Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete und Abgeordnete! Vorab etwas Grundsätzliches zum Umgang mit dem Finanzbericht des Landesrechnungshofs: Man kann diesen mehr oder weniger interessiert zur Kenntnis nehmen, man kann ihn weitgehend ignorieren oder aber man setzt sich tatsächlich inhaltlich intensiv mit ihm auseinander und unternimmt ernsthafte Bemühungen, die Erkenntnisse und Vorschläge des Landesrechnungshofs für eine Verbesserung des Verwaltungshandelns auf all unseren Ebenen zu nutzen. Unter Regierungsbeteiligung der CDU wurde in den vergangenen Jahren der letzte Ansatz verfolgt, schwerpunktmäßig betrieben durch unsere Fraktion und unseren ehemaligen finanzpolitischen Sprecher Egbert Liskow. In der Folge wurden in die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses nicht, wie zuvor üblich, 3 oder 4 inhaltliche Punkte aufgenommen, sondern – unser ehemaliger Koalitionspartner und auch Herr Gundlack werden sich daran erinnern – beim letzten Mal waren es bis zu 15 Punkte. Parallel war es in den letzten Jahren zu beobachten, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) parallel war es in den letzten Jahren zu beobachten, dass die Ministerien in ihren Stellungnahmen zu den Festlegungen des Landesrechnungshofes nicht mehr nur ihre abweichende Auffassung dokumentierten, sondern mehr und mehr die Hinweise und Vorschläge des Rechnungshofes aufnahmen und ankündigten, sie in ihrem Verwaltungshandeln zu berücksichtigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung ist die rot-rote Koalition von diesem Ansatz aus meiner Sicht meilenweit abgerückt. Gerade einmal vier dürre inhaltliche Punkte haben SPD und LINKE für wert befunden, Ihnen vorzulegen. Der Antrag von CDU und FDP enthielt dagegen 17 Handlungsaufforderungen an die Landesregierung. Darin wurde ein großer Teil der auch im Kommunalfinanzbericht 2021 wieder sehr fundierten und zielorientierten Empfehlungen des Landesrechnungshofes aufgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbstverständlich sind Unterschiede in der politischen Bewertung der Empfehlung des Landesrechnungshofes normal. Auch meine Fraktion stimmt nicht jedem Vorschlag des Landesrechnungshofes zu. In diesem Fall allerdings ignorieren SPD und LINKE in aus meiner Sicht schon skandalösem Ausmaß Ergebnisse der Arbeit des Rechnungshofes, die völlig unbestreitbar sind. Ich werde mich im Folgenden auf ein Themenfeld beschränken, weil es das mit Abstand wichtigste der im Kommunalfinanzbericht behandelten Themen für die Zukunft unseres Landes ist. Wir haben es heute schon öfter gehört, es geht um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und damit verbunden die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu diesem Themenkomplex allerdings birgt der Kommunalfinanzbericht 2021 wie auch frühere Finanzberichte des Landesrechnungshofs eine niederschmetternde Beschreibung der Versäumnisse und Fehler des für Digitalisierung zuständigen Ministeriums und somit auch des verantwortlichen Ministers Christian Pegel. In aller Kürze und in umgekehrter chronologischer Reihenfolge: Im Landesfinanzbericht 2021 hatte der Landesrechnungshof gravierende organisatorische Schwächen in der für Digitalisierung zuständigen Abteilung des Ministeriums aufgedeckt. Eine Einsicht des Ministeriums war allerdings nicht zu erkennen – angesichts der über Jahre bestehenden eklatanten Organisationsdefizite in dieser Abteilung, die sämtliche Spatzen von den Dächern pfiffen, eine bemerkenswerte Unfähigkeit, eigene Schwächen und Versäumnisse einzugestehen. Wie auch im aktuellen Kommunalfinanzbericht moniert der Landesrechnungshof schon im Kommunalfinanzbericht 2020, die „Mehrzahl der zu digitalisierenden Leistungen“ erreiche „nicht den vom Onlinezugangsgesetz geforderten Reifegrad“, und die „fristgemäße Umsetzung“ des Onlinezugangsgesetzes sei stark „gefährdet“. Die Auflistung der Ursachen liest sich wie eine schallende Ohrfeige für das Ministerium und den Ressortchef. Es fehle an strategischen Zielvorstellungen, an Regulierung und Standardsetzung sowie zentraler Steuerung und Koordinierung durch das Energieministerium, an Architekturmodellen für die Einbindung kommunaler Verwaltungsleistungen, an Unterstützung durch die Fachaufsichtsbehörden des Landes, an Strukturen für die Zusammenarbeit der Kommunen sowie an Basisdiensten und Portalfunktionen. Im Landesfinanzbericht 2020 verweist der Landesrechnungshof selbst auf seine bereits in der Vergangenheit geübte Kritik am Verzug der Landesregierung bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes, des Onlinezugangsgesetzes und europarechtlicher Vorgaben und benennt explizit die Verantwortung des Energieministeriums als „für ressortübergreifende IT-Angelegenheiten zuständige oberste Landesbehörde“. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, die ich ja eben schon erwähnt habe, möchte ich kurz aus dem Bericht zitieren: „Die Umsetzungsdefizite umfassen nicht nur eine zeitliche Dimension. