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Dirk Stamer

SPD 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihrem Antrag fordern Sie, die Organisationsstruktur der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten – nein, des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – umzugestalten. Die derzeitige aufbauorganisatorische Struktur steht aus unserer Sicht hier einer adäquaten Aufgabenerledigung auf gar keinen Fall im Weg und ist DSGVO-konform. Weiterhin möchte ich auch noch mal kurz bemerken, dass die Unabhängigkeit der Behörde auch in der derzeitigen Organisationsstruktur absolut gegeben ist. Und wenn Sie mir die Anekdote vielleicht gestatten, wer Heinz Müller kennt, weiß, dass er sich ohnehin an der Stelle nichts sagen lassen würde. (Zuruf aus dem Plenum: Das ist auch gut so.) Es ist vollkommen unklar, welche Vorteile bei der Aufgabenerledigung durch zum Beispiel die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts entstehen sollten. Ich möchte auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es kein europarechtliches Gebot gibt, eine bestimmte Organisationsstruktur der Datenschutzaufsichtsbehörden zu haben. Wesentlich ist hier im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung das verankerte Gebot, dass der Datenschutzbeauftragte seiner Tätigkeit unabhängig nachgehen kann. Und dies ist in M-V der Fall. Unsere Organisationsstruktur ist ja auch zertifiziert worden, wie wir schon gehört haben. Weiterhin fordern Sie, dass die im letzten Doppelhaushalt zusätzlich vorgesehenen Stellen für die Datenschutzaufsicht nicht mehr mit einem Sperrvermerk versehen werden. Die 13 im Einzelplan 01 des Haushalts zusätzlichen Stellen für die Behörde waren in der Tat mit einem Sperrvermerk versehen. Und dies geschah, um dem Landesrechnungshof die ihm vom Finanzausschuss des Landtages in Auftrag gegebene Prüfung der Notwendigkeit dieser zusätzlichen Stellen zu ermöglichen und dem Ergebnis an der Stelle nicht vorzugreifen. Vier dieser Stellen sind ja auch mittlerweile entsperrt worden. Zum Hintergrund der Sperrvermerke muss man wissen und auch berücksichtigen, dass der Landesrechnungshof monierte, dass die Personalbedarfsbemessung der Datenschutzbehörde für die Dienstpostenbewertung noch nicht vorliegt. Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht hier also nicht zu beanstanden und absolut nachvollziehbar. Weiterhin fordern Sie die Ermöglichung von Vollstreckungen von erlassenen Verwaltungsakten gegenüber öffentlichen Stellen und die Möglichkeit, Bußgelder gegenüber öffentliche Stellen verhängen zu können. Nach Paragraf 85 Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V ist der Vollzug von Verwaltungsakten gegen Träger des öffentlichen Rechts, der öffentlichen Verwaltung in der Tat nur zulässig, soweit er durch Rechtsvorschrift ausdrücklich zugelassen ist. Diese Bestimmung soll verhindern, dass die Träger der öffentlichen Verwaltung untereinander zu Zwangsmitteln greifen. Von ihnen wird einfach erwartet, dass sie die gegen sie gerichteten Verwaltungsakte umsetzen. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann man aber nicht.) Auch werden gemäß Paragraf 22 Absatz 3 Landesdatenschutzgesetz gegen Behörden oder sonstige öffentliche Stellen keine Bußgelder verhängt, übrigens auch analog zum Bundesdatenschutzgesetz Paragraf 43 Absatz 3. Und dies ist aber auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von öffentlichen Stellen und dem privaten Bereich. Öffentliche Stellen unterliegen dem Rechtsstaatsprinzip und sind in besonderer Weise an Gesetz und Recht gebunden. Auch fehlt ihnen im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen oder Privatpersonen das wirtschaftliche oder individuelle Eigeninteresse. Hält die Datenschutzaufsichtsbehörde das Handeln einer öffentlichen Stelle aus datenschutzrechtlichen Gründen für unzulässig, kann sie – bis auf die Verhängung von Bußgeldern – von ihren Befugnissen nach Artikel 58 der Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch machen. Ich halte daher Ihren Antrag nicht für geeignet, die Datenschutzaufsicht in M-V zu stärken, wie der Titel Ihres Antrages suggeriert. Daher bitte ich Sie um Ablehnung des Antrages. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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