Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Feststellungen im Antrag der CDU-Fraktion sind unstrittig. Ja, wir brauchen dringend gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, und dafür ist eine hochwertige Juristinnen- und Juristenausbildung im Land wichtig, denn wie in vielen anderen Berufsbereichen auch gibt es im Juristenbereich zukünftig einen erhöhten Fachkräftebedarf. Und wir stehen bei der Gewinnung im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, im Wettbewerb, in Konkurrenz, denn auch der Bedarf in anderen Ländern an ausgebildeten Juristinnen und Juristen ist hoch. Die Herausforderung, genügend gut ausgebildeten Juristennachwuchs für das Land aus eigener Kraft auszubilden, ist nicht neu. Und wir haben dieses Thema auch bereits in diesem Hohen Haus mehrfach debattiert. Neun Kleine Anfragen gab es zur juristischen Ausbildung allein in der zurückliegenden Legislatur. Alle Informationen zur Ausbildungssituation liegen also vor. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Interesse am Jurastudium an der Universität in Greifswald ist ungebrochen, die Studierendenzahlen sind seit Jahren nahezu gleich hoch. Es sind konstant zwischen 1.100 und 1.200 Studierende eingeschrieben. Doch diese theoretisch ausreichenden Zahlen dürfen natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es am Ende Probleme bei den Absolventenzahlen im rechtswissenschaftlichen Studium mit Staatsexamen gibt. Der Anteil – wir haben es ja gerade auch von Frau Hoffmeister gehört –, der Anteil derer, die ihr Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald erfolgreich abschließen, ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Nach der Regelstudienzeit haben 2017 noch rund 45 Prozent der Studierenden den Abschluss gemacht, 2018 waren es nur noch 24 Prozent, 2019 25 Prozent und auch im Jahr 2020 ist diese Zahl noch mal erheblich gesunken. Dieser erhebliche Rückgang ist, sagt man wohl, auch ein großer Corona-Effekt gewesen. Wir gehen davon aus, dass viele der Studierenden jetzt die Prüfung auch nachholen. Trotzdem, diese Entwicklung bei den Absolventenzahlen ist nicht gut. Auch vor und in der zweiten Phase der Juristenausbildung, dem Referendariat, gibt es auch noch Schwund. Es besteht also in der Tat akuter Handlungsbedarf, damit wir unseren juristischen Fachkräftebedarf in Zukunft aus eigener Kraft auch decken können. In der vergangenen Legislaturperiode ist das Justizministerium für das Referendariat bereits wichtige Schritte für eine Reform der zweiten Phase der Juristenausbildung gegangen. Wir haben es gerade gehört. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Auch mein Haus hat in Bezug auf die universitäre Phase gemeinsam mit der Uni Greifswald und auch der Uni Rostock entsprechende Schritte eingeleitet. Diese Schritte haben und hatten vor allen Dingen das Ziel, die Qualität in Studium und Lehre zu verbessern und damit die Absolventenzahlen an der Juristischen Fakultät in Greifswald zu erhöhen. Drei zusätzliche Stellen werden in der Rechtswissenschaft geschaffen. Eine wird jetzt im Bereich der Schlüsselqualifikation eingesetzt, die anderen beiden Stellen werden im nächsten Wintersemester eingerichtet, sie sollen im Bereich der vorlesungsbegleitenden Kolloquien entlasten. Bereits eingeführt sind verpflichtende Probeklausuren der vorlesungsbegleitenden Kolloquien. Diese Klausuren geben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine belastbare Auskunft über den eigenen Leistungsstand. Durch die Reform der Studien- und Prüfungsordnung wurde die Zahl der möglichen Versuche bis zum endgültigen Nichtbestehen der Zwischenprüfung erhöht. Auch dadurch sollen Studienabbrüche vermieden werden. Auch soll stärker geworben werden für das Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald, zum Beispiel, indem die Sichtbarkeit der Fakultät bei den Hochschulinformationstagen erhöht wird. Und auch die Möglichkeit von Probevorlesungen für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, also an den