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Grundvoraussetzungen für die Digitalisierung der Landesverwaltung und die Schaffung digitaler Angebote für Bürger und Unternehmen. Der Landesrechnungshof sieht in diesen Umsetzungsdefiziten eine wichtige Ursache für die Verzögerungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung und der Umsetzung des OZG.“ Und weiter heißt es: „Eine frühzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen hätte auch bei den Kontakteinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Umstieg auf flexiblere Arbeitsmöglichkeiten unabhängig von der Präsenz im Büro wesentlich erleichtert.“ Wenn man sich das vor Augen führt, könnte man ein wenig darüber schmunzeln, wenn es nicht so traurig wäre. Zuletzt zu erwähnen noch der Landesfinanzbericht 2019 – auch hier nur die wichtigsten Punkte: Das E-Government-Gesetz hätte längst überarbeitet werden müssen. Es fehlt auch im bundesweiten Vergleich eine aktualisierte E-Government-Strategie sowie grundsätzlich eine IT-Strategie, ebenso wie die IT-Richtlinie und die Festlegung landesweit verbindlicher IT-Standards. In der Digitalisierungsabteilung im Energieministerium herrscht chronischer Personalmangel. Eine zentrale Steuerung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch die Landesverwaltung existiert nicht. Die Aufgabe Geschäftsprozessoptimierung, die gemäß Paragraf 14 E-Government-Gesetz M-V zwingend vor der Digitalisierung zu erfüllen ist, wird nur in sehr geringem Maße wahrgenommen. Auch hierzu ein Zitat: „Projekte zur“ Geschäftsprozessoptimierung „erfolgten bisher nur in geringem Umfang. … Da die“ Geschäftsprozessoptimierung „die erste Phase bei der Umsetzung von E-Government-Projekten darstellt, lässt die geringe Anzahl an“ Projekten zur Geschäftsprozessoptimierung „zudem darauf schließen, dass bisher nur eine geringe Anzahl an E-Government-Projekten initiiert wurde.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, im aktuellen Kommunalfinanzbericht 2021 schließlich stellt der Landesrechnungshof fest, dass die gesetzmäßige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit Erreichen des Reifegrades 3 bis Ende dieses Jahres nicht realistisch ist. Auch hier ist die Auflistung der Ursachen ein Mängelkatalog des zuständigen Digitalisierungsministeriums. Ich darf noch mal zitieren: Der Prozess der Gesetzesumsetzung ist nicht angemessen organisiert. Es mangelt an einer angemessenen Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. Verfahrensregelungen und Programmziele sind nicht verbindlich und mit zeitlichen Umsetzungsvorgaben festgelegt worden. Die Belange der Kommunen, insbesondere ihre Anforderungen für die Anbindung der kommunalen Verwaltungsleistungen an das MV-Service-Portal, werden kaum berücksichtigt. Es fehlt ein OZG-Umsetzungskatalog, in dem „bezogen auf die einzelnen OZG-Leistungsbündel die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie Umsetzungsfristen“ präzise „festgelegt“ sind. Der Landesrechnungshof empfiehlt zudem, „die Kosten für die Umsetzung des OZG auf der kommunalen Ebene zu ermitteln und unter Berücksichtigung der Vorwegabzüge im“ FAG „Regelungen zur Kostenverteilung“ aufzunehmen. Ebenso fordert er konkrete Maßnahmen entsprechend dem Vorgehensmodell des OZG-Leitfadens zwecks Anbindung der Fachverfahren an das MV-Serviceportal. Aus dem Kommunalfinanzbericht geht eindeutig hervor, verantwortlich für diese Umsetzungsdefizite sind nicht die Kommunen selbst, sondern die Landesregierung, der es bei diesem Themenkomplex komplett an Klarheit und Zielstrebigkeit fehlt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts dieser Fülle an Versäumnissen, Unzulänglichkeiten und Fehlern hätte man in früheren Zeiten an dieser Stelle dafür den politisch Verantwortlichen zum Rücktritt aufgefordert. Zumindest aber möchte ich, Herr Minister Pegel – und Sie haben sich ja von der Rednerliste streichen lassen, vielleicht überlegen Sie sich das noch mal –, an Sie und die Landesregierung appellieren: Nehmen Sie wenigstens die Kritik des Landesrechnungshofes an! Zeigen Sie sich einsichtig und lernfähig und setzen Sie die Anregungen, Vorschläge und Forderungen des Landesrechnungshofes um, und zwar mit deutlich mehr Geschwindigkeit, als Sie es bisher zum Thema an den Tag gelegt haben! Und verschonen Sie uns mit weitschweifenden Beschreibungen, was Sie alles getan haben, sondern erklären Sie diesem Parlament – und am besten hier und heute –, was Sie zukünftig anders machen wollen! Meine sehr … (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Danke schön! Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist am Ende völlig unabhängig von politischen Bewertungen: Wenn die Landesregierung bei der Umsetzung des OZG und der Digitalisierung der Landesverwaltung nicht mehrere Gänge hochschaltet, werden wir hier noch weiter im digitalen Niemandsland sein und wir werden uns noch in fünf Jahren darüber unterhalten, dass es ein Onlinezugangsgesetz geben muss, das endlich umgesetzt wird. Deshalb denke ich, es ist heute und hier an der Zeit, auch vom Minister zu hören, wie das hier deutlich beschleunigt werden soll und wie er aus seinem Schneckengang herauskommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
