landtag-mv.de ↗

Christian Pegel

06.04.2022 Sitzungen 8/18

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für diesen Tagesordnungspunkt! Und zum Zweiten ist, glaube ich, deutlich geworden, dass die Zeiten, in denen ich diejenigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen wollten, an den Äußerlichkeiten erkenne, vorbei sind. Die Zeiten, in denen es Gruppen waren, die sehr klar zugeordnet waren, die es auch wollten, dass man sie erkennt, diese Zeiten haben wir deutlich hinter uns gelassen. Umgekehrt erleben wir aus der polizeilichen Sicht, aber auch aus der Sicht des Verfassungsschutzes und der Gesamtgesellschaft, dass es zu einer Daueraufgabe geworden ist, dass wir eben nicht mit dem Verschwinden der äußerlich erkennbaren Beteiligten auch um diese Gruppen ärmer geworden sind, sondern, ganz im Gegenteil, dass rechtsradikales, rechtsextremes Gedankengut sich weit in die Gesellschaft fortsetzt und dass wir an ganz vielen Ecken vorsichtig sein oder sehr viel Aufmerksamkeit finden müssen, weil es sich eben nicht mehr zeigt, sondern versucht, in die Tiefe der Gesellschaft vorzudringen. Und genau an der Stelle knüpft Nancy Faeser als Bundesinnenministerin mit dem gemeinsamen Vorstoß der Bundesampelkoalition an, indem sie sagt, wir müssen uns noch einmal neu aufstellen im Bund, aber bewusst auch gemeinsam mit den Ländern und der kommunalen Familie, wie wir rechtsextreme Strukturen noch wirksamer bekämpfen, noch früher bekämpfen, noch früher versuchen zu erkennen und auch zu isolieren. Zweitens. Damit geht eng einher – auch ein Stück weit als schlimme Erkenntnis aus katastrophalen Straftaten – eine noch konsequentere Entwaffnung von Extremistinnen und vor allen Dingen, eigentlich ist die weibliche Form hier in der Regel fehl am Platze, in der Regel sind es leider männliche Extremisten. Eine ganz besondere Dynamik gewinnen all diese Extremismustaten durch einen Punkt, der im Bundespapier eine ganz zentrale Rolle spielt, nämlich die Hetze im Internet ganzheitlicher, viel früher und sehr viel bewusster zu bekämpfen. Wer sich vor Augen führt, dass das, was wir als Ehrdelikte bezeichnen – Beleidigungen, Verleumdung, üble Nachrede – im strafrechtlichen Deutsch Delikte sind, die ich selbst verfolgen muss, wo ich mich selbst als Bürger, wenn ich mich beleidigt sehe, vor Gericht gegen den, dem ich die Straftat vorwerfe, wenden muss, also im Regelfall kein Staatsanwalt auf eine Anzeige hin loslegt, wir die Straftaten also in unserer Wertung ziemlich weit unten anordnen und sagen, da muss nicht mal der Staatsanwalt, die Staatsgewalt als solche einschreiten, sondern im Regelfall bleibt es Aufgabe der Beteiligten, denen gegenüber Ehrdelikte begangen worden sind, dann hat sich mit der sehr großen Verbreitung sozialer Medien zwischenzeitlich eine Dynamik ergeben, die das zumindest in diesen Bereichen noch schwer erträglich macht. Wir haben eine beim Bundeskriminalamt geschaffene bewusste Stelle, eine Stelle, die genau jetzt bewusst ihrerseits scannt soziale Medien und das Internet, die auf die Landeskriminalämter seit Januar dieses Jahres solche Straftaten verteilt, damit nicht 17 Behörden, 16 Landeskriminalämter, ein BKA, im Zweifel noch viel mehr Kriminalpolizeiinspektionen parallel, sondern eine Einrichtung zentral für alle sucht. Im Übrigen ist das keine originär deutsche Erfindung, sondern in den Vereinigten Staaten ist das bereits seit Längerem, wenn auch für andere Straftattypologien, das will man deutlich formulieren, durchaus nichts Unübliches. Erfunden worden ist das für die sehr schrecklichen Straftaten im Kinderpornografiebereich, in Deutschland genau wie in den USA, ist aber hier fortgesetzt das bewusste Angehen gegen die Hetze im Internet, die oft den Boden bereitet – geistige Brandstiftung –, die den Boden bereitet für diejenigen, die dann hinterher darauf reale Taten anknüpfen. Der Tod in Nordrhein-Westfalen war offenbar sehr klar beflügelt von einer ideologischen Hülle, vielleicht auch von einer Blase, gerade auch getragen von dem, was im Internet geschieht, die am Ende zum Tod eines langjährigen, zum Mord an einem langjährigen kommunalpolitisch engagierten CDU-Mitglied geführt hat, ohne dass irgendwie greifbar wäre, was diesen konkreten Kommunalpolitiker stärker oder weniger stark in den Fokus gerückt hat. Am Ende des Tages sieht man