Sabine Enseleit
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, so viel vorweg: Den Feststellungen und den Forderungen des sehr übersichtlichen Antrages können wir uns vollumfänglich anschließen. Wir Freien Demokraten haben die Entscheidung der damaligen rot-roten Landesregierung für die Aufhebung des Studienganges Rechtswissenschaften mit Abschluss Erstes Staatsexamen an der Universität Rostock nie nachvollziehen können. Die damals kurzsichtig getroffene Entscheidung angesichts der proklamierten Juristenschwemme ließ leider die relativ lange Ausbildungsdauer zum Volljuristen von 8 bis 10 Jahren außer Acht. Und leider hat es die CDU in der Zeit, in der sie mitregiert hat, nicht geschafft, diese Entscheidung zu korrigieren. Jetzt haben Sie es erkannt und mit diesem Antrag den ersten Schritt getan, die Justiz in unserem Land zu stärken und die Herausforderung eines in den nächsten 10 bis 15 Jahren drohenden Aderlasses auf dem Gebiet der Justiz anzugehen. Insofern danken wir Ihnen für diesen Antrag. Zu der dramatischen Situation mit Blick auf die derzeitige und vor allem mit Blick auf die zukünftige Personalsituation an den Gerichten, den Staatsanwaltschaften, in den Verwaltungen unseres Landes wurde hier bereits ausreichend ausgeführt. Uns allen ist bekannt, dass wir dringend auf gut ausgebildeten juristischen Nachwuchs angewiesen sind, und zwar auf gut ausgebildete und qualifizierte Volljuristen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da hilft uns ein Studiengang Good Governance an der Universität Rostock wenig. Dieser mag den Bedarf an qualifizierten Wirtschaftsjuristen im Land decken können, wird uns bei dem drohenden Personalmangel in Bezug auf Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten aber wenig helfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Woher also kommt der Nachwuchs in den Gerichtssälen und Staatsanwaltschaften unseres Landes? Decken wir den Bedarf an rund 300 Richtern in den nächsten 15 Jahren tatsächlich mit den 80 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr aus der Juristischen Fakultät in Greifswald? Von diesen rund 80 Absolventinnen und Absolventen jährlich schließen lediglich rund 25 Prozent mit einem als Qualifikation für den Staatsdienst in Mecklenburg-Vorpommern ausreichenden Ersten Staatsexamen ab. Und damit ist es noch lange nicht getan, denn Einstellungsvoraussetzung für die Proberichterinnen und Proberichter hier in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur ein Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens mit mindestens der Note „befriedigend“, vielmehr bedarf es auch eines Ergebnisses im Zweiten juristischen Staatsexamen mit mindestens 7,0 beziehungsweise 8,0 Punkten. Im Vorfeld der Ablegung des Zweiten juristischen Staatsexamens ist aber auch noch ein Referendariat zu absolvieren. Das heißt, wir müssen die rund 20 Absolventen, die mit einer ausreichenden Qualifikation die Universität Greifswald verlassen, an unser schönes Land binden und hoffen, dass diese nicht nur ihr Referendariat im Land absolvieren und das Zweite juristische Staatsexamen mit der notwendigen Qualifikation ablegen, sondern ihnen auch eine Perspektive bieten, aufgrund derer sie es vorziehen, in Mecklenburg-Vorpommern in den Erprobungsdienst zu gehen und nicht etwa nach Bayern, denn wir alle wissen sehr gut, die Nachfrage nach qualifiziertem juristischen Personal besteht nicht nur in unserem Land. Vielmehr befinden wir uns in einer starken Konkurrenz zu den übrigen Bundesländern. Und hier braucht es ein klares Konzept. Eine attraktive und qualitativ hochwertige Juristenausbildung, und zwar sowohl an der Universität Greifswald als auch an der Universität Rostock, ist hier eine unabdingbare Voraussetzung. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen. Zum Abschluss seien hier die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, allen voran die heutige Justizministerin Frau Jacqueline Bernhardt – die nicht hier ist –, an ihre stetigen Forderungen nach der Stärkung der Jurist/-innenausbildung, insbesondere durch die Wiedereinrichtung des Studienganges Rechtswissenschaften mit Abschluss „Erstes Staatsexamen“ an der Juristischen Fakultät Rostock, erinnert. Leider hat sich diese Forderung nicht im Koalitionsvertrag wiedergefunden. Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen mit den Forderungen nach einem gut aufgestellten Rechtsstaat in Mecklenburg-Vorpommern, und stimmen Sie dem Antrag zu! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
