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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 06.04.2022 Sitzungen 8/18

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung des Landesrechnungshofs erschließt sich bei der Lektüre seiner Berichte. Der Kommunale Finanzbericht ist eine sehr lange Lektüre, und trotzdem ist es sehr spannend, wenn man da reinliest, weil sich mit den Berichten Möglichkeiten ergeben, gerade für Oppositionsfraktionen, auf die politische Entscheidung, was die Haushaltssituation des Landes betrifft, Einfluss zu nehmen. Vielen Dank dafür! Die Evaluation des landesweiten kommunalen Haushaltsvollzugs mit wichtigen Darstellungen der Balance zwischen kommunalen Finanzen und den Finanzen des Landes oder der Landesebene ist angesprochen worden. Wir haben zur Kenntnis nehmen können – und das hat mich ehrlicherweise überrascht, wir sind ja auch neu als Fraktion im Landtag –, wie gut die kommunale Finanzlage sich gerade in den letzten beiden Jahren unter den Bedingungen der Corona-Pandemie sozusagen verändert hat. Und letztlich ist es natürlich zulasten des Landeshaushalts gegangen, und man muss es auch sagen, es geht auch zulasten der Kreditaufnahme im Landeshaushalt. (Beifall René Domke, FDP) Das muss man an der Stelle festhalten, weil sich daraus ja auch Folgekonsequenzen unter Umständen ergeben können. Die Prüfungsinhalte sind relevant. Obwohl naturgemäß nicht jedes Jahr alle finanziellen haushalterischen Tatbestände intensiv geprüft werden, sind die umfangreichen Empfehlungen für die Haushaltspolitik des Landtages sehr wertvolle Handlungshinweise, und ich wiederhole das noch mal, insbesondere für die Opposition. Wir konnten ja in den Beiträgen, Berichtsbeiträgen auch schon sehen, wie unterschiedlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, aus den Handlungsempfehlungen des Rechnungshofes dann auch Beschlussempfehlungen herzuleiten für den Landtag. Auch wenn es vielleicht verwundert, und Herr Gundlack war es, glaube ich, der schon gesagt hatte – oder ich weiß gar nicht, wer es war, könnte sein, dass ich jetzt das vielleicht nicht richtig zitiere –, es wäre müßig, sich jetzt die Zahl der Beschlussempfehlungen auch mal herbeizuführen als Beweis dafür, wie intensiv man sich vielleicht damit beschäftigt hat, mache ich es trotzdem auch, und zwar aus einem ganz bestimmten Grunde. Der Landesrechnungshof selbst hat sich ziemlich zurückgehalten mit Beschlussempfehlungen für den Landtag, die sie uns vorschlagen, und ist genau auf sechs gekommen. Dass jetzt der Finanzausschuss und die Regierungskoalition unter diesen sechs Empfehlungen sozusagen noch mal zurückbleiben und für meine Begriffe auch noch wesentliche Abschwächungen, mindestens einer Empfehlung, herbeigeführt haben, das kritisieren wir deutlich. Ich greife die Thematik des Onlinezugangsgesetzes noch mal auf. Es ist ja umfangreich darüber berichtet worden, dass das sicherlich eine schwierige Umsetzung ist, dass es einen Plan für die Umsetzung gegeben hat für 2022. Dass jetzt aber die Beschlussempfehlung der Regierungskoalition darauf abzielt, den Berichtszeitraum von einem Vierteljahr auf ein halbes Jahr zu verlängern, beginnend im zweiten Halbjahr 2022, das muss schon sehr verwundern. Denn was bedeutet das konkret? Konkret bedeutet das, dass man für den nächsten Bericht des Landesrechnungshofs gar keine evaluierten Daten hat, weil der Bericht noch aussteht. Also insofern finde ich diese Abschwächung überhaupt nicht in Ordnung und würde sagen, man soll bei dem vierteljährlichen Bericht, so, wie es der Landesrechnungshof empfohlen hat, in der Beschlussempfehlung auch bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Unverständlich bleibt uns auch ein bisschen – und das ist für all diejenigen wichtig, die in der Kommunalpolitik gleichzeitig verankert sind, das war ich jahrelang, bin es aktuell nicht, aber ich habe erlebt in der Corona-Zeit, dass unter Notbedingungen immer wieder die Frage gestellt wird, wie kann eigentlich die Kommunalpolitik sozusagen agieren, mit der Frage, fallen dadurch Anwesenheitssitzungen, die nicht möglich sind unter bestimmten Notbedingungen dann, führen die dazu, dass dann die kommunalen Parlamente gar nicht mehr Herr der Entscheidungen in der Kommune sind und möglicherweise Entscheidungen übertragen werden auf kleinere, zum Beispiel Ausschüsse, also eher so hinter verschlossenen Türen –, deswegen blieb mir unverständlich, warum diese Empfehlung, nämlich für den Notfall die Kommunalverfassung auch schon so anzupassen, dass man im Notfall nicht immer wieder von Woche zu Woche, von Monat zu Monat mit neuen Entscheidungen beziehungsweise neuen Regelungen sich auseinandersetzen muss. Unter den Empfehlungen gibt es – des Landesrechnungshofes, wie gesagt, an den Landtag –, gibt es einen Punkt, der abzielt darauf, was eigentlich mit einer zugegebenermaßen konkreten politischen Einzelthematik, nämlich der Radwege in Mecklenburg-Vorpommern, geschieht. Da wurde ja dargestellt, auch in den Berichten, dass die Kommunen in ganz kleinen Kommunen manchmal gar nicht so schlecht ausgerüstet sind mit Fördermitteln, dass es aber daran mangelt, dass Radwegenetze sozusagen komplex geplant werden können. Und dazu gibt es auch eine Empfehlung des Landesrechnungshofs, die Sie als Regierungskoalition nicht aufgenommen haben. Wir würden empfehlen, diese mit aufzunehmen. Der langen Rede kurzer Sinn, ich denke, Sie bleiben mit den Möglichkeiten, die Sie als Regierungskoalition haben, wertvolle Hinweise des Landesrechnungshofs auch in die Beschlussempfehlung des Landtages zu übernehmen, weit hinter den Möglichkeiten. An der Stelle ist es schon so, es geht nachher nicht darum, was weiß ich, möglichst viele Punkte. Aber die Punkte, die empfohlen werden, dann auch konkret so zu übernehmen und zielgenau zu formulieren, das müsste eigentlich unser Anspruch für alle sein, und deshalb werden wir natürlich – und müssen wir ja auch – den Kommunalen Finanzbericht zur Kenntnis nehmen, aber werden uns bei der Beschlussempfehlung, da können wir dem ja nicht zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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