalt und Demokratie sind nicht nur ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN, sondern für Mecklenburg-Vorpommern in der Tat konstituierende Merkmale einer friedfertigen und solidarischen Gesellschaft. Allerdings geht die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur vom Rechtsextremismus aus, auch wenn dieser den größten extremistischen Bereich ausmacht. Sich auf ein einziges extremistisches Phänomen festzulegen, ohne die anderen Bedrohungen zu benennen, kann gefährlich sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Im Koalitionsvertrag von SPD und LINKEN heißt es auch, dass die Koalitionspartner Gewalt, Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit entschieden ablehnen. Dem können wir uneingeschränkt folgen. Nach der Erfassung der politisch motivierten Kriminalität durch das BKA war 2021 der größte Anteil der erfassten Straftaten so wie im Vorjahr rechts motiviert. Die Statistik weist für 2021 mehr als 19.000 Delikte aus dem rechten Spektrum auf. Aber bei etwa 9.000 Straftaten geht die Polizei von einer politisch links zu verortenden Motivation aus. Und mehr als 17.000 politisch motivierte Straftaten waren für die Polizei ideologisch überhaupt nicht zuzuordnen. Die politisch motivierte Kriminalität hat 2021 mit insgesamt 47.303 Delikten den höchsten Stand seit der Einführung der Statistik 2001 erreicht. Und ursächlich für diesen Anstieg sind politisch motivierte Straftaten, die weder von dem rechten noch von dem linken Spektrum ausgegangen sein sollen. Nach Meinung der Sicherheitsexperten spielt das aufgeheizte gesellschaftliche Klima in der Corona-Pandemie eine wesentliche Rolle dabei. Die Straftaten fallen in einen Bereich, den der Verfassungsschutz mittlerweile als verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates bezeichnet und für den deshalb ein neuer Phänomenbereich in der Statistik eingerichtet wurde. Eine der größten Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung in Mecklenburg-Vorpommern – und auch, das betone ich, in Deutschland – geht dennoch vom Rechtsextremismus aus. Wir werden der Ziffer I des Antrages daher zustimmen in dem Bewusstsein, dass wir jede Form von Extremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Zu Ziffer II Nummern 1 und 2 des Antrages: Soweit die Landesregierung aufgefordert werden soll, ihre Maßnahmen zur Entwaffnung, Zerschlagung und Repression der rechtsextremen Szene unvermindert und mit steigendem Druck fortzusetzen, muss dies für alle extremistischen Bereiche gelten, insbesondere auch für die linksextremistische Szene. Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts wird nicht zu mehr Sicherheit führen, denn unsere Waffengesetze sind scharf, wenn sie denn zur Anwendung kommen. Das Waffengesetz ist ein zentraler Teil des Waffenrechts und wurde zuletzt 2002 umfangreich überarbeitet. Und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit als positiven und regelmäßig zu erneuernden Nachweis einzuführen, statt im Fall einer aktuellen Unzuverlässigkeit die Waffe abgeben zu müssen, führt zu einer Beweislastumkehr, von der ich nicht glaube, dass sie rechtlich durchsetzbar ist. (Beifall Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sie stellt außerdem alle zum Besitz einer Waffe berechtigten Personen unter einen gewissen Generalverdacht. Wir können auch keiner Initiative für ein Demokratiefördergesetz zustimmen, mit dessen Hilfe Initiativen gegen Rechtsextremismus besser ausgestattet werden sollen, solange nicht sichergestellt ist, dass die Förderung für Initiativen gegen rechts nicht auch linken Gruppen zufließen kann, die ihre Ziele auch mit Gewalt verfolgen. Die Union hat deshalb schon bei der Beratung eines Demokratiegesetzes der SPD in der letzten Legislaturperiode gefordert, dass ein solches Gesetz ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland enthalten muss, und zwar von allen, die auf Grundlage dieses Gesetzes finanziell gefördert werden können. Wir werden Ziffer II Nummer 1 und 2 Ihres Antrages deshalb nicht zustimmen können. Zu Ziffer 3 Ihres Antrages: Soweit die Landesregierung prüfen soll, inwieweit sich das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes zur Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf die Beobachtung des AfD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Gliederungen auswirkt, findet ein solcher Prüfauftrag unsere Zustimmung. Wir sind auch damit einverstanden, dass die Landesregierung klären soll, „was das Urteil für die Teilnahme der AfD an Gremien zur Kontrolle des Verfassungsschutzes bedeutet und inwieweit Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Beamte, die