dann, wie stark Hetze, die verbale Hetze, die Hetze im Wort hinterher leider zur Tat in der konkreten Gewaltanwendung umschlägt. Es geht aber auch darum, Verfassungsfeinde aus dem Dienst zu entfernen, ein wesentliches Ziel der Bundesseite. Wir würden als Land sehr aufmerksam genau da zuschauen wollen, weil ich glaube, dass es schwer erträglich ist, dass wir zum Teil Kolleginnen und Kollegen an Bord haben mögen, denen erhebliche Vorhalte an der Stelle gemacht werden, uns aber mit unserem Beamtenrecht, mit all dem Drumherum schwertun, dort tatsächlich wirksam zuzugreifen. Mir ist aber eins wichtig: dass wir daraus nicht machen, jeder Beamte, jede Beamtin fällt per se unter den Rechtsradikalismusverdacht, (Beifall René Domke, FDP) genauso wenig wie unter den Linksextremismusverdacht oder auch den irgendeiner anderen Art von Gewaltorientierung oder Extremismus, sondern wir sind eben auch nur ein Ausschnitt aus der Gesellschaft und die Gauß‘sche Verteilungskurve der Gesellschaft macht auch vor all unseren Bereichen nicht halt. Aber wenn ich dann eben auch Beteiligte habe, die an dieser Stelle im Verdacht stehen oder klar Mitwirkende sind, dann ist es umso unverständlicher, weil Menschen sich gegenüber dem Staat im Zweifel besonders hilflos fühlen müssen oder vielleicht sogar sollen, weil wir natürlich obrigkeitlich handeln wollen. Wenn ich jemandem die Möglichkeit an die Hand gebe, obrigkeitlich für den Staat zu handeln, dann darf überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass er mit beiden Beinen und nach Möglichkeit auch mit beiden Armen tief in der freiheitlichdemokratischen Grundordnung verankert ist. Nur dann können wir auch die Autorität des staatlichen Gewaltmonopols langfristig durchhalten und genau solche Entscheidungen auch wirksam treffen und umsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Deshalb bin ich dankbar, dass Sie sagen, knüpft dort bitte als Land an, alle 16 Bundesländer wollen das, wir wollen diesen Plan begleiten. Es geht insbesondere darum, das, was dort auf Bundesebene getan wird, konkret in einer Landesstrategie fortzuschreiben, die politische Bildung zu stärken, Extremismusprävention zu betreiben, aber auch den Schutz von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern noch einmal bewusst in den Blick zu nehmen. Der Bundesgesetzgeber hat an den Stellen auch schon einige Regelungen verändert. Wir werden für uns neu justieren müssen, was bedeutet das eigentlich konkret. Und umgekehrt zeigen wir, glaube ich, in der konkreten Tat – ein Beispiel ist heute genannt worden –, es sind gerade heute, nicht wegen dieses Tagesordnungspunktes, sondern wegen einer bundesweit abgestimmten Aktivität, über 60 Objekte in der Bundesrepublik Deutschland durchsucht worden, in elf Bundesländern. Auch das ist mir wichtig: Mecklenburg-Vorpommern ist da nicht alleine in der Situation, damit umgehen zu müssen, aber wir sind eben auch nicht frei davon, genau damit umgehen zu müssen. Das zeigt, dass nach meiner Überzeugung die Wehrhaftigkeit nach dem NSU-Skandal, nach den Fragestellungen, die damit alle Sicherheitsbehörden in Deutschland sich gestellt haben, deutlich zugenommen hat und dass solche Taten mit größerer Konsequenz verfolgt werden, aber noch einmal: Das heute betrifft ganz klar den Vorwurf rechtsterroristischer Vorbereitungen. Das sind sehr weitgehende Vorwürfe, die hier im Raum stehen. Im Übrigen, dem vorausgegangen sind gerade im März, also im letzten Monat dieses Jahres, mehrere Hausdurchsuchungen im vorpommerschen Raum wegen des Verdachts von Waffen- und Sprengstoffgesetzverstößen gleichermaßen von klar im rechtsextremen Milieu verankerten Persönlichkeiten. Und wenn wir draufschauen, hat der Kollege Renz im vergangenen Jahr zwei Vereinen das Verbot aussprechen müssen, die ebenfalls hier im Bundesland aktiv waren, den Nationalen Sozialisten Rostock und dem Baltik Korps, beiden gleichermaßen das Verbot ausgesprochen wegen nachvollziehbarer rechtsextremer Aktivitäten und Tätigkeiten, wegen des geistigen Brandstiftens, aber an den Stellen auch bei vielen der Beteiligten mit dem klaren Vorwurf, diese geistigen Brandstiftungen hinterher auch in konkrete Taten umzusetzen. Wir wissen aus einer Vielzahl von Musikkonzerten, die sicherlich in der Pandemie ein bisschen zurückgegangen sind, dass wir weiterhin auch für