Enrico Schult
Ja, vielen Dank! Herr Dr. Terpe, ich hätte Ihnen gerne die Frage gestellt. Offensichtlich sind Sie da auch nicht so firm, obwohl Sie uns ja vorgeworfen haben, es gab keine neuen Erkenntnisse. Die Grunderwerbsteuer – und berichtigen Sie mich, falls ich da falschliege –, die Grunderwerbsteuer wird erhoben auf unbebaute Grundstücke. Das ist richtig. Aber wie ist das, wenn ich jetzt ein Grundstück kaufe, was auf dem Land ja nicht unüblich ist, wo schon ein Haus draufsteht, beispielsweise ein älteres Haus? Und da würden natürlich auch gerade junge Familien, die sich wahrscheinlich kein neues Haus leisten können … Vielleicht können Sie noch mal kurz darauf eingehen oder ich möchte feststellen, dass die Grunderwerbsteuer natürlich in solchen Fällen auch auf das Haus …