AfD-Mitglieder sind, weiter durch die öffentliche Hand beschäftigt werden können“. Es könnte in diesem Zusammenhang noch ergänzt werden, dass die Landesregierung dem Landtag über die Ergebnisse der Prüfung und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen berichten soll. Der Ziffer 3 des Antrages stimmen wir also zu. Zu Ziffer 4 des Antrages: Die CDU-Fraktion kann nicht damit einverstanden sein, dass die Landesregierung die kommunale Ebene hinsichtlich ihrer bestehenden Möglichkeit „zum verwaltungsrechtlichen Vorgehen gegen rechtsextreme Strukturen und gegen geplante Veranstaltungen dieses Spektrums“ sensibilisieren und aktivieren soll. Das hört sich so an, als wenn die kommunale Ebene nicht willens oder in der Lage ist, ihre Aufgaben in diesem Bereich ordnungsgemäß wahrzunehmen. Sie können davon ausgehen, meine Damen und Herren Kollegen, dass den Gemeinden und Städten die verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten hinreichend bekannt sind, um gegen extreme und nicht nur rechtsextreme Strukturen geplante Veranstaltungen vorzugehen. Ich bin mir auch sicher, dass die Kommunen von dieser Möglichkeit nach ihrer eigenen rechtlichen und sachlichen Prüfung auch hinreichend Gebrauch machen. Einer Sensibilisierung oder gar Aktivierung der kommunalen Ebene bedarf es jedenfalls nicht. Wir werden deshalb die Ziffer 4 Ihres Antrages ablehnen. Auch zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN, SPD und DIE LINKE beantragen wir – ich habe es ja schon gesagt – die ziffernweise Abstimmung, weil wir in zwei Punkten zustimmen können und in einem Punkt nicht. Zuerst zu Nummer 1 des Änderungsantrags: Mit der neuen Ziffer, die ja dann eingeführt wird – der neuen Ziffer II –, dankt der Landtag den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dokumentations- und Opferberatungsstellen im Land, die das Leid der Opfer rechtsextremer Gewalt und ihrer Angehörigen mit ihrer unermüdlichen Arbeit lindern helfen und an der Aufklärung und Bekanntmachung rechtsextremer Straftaten in unserem Bundesland großen Anteil haben. Dem stimmen wir zu, haben aber noch zwei Anmerkungen, denn nicht zu vergessen ist auch die Arbeit des Dokumentationszentrums des Landes für die Opfer der Diktaturen in Deutschland und insbesondere die Arbeit der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Menschen berät und unterstützt, die unter der kommunistischen oder der SED-Diktatur, insbesondere in der Sowjetischen Besatzungszone oder der DDR verfolgt wurden oder Leid und Unrecht erfahren haben. Auch diesen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und zur Schreibweise, und zur Schreibweise Ihres Antrages haben wir dann natürlich auch selbstverständlich eine kritische Anmerkung: Auf Empfehlung der Frauenministerin Lambrecht von der SPD sollen in offiziellen Schreiben ausdrücklich keine Gendersternchen verwendet werden. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung hat unter Bezugnahme auf das amtliche Regelwerk für Schulen, Verwaltungen und die Rechtspflege eine Verwendung von Genderstern, Gendergap, Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen ausdrücklich nicht empfohlen. Zudem erschwert die Schreibweise sehbehinderten Menschen, Menschen mit anderer Muttersprache und Personen, die auf die Verwendung der leichten Sprache angewiesen sind, die Kommunikation erheblich. Deshalb, glaube ich, wäre es gut, wenn auch wir in unseren Drucksachen uns an diese Empfehlung in Zukunft halten werden und das auch hier bei Parlamentsanträgen so umsetzen. Nun zu Nummer 2 des Änderungsantrags: Dem Inhalt der neuen Ziffer III Nummer 1 können wir grundsätzlich zustimmen, soweit im Lichte der NSU-Aufarbeitung die eingeleiteten Prozesse einer Sensibilisierung der mit den Strafermittlungen befassten Bediensteten hinsichtlich der Erkennung rechtsextremer Hintergründe beziehungsweise rassistischer Motive bei Straftaten konsequent fortgesetzt werden sollen. Auch hier würden wir allerdings darauf aufmerksam machen, dass sich diese Sensibilisierung auf die Erkennung extremistischer Hintergründe in jeder Form beziehen sollte. Da wir Ziffer II Nummer 2 des Antrages aber ablehnen, stimmen wir auch dem entsprechenden Änderungsantrag nicht zu. Zu Nummer 3 des Änderungsantrages: Hierzu gilt, was wir zum Antrag unter Ziffer II bereits gesagt haben. Die kommunalen Sicherheitsbehörden unseres Landes müssen weder motiviert noch sensibilisiert werden bei der Einleitung noch bei der Versagung oder dem Entzug von Waffenbesitzkarten. Wir lehnen daher auch diesen Änderungsantrag ab und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