Rechtsextremisten aus ganz Deutschland leider immer wieder Ankunftsort sind. Polizei und Verfassungsschutz halten da mit ganzer Kraft gegen, aber erstens ist das ein Stück weit ein Katz-und-Maus-Spiel, und zum Zweiten ist das für die Kolleginnen und Kollegen im Übrigen ein riesiger Aufwand, wo ich mich herzlich bedanken möchte. Da stehen jedes Mal Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit ihren Körpern gegen und halten das aus und nicht selten ist dort gewalttätige Eskalation deutlich zu verzeichnen. Ich bin sehr dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen da mit klarer Kante und im Übrigen, wenn ich in Besprechungen bin, auch mit klarer Überzeugung bei diesem Thema für uns einstehen, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Herzlichen Dank an Sie alle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Wir glauben auch, dass das einhergehen muss mit einem sensibleren Umgang mit dem Waffenrecht. Ich weiß, dass das immer ein bisschen unter der Freiheitsargumentation fährt. Ich glaube, dass es unter umgekehrten Argumentationen fahren muss. Eigentlich wollen wir Waffen nicht in privaten Händen, aber wenn wir das ausnahmsweise zulassen, werden wir immer wieder prüfen müssen, ob die Hürden, die wir daran setzen, das regelmäßige Sichüberzeugen, dass jemand tatsächlich mit beiden Beinen in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verankert ist und wir nicht Waffen in Hände von Menschen geben, wo wir nicht ganz sicher sind, wie damit im Zweifel umgegangen würde, dass wir an der Stelle auch Gesetze nachjustieren müssen und den kommunalen Waffenbehörden die Chance an die Hand geben müssen, damit umzugehen. Ich werbe gleichwohl dafür, dass die kommunalen Waffenbehörden in den vergangenen Jahren 14 Personen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen haben, 19 Personen aufgrund der Aktivitäten freiwillig zurückgegeben haben und aktuell noch um die 40 Verfahren laufen. Aber umgekehrt, in jedes dieser Verfahren hineingeschaut zeigt es sich dann, wie kompliziert es im Einzelfall ist, genau auf solche Sachverhalte einzugehen. Und noch einmal, der Bundesgesetzgeber ist zusammen mit dem Bundesrat gefordert, genau anzuschauen, reichen unsere Mittel, gehen wir zu viel Risiko ein. Und meine Überzeugung ist, hier geht Sicherheit vor die Freiheit des Einzelnen, nämlich die Sicherheit aller vor die Freiheit einiger weniger, die sagen, ich hätte aber gern eine Waffe auch unter leichteren Bedingungen. Zu guter Letzt, ja, das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln wird uns ebenfalls beschäftigen. Aber ich habe wiederholt gesagt, wir würden uns gern die Entscheidungsgründe ansehen. Ich glaube, dass es klug ist, da hineinzuschauen. Und auf der Grundlage werden wir dann auch der PKK berichten, in welcher Weise aus diesem Urteil auch für Mecklenburg-Vorpommern Folgen und Konsequenzen zu ziehen sind. Die kommunale Ebene ist im Übrigen heute schon, weil sie angesprochen ist, aktiv dabei – im waffenrechtlichen Bereich, aber auch an vielen anderen Stellen. Sie ist dabei im Landesrat für Kriminalitätsprävention, die kommunale Ebene ist dabei, wenn es darum geht, dass die Verfassungsschutzbehörde regelmäßig anbietet, konkret vor Ort ins Bild gesetzt zu werden, sie ist dabei, bei den Demokratie- und Toleranzarbeiten, die wir als Land unterstützen, die aber kommunal klar begleitet werden, und sie hilft uns auch regelmäßig, wenn wir entsprechende Konzerte oder andere Veranstaltungen vor Ort haben. Kaum eine dieser Aktivitäten der Polizei gelingt, ohne dass uns kommunale Behörden beiseitestehen. Und auch dann gilt wieder, dass wir genau schauen müssen, wie schützen wir die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, aber auch die Verwaltungskolleginnen und -kollegen noch effizienter, denn nicht wenige wohnen in der Region und werden für uns als Gesellschaft dann dort tätig, zum Teil mit Beteiligten, die außerordentlich ungemütlich werden können. Unsere Aufgabe ist auch, ihnen nicht nur mit Dank, sondern im Zweifel auch mit klarem Schutz den Rücken zu stärken, damit hier weiterhin der Mut auch in konkreter Verwaltungstat entwickelt werden kann. Deswegen herzlichen Dank für die Einladung, uns das Konzept des Bundes anzuschauen und hier ebenfalls umzusetzen! Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