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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 11.03.2022 Sitzungen 8/15

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es besteht sicher bei den meisten Einigkeit darüber, dass die Städtebauförderung ein sehr erfolgreiches Instrument ist, und wir können davon ausgehen, dass in je eigener Weise damit in den nutznießenden Kommunen Modernisierungs- und Sanierungsprojekte einschließlich begleitender Infrastrukturprojekte unterstützt worden sind. Im Ergebnis konnte eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner herbeigeführt und oftmals ein Beitrag für den soziokulturellen Zusammenhalt der Gesellschaft geleistet werden. Die Philosophie der Verteilung beziehungsweise Zuteilung der Fördermittel war in den ersten Jahrzehnten der Einheit davon geprägt, besonders im Osten Deutschlands einen Aufholprozess bis hin zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West zu unterstützen. Ob das vollständig gelungen ist, das sei dahingestellt, aber das war die Zielvorstellung. Heute und in Zukunft werden sicher andere Kriterien der Förderung an Bedeutung gewinnen, die zum Beispiel auf die ländlichen Räume abzielen könnten und deshalb dort Förderungen mehr in den Fokus rücken dürften. Und das ist angesichts des demografischen Wandels auch eine anzustrebende Zielstellung. Der CDU-Antrag kündigt im Titel eine Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums an beziehungsweise stellt solche in Aussicht. In den Forderungen ist von einer solchen Weiterentwicklung eher weniger zu lesen. Stattdessen wird in der Herleitung eher auf Baukostensteigerungen und Inflation abgehoben, was im Hinblick auf die grundsätzliche Zielstellung der Städtebauförderung eher als ein sachfremdes Argument erscheint. Die formulierten Forderungen sind eher schlicht und fachlich wenig unterfüttert. So wird sich kaum begründen lassen, wieso und warum zum Beispiel sich die Mittel verstetigen lassen sollten. Ich habe durchaus wahrgenommen, dass in der Rede dann von „mindestens verstetigen lassen“ …, aber im Antrag steht ja erst mal „verstetigen lassen“, ohne, dass das so richtig begründet wurde. Außerdem muss ich hier auch anmerken, der Antrag ist mehrfach als Antrag neu erschienen, also zunächst hatte ich den Antrag nur kurz gelesen und hatte gleich gesagt, angesichts dieses Zahlenwirrwarrs, was da stand, da kann man gar nicht zustimmen. Inzwischen ist das ja ausgeräumt, das haben wir gehört. Trotzdem, insgesamt werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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