Tilo Gundlack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Und an dieser Stelle sehr geehrte Frau Präsidentin des Landesrechnungshofes, wahrscheinlich am Bildschirm, liebe Martina Johannsen! Zunächst aber möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes sehr herzlich für die Arbeit am Kommunalfinanzbericht 2021 bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die beiden jährlich vorgelegten Berichte – einerseits der Kommunalfinanzbericht und andererseits der Landesfinanzbericht – sind gute und sachliche Arbeitsgrundlagen für die Beratungen in den Ausschüssen, insbesondere für die Beratungen im Finanzausschuss. Die Rückschlüsse, die aus beiden Berichten gezogen werden, sind teils sehr unterschiedlich, ebenso sind es die Beratungen in den einzelnen Fachausschüssen. Der Landesrechnungshof genießt anscheinend ein unterschiedliches Ansehen. Meine Damen und Herren, wie Sie in der Beschlussempfehlung 8/517 lesen können, hat sich der Finanzausschuss insgesamt wieder intensiv mit dem Kommunalfinanzbericht 2021 auseinandergesetzt. Das Besondere aus meiner Sicht war, dass erstmals mehr Fraktionen und viele neue Kolleginnen und Kollegen damit befasst waren. Dies macht sich einerseits in den internen Beratungen im Arbeitskreis bemerkbar, andererseits war es bei den Beratungen im Finanzausschuss zu verzeichnen. Dies nehme ich als sehr gewinnbringend und positiv wahr. Meine Damen und Herren, inhaltlicher Schwerpunkt der Beratungen war unter anderem die allgemeine kommunale Finanzlage, die sich seit der Umsetzung des neuen FAG in einem besseren Zustand befindet. Hinsichtlich der eigenen Steuerkraft oder bestehender Strukturschwächen gibt es allerdings doch Aufholbedarfe. Dies wurde von der kommunalen Ebene ähnlich gesehen. Ein weiterer Punkt war das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie und datenschutzrechtliche Bedenken bei der Umsetzung von Videokonferenzen. Pandemiebedingte Ausnahmen von haushaltsrechtlichen Vorschriften sollten geprüft, aber nicht überdehnt werden. Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, sorgte wiederholt für eine breite Diskussion mit unterschiedlichen Facetten und Meinungen. Letztlich waren sich aber alle über die Bedeutung und deren Möglichkeiten einig. Hierzu gab es unterschiedlich aufgestellte Anträge seitens der Koalition und von CDU und FDP. Einen besonderen Platz nahm die Landeshauptstadt Schwerin und deren finanzieller Rahmen und Möglichkeiten ein. Ein ganz spezieller Punkt waren die Rundfunkgebühren und deren Beitreibung im Zuge von Amtshilfeersuchen. Hierbei waren sich alle einig, dass es eine bessere Aufklärung über eine mögliche Beitragsbefreiung geben muss. Dies ist aber nicht Sache der kommunalen Ebene, auch nicht der Landesebene. Über die Auskömmlichkeit der Kostenpauschale im Wege der Zwangsvollstreckung kann man unterschiedliche Ansichten haben. Es liegt auch daran, wie die einzelnen Vollstreckungsbehörden ihre Vollstreckungsstellen aufgestellt haben. Dies waren nur holzschnittartig einige Bestandteile des Kommunalfinanzberichts 2021. Die Koalitionsfraktionen haben in Auswertung der Beratungen sowohl intern wie auch im Finanzausschuss beantragt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die eingereichte Entschließung anzunehmen und den Kommunalfinanzbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners, der Fraktion DIE LINKE, für die umfangreiche und gewinnbringende Beratung sehr dankbar, insbesondere bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung – des Beschlussantrages, Entschuldigung. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
