Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den vorliegenden Antrag ernst nimmt – und das sollte man unseres Erachtens –, dann zeigt der Antrag selbst bereits ausgesprochen oder unausgesprochen zweierlei: Erstens ist das beschriebene Problem kompliziert und derart komplex, sodass bildlich gesprochen die dann angebotene Problemlösung förmlich unter der Problemgröße verschwindet. Man kann auch sagen, dieses Fundament trägt nicht. Meine Damen und Herren, der Problematik Baupreissteigerungen, die weder neu noch beendet ist, wird man letztlich nicht gerecht, so meine ich, wenn man die weit geöffnete Landesschatulle großzügig über kommunale Baustellen ausschütten würde. Damit wären nämlich gleichzeitig potenzielle Bruchstellen verschüttet oder sie gerieten aus dem Blick. Dabei denke ich an Förderbedingungen für EU-Mittel genauso wie etwa an Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Kofinanzierung der sozialen Wohnraumförderung, ich denke an Empfehlungen der Baukostensenkungskommission der Jahre 2014 oder 2019, an wiederholte Änderungen unserer Landesbauordnung oder auch an die politisch gewollte Erhöhung der Grunderwerbsteuer, Stichpunkt „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern“. Meine Damen und Herren, der zweite wesentliche Aspekt: Sorgte bereits die Corona-Pandemie für eine, bislang für eine europa- und weltweite Beeinträchtigung von Lieferketten, so werden die Material- und Lieferengpässe mit dem europäischen Kriegsgeschehen und den daraus erwachsenen wechselseitigen Sanktionsspiralen mit all ihren Folgen vor kommunalen Baupreissteigerungen nicht haltmachen. Die einzelnen Antragspunkte sind dann, sehr geehrte Damen und Herren, wie Punkt 1 explizit zu entnehmen ist, Anregungen oder gar Vorgriffe bezüglich der anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt der Jahre, die nun kommen. Wir sagen dazu – 2022/23, eins ist ja schon da –, wir sagen dazu: Anregungen gerne, Vorgriffe nicht, denn die könnten auch kontraproduktiv sein. Ich möchte jetzt, gewissermaßen im Gegenzug, nicht die Ergebnisse und Festlegungen des überaus positiven Kommunalgipfels vom 13. Dezember des letzten Jahres referieren, hinweisen möchte ich aber auf Folgendes: Weder in den vorbereitenden Papieren des Städte- und Gemeindetages im Vorfeld des Gipfels noch im Ergebnisprotokoll des Kommunalgipfels findet sich der Terminus „Baupreissteigerungen“. Wir sollten das Problem also ernst nehmen, aber auch kein Schindluder damit treiben. Hilfe für finanzschwache Kommunen Ja, aber nicht, weil Baupreise fallen oder steigen, sich also am Markt orientieren. Sehr geehrte Damen und Herren, meine abschließende Bemerkung gilt dem letzten Punkt des Antrages. Dieser Punkt für sich genommen wäre für mich persönlich schon ein Ablehnungsgrund. Eine wie auch immer geartete und zu erwartende Entwicklung des Baupreisindexes automatisch – das heißt auch immer, ohne konkretisierte Sachgrundlage – in der Förderpolitik und Förderpraxis des Landes festzuschreiben, hieße erstens, Mitnahmeeffekte in ungeahnter Größenordnung auf den Weg zu bringen, und zweitens, den Landeshaushalt auf geregeltem Wege unkalkulierbar zu machen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie sich von einer Antragsablehnung nicht abhalten, einen derartigen Mechanismus weiter zu verfeinern und zu untersetzen! Er könnte anstehende Haushaltsberatungen, die mitunter auch recht trocken sein können, bereichern und auflockern. Insofern sage ich an dieser Stelle vielen Dank für die Aufmerksamkeit und auf weitere Diskussionen in den kommenden Wochen und Monaten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
