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Hannes Damm

GRÜNE 10.03.2022 Sitzungen 8/14

Dass die Begriffe vor etwa zwei Jahren durch „Krise“ und „Erhitzung“ abgelöst wurden, beispielsweise die Statistik einschlägiger Suchmaschinen zeigt das auch. Ebenso erschreckend fällt versierten Leser/-innen auf, dass der Fachbegriff „Sektorenziele“ mit „Sektorenzielen“ verwechselt wird. Ein kleiner Schnitzer, würden manche sagen. Wer hat schon noch griffbereit, dass im Deutschen der Plural zusammengesetzter Substantive über das Grundwort und nicht über das Bestimmungswort gebildet wird? (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Wenn man jedoch entsprechend tief im Thema steht, dann stößt der Begriff beim Lesen sofort auf, jedenfalls erging es mir so. Bevor ich mich weiter in so gefährlichen, (Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Oh! – Glocke der Vizepräsidentin) und bevor ich mich weiter in so gefährlichen Formulierungen wie „schnellstmöglich einzuleiten“, „Ziele festzulegen und deren Umsetzung konkret vorzubereiten“ verliere oder versuche, den Sinn sogenannter grüner Gewerbegebiete wie dem in Grabow an der A 14 zu verstehen, für das ohne konkrete Ansiedlungswünsche hektarweise Wald gerodet werden soll, während wir an vielen anderen Standorten im Land weiterhin großflächigen Leerstand zu verzeichnen haben, möchte ich noch auf ein paar konkrete Änderungsanträge eingehen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dass eine schnelle und vollständige Vermeidung der Treibhausgasemissionen bis 2035 möglich ist, zeigt zum Beispiel die Studie „100 Prozent