Tilo Gundlack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In Zweiter Lesung befasst sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns mit der Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, nachdem am 15. Dezember 2021 die Überweisung abgelehnt wurde. Die Absenkung der Grunderwerbsteuer wird auch in Zweiter Lesung seitens meiner Fraktion abgelehnt, um das auch gleich mal klarzustellen. Das hat auch nichts damit zu tun, dass wir nicht nach Schleswig-Holstein gucken. Wir gucken gerne zu den Kollegen nach Schleswig-Holstein, aber es ist halt Schleswig-Holstein und nicht Mecklenburg-Vorpommern. Die zugrunde liegenden Rahmendaten haben sich seit der Ersten Lesung nicht geändert. Zwar hat sich die Rahmenbedingung geändert, aber die Rahmendaten haben sich ja nicht geändert und es geht halt um den Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, und um nichts anderes. Die neuen und erneut vorgebrachten Argumente seitens der einreichenden Fraktion überzeugen hier beileibe nicht. Sie vermischen jetzt schon wieder alles, Ukraine, sonst noch alles. (Horst Förster, AfD: Dann nehmen Sie nur die alten Argumente!) Och, Herr Förster, (Horst Förster, AfD: Das reicht, wenn Sie das aushebeln.) was Sie immer so wollen! Das lassen Sie mal! Da gehen Sie mal nach Waren oder wo Sie da herkommen, und erzählen Sie das den Wölfen da im Wald, aber nicht uns hier im Landtag. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ob nun auch Wohneigentum die tatsächliche Idealform ist oder die Mietwohnung, liegt auch am Alter der Erwerbstätigen, deren Familienstand und gegenwärtigen Tätigkeit. Wohneigentum kann auch ein Klotz am Bein sein, wenn sich im Leben etwas ändert, denn Wohneigentum zieht Verpflichtungen und andere Nebenerscheinungen auch nach sich. Das wird gerne mal außen vor gelassen. Wie sagt man so oft, es kommt immer darauf an. Wer es hat, das Wohneigentum, kann ein Lied davon singen. Vielmehr ist meiner Fraktion daran gelegen, gute Arbeit zu sichern, neu zu schaffen, verbunden mit guter Entlohnung. Das hilft wahrscheinlich eher. So schafft man gute Bedingungen, um Menschen auch das Bleiben hier zu ermöglichen. So wäre eine Direktvergabe ohne Bauträger auf der kommunalen Ebene eine Möglichkeit, die Transaktions- und Nebenkosten der Immobilie zu senken und so Wohneigentum deutlich günstiger zu machen. Ein weiterer Punkt unserer Ablehnung sind die Mindereinnahmen. Die Mindereinnahmen durch Einsparungen bei den Personalausgaben zu kompensieren, ist der absolut verkehrte Ansatz. Dieser Ansatz schafft nur Unsicherheit und Abwanderung. Ihre Einsparungsvorschläge im Personalbereich kennen wir ja bereits, zum Beispiel bei Frauen- und Gleichstellungspolitik, politischer Bildung, in der Beratungslandschaft, bei der Polizei, hier insbesondere dem Verfassungsschutz, und im Bildungs- und Umweltbereich. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wie Sie die Mindereinnahmen der kommunalen Ebene kompensieren wollen, sagen Sie erst gar nicht. „Gleichmäßigkeitsgrundsatz“ und „Beteiligungsquote“, diese beiden Begriffe kennen Sie gar nicht, die lassen Sie einfach außen vor. Anscheinend haben Sie sich auch erneut damit nicht erst mal befasst. – Vielen Dank! Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
