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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 05.04.2022 Sitzungen 8/17

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen soll die Möglichkeit einer elektronischen Eilverkündigung für Rechtsverordnungen im Internet geschaffen werden. Darauf ist schon hingewiesen worden, dass im Bund und in elf weiteren Bundesländern solche Möglichkeiten bereits existieren. Zugrunde liegt das Erfordernis, Rechtsverordnungen zu verkünden. Und das ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip. Danach müssen die Bürger/-innen in der Lage sein und in die Lage versetzt werden, ihre Pflichten zu erfüllen und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Entscheidend bei einer elektronischen Eilverkündigung ist daher, dass die Eilverkündigungen für die Bürgerinnen und Bürger schnell und rechtssicher auffindbar sind. Der Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage, die bedeutet, dass Eilverkündigungen thematisch verteilt und auf verschiedenen Seiten der einzelnen Ministerien veröffentlicht werden. Dieses Konzept überzeugte uns nicht. Und deshalb gab es den schon erwähnten Änderungsantrag von den Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die den Gesetzentwurf dahin gehend ändern wollten, dass alle Eilverkündigungen unter der Internetadresse „Regierung MV – Verkündigungen“ vorzunehmen sind. Das hätte den Vorteil, dass man jetzt nicht verteilt in den verschiedenen Ministerien suchen muss, ist also demnach eine nutzerfreundliche Regelung. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass das in Niedersachsen wohl sehr erfolgreich läuft. Die Koalition hat uns vorgeschlagen, die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen, aber in einer schon genannten Entschließung aufzufordern, zur Erleichterung der Auffindbarkeit Suchfunktionen anzupassen und einen Reiter, zum Beispiel „Eilverkündung“, auf der amtlichen Startseite im Internet einzurichten. Wir haben uns dem Angebot nicht verschlossen und daher gibt es heute den erarbeiteten Änderungsantrag nicht, sondern wir werden die Entschließung zum Gesetzentwurf mittragen. Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung demnach zustimmen, zugleich aber mit großem Interesse verfolgen, welchen Weg die Landesregierung wählt, um die Auffindbarkeit von in elektronischer Form verkündeten Rechtsverordnungen zu erleichtern, und das Thema bei Bedarf wieder aufrufen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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