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Christian Pegel

05.04.2022 Sitzungen 8/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank! In der Tat, wir haben uns, ich glaube, im Dezember weitgehend ausgetauscht. Ich werbe noch einmal für die Positionen, die dieses Hohe Haus in den vergangenen Legislaturperioden bei der Gestaltung dieser Gremien umgetrieben hat. Da war es eben nicht das Bemühen, sich mit einem wachsenden Landtag oder auch einem schrumpfenden Landtag atmend anzupassen, sondern die Kontrolle in einem kleinen, schlagkräftigen Gremium – das gilt für alle drei – abzubilden. Wir würden auch weiterhin ausdrücklich dazu anraten, es so beizubehalten. Es sind keine klassischen Fachausschüsse, die den Landtag in seiner Breite und in seinen Proportionen abbilden müssen. Wenn Sie das wollen, sind Sie eben ganz schnell bei 9er-, 11er- oder 13er-Größenordnungen, und gerade die werden nahezu in keinem Bundesland abgebildet bei diesen sehr kleinen, ausschließlich auf die Kontrolle der entsprechenden Arbeit von exekutiven Organen ausgerichteten Gremien. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Um das vielleicht mit den Worten des Landesverfassungsgerichtes aus Sachsen einmal zuzuspitzen, weshalb dort davon ausgegangen wird mit breiter verfassungsrechtlicher Übereinstimmung in Deutschland, warum das zulässig und vielleicht sogar wünschenswert ist: Das Verfassungsgericht in Sachsen hat 2005 ausdrücklich auf so eine Entscheidung hin ausgeurteilt, dass das Risiko einer ungewollten Preisgabe geheimhaltungsbedürftiger Informationen proportional zum Verhältnis der Mitgliederzahlen ansteigt. Genau das liegt in allen Bundesländern den im Regelfall sehr kleinen Einheiten zugrunde. Und ich wiederhole gerne, was sich im Protokoll aber auch nachlesen lässt, die Verhältnisse anderer Länder: Schleswig-Holstein hat fünf PKK-Mitglieder, vier in der G 10-Kommission, Sachsen-Anhalt fünf PKK-Mitglieder, vier in der G 10-Kommission, zumindest Sachsen-Anhalt dürfte unstreitig mehr als vier beziehungsweise Fraktionen in seinem Landtag haben, Brandenburg sechs PKK, vier G 10-Kommission, Thüringen fünf PKK, drei G 10- Kommission, auch dort dürften mehr Fraktionen vertreten sein, Sachsen fünf PKK, drei G 10. Ich werbe sehr dafür, dass wir auch mit der jetzigen Konstellation eine wirksame Kontrolle abbilden können. Ich habe den Eindruck, dass man sich zwischen den verschiedenen Kontrollgremien innerhalb der Fraktionen auch verständigt hat, dass alle jeweils Berücksichtigung finden und sich wechselseitig dann informieren. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Manches gelingt nicht immer ganz, da haben Sie recht. An der Stelle allerdings noch mal: Gerade die FDP findet sich nach meiner Überzeugung im G 10-Gremium wieder, sodass die verschiedenen Beteiligten, auch kleinere, durchaus nachvollziehbare Chancen haben. Die Proportion bleibt gleichwohl in diesen kleinen, schlagkräftigen Einheiten abgebildet. Meine Bitte ist, lassen Sie uns gerade diesen geheimhaltungsbedürftigen Gegenstand fest im Blick behalten und nicht für das „Wir wollen gerne überall dabei sein und da machen wir 13er Gremien draus“ mit über Bord werfen! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erfolgreiche Diskussion! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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