Elke-Annette Schmidt
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist damit wieder eröffnet. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung über das Benennungs- beziehungsweise Entsendeverfahren zur siebenten Amtszeit des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/493(neu). Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung über das Benennungs- bzw. Entsendeverfahren zur siebenten Amtszeit des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern (MAMV) der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 8/493(neu) – Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Paragraf 52 Absatz 3 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für den Fall, dass sich die in Paragraf 52 Absatz 1 in den Ziffern 1 bis 11 aufgeführten zusammengefassten Organisationen nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen können, vorgesehen, dass aus den vorliegenden Vorschlägen der Landtag nach Paragraf 52 Absatz 3 ein Mitglied für die entsprechende Gruppe der zusammengefassten Organisationen wählt. Die Landesregierung hat auf Drucksache 8/493(neu) mitgeteilt, dass von den elf vorschlageberechtigten Organisationen nach Paragraf 52 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich acht Organisationen auf einen gemeinsamen Vertreter im Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern geeinigt hatten. Da zwei Organisationen sich nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen konnten, wählt der Landtag gemäß Paragraf 52 Absatz 3 Landesrundfunkgesetz eine Kandidatin/einen Kandidaten für die entsprechenden Gruppen. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen nun zur Wahl. Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer am Tisch zu meiner Rechten. Der Stimmzettel enthält für die zwei Gruppen jeweils zwei Wahlvorschläge entsprechend der Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 8/493(neu). Sie haben für jede Gruppe jeweils eine Stimme. Sollten Sie innerhalb der Gruppe mehrere Namen ankreuzen, ist Ihre Stimme für diese Gruppe ungültig. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt der Stimmzettel in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als zwei Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten oder der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist. – Zuruf aus dem Plenum: Wir wollen das sehen! – allgemeine Heiterkeit) Jawoll! Sehr schön! Danke schön, Herr Diener! Leer. Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Medienausschusses der Medienanstalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? (Julian Barlen, SPD: Nein.) Herr da Cunha. Dann rufen wir Herrn Philipp da Cunha jetzt noch mal auf. Bitte schön! (Die geheime Wahl wird fortgesetzt.) So, ich frage noch mal, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 14:40 Uhr __________ Wiederbeginn: 14:50 Uhr