Schulen, um attraktiv, um die Schülerinnen und Schüler anzureizen, auch das Studium bei uns in Greifswald aufzunehmen, das wird auch wieder aufgenommen. Das war jetzt wegen Corona in der letzten Zeit nicht möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt aber auch darauf an, dass wir innerhalb des Landes für mehr Durchlässigkeit sorgen. Es muss das Ziel sein, dass es zwischen den Rechtswissenschaften der Universitäten Rostock und Greifswald stärker zu dem ausdrücklich gewünschten Wechsel kommt. Der Wechsel von den Studierenden aus dem Studiengang Good Governance in Rostock in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften nach Greifswald ist momentan alles andere als zufriedenstellend, denn anstatt nach Greifswald zu gehen und dort das Studium zum Volljuristen fortzuführen, wandern die Studierenden in andere Bundesländer zumeist ab. Das liegt, so heißt es, unter anderem daran, dass die Anerkennungsmöglichkeiten an deren Hochschulen, also in den anderen Bundesländern, attraktiver seien, als an die Uni Greifswald zu gehen. Hier, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, soll sich etwas ändern. Das ist klar vereinbart. Der Wechsel nach Greifswald muss attraktiv und niedrigschwellig sein. Möglichst viele Module des Studiengangs Good Governance der Uni Rostock sollen in Greifswald anerkannt werden. So steht es in den Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2025. Und auch ein stärkerer Lehraustausch zwischen den beiden Standorten wird angestrebt. Im Juli vergangenen Jahres wurde dementsprechend der Kooperationsvertrag der beiden Universitäten angepasst, und diese Maßnahmen, diese Vereinbarungen müssen jetzt wirken. Sehr geehrte Damen und Herren, das Interesse der angehenden Studierenden am juristischen Studium in M-V ist hoch. Fest steht, dass wir kein Nachwuchsproblem im Justizbereich hätten, wenn mehr dieser Studierenden der Rechtswissenschaft ihr Studium auch in M-V erfolgreich abschließen würden. Es ist also kein Mangel an Studierenden und Interesse und ist auch kein Mangel an Studienplätzen, sondern wir haben einen Mangel an Absolventinnen und Absolventen. Zuallererst geht es also um eine weitere Verbesserung des Studiums am Standort Greifswald und es geht darum, endlich die vereinbarte Kooperation zwischen dem Good-Governance-Studiengang und dem Staatsexamensstudiengang in Rostock in die Tat umzusetzen. Aber es geht auch um eine Verbesserung der Bindekraft. Es geht darum, dass die angehenden Nachwuchsjuristinnen und -juristen bei uns auch ein attraktives Berufsumfeld vorfinden und es somit für sie auch attraktiv ist, hier dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt zu suchen. Hier sind wir auf gutem Weg. Das wird mit den Zahlen der Rechtsreferendare und Proberichterinnen und -richter deutlich. M-V ist bei der Anwerbung juristischen Nachwuchses durchaus erfolgreich. Ich bin mir aber auch darüber im Klaren, dass einige – und vor allem die Rostocker natürlich – die Wiedereinführung des Staatsexamens an der Uni Rostock fordern, nachdem dieser Studiengang 2007 erst eingestellt und stattdessen seitdem das Studienfach Good Governance dort durchgeführt wird. Natürlich kann man sagen, mehr hilft auch mehr, doch die Landesmittel für eine Verbesserung der Ausbildungskapazitäten sind beschränkt. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden oder er muss geteilt werden. Und da muss genau geprüft werden, ob es wirklich sinnvoll ist, zu besseren Ergebnissen führt, die begrenzt vorhandenen Ressourcen auf zwei Standorte zu verteilen. Und wir müssen genau prüfen, ob es überhaupt Sinn macht, jetzt dort in Rostock einen Volljuristenstudiengang einzuführen, der ja erst in vielen Jahren dann auch Absolventinnen und Absolventen produziert. Aber wie schon gesagt, zunächst muss die Schlagkraft des vorhandenen Studiengangs in Greifswald erhöht werden. Ich freue mich darauf, die Debatte über dieses wichtige Thema mit Ihnen auch weiterhin zu führen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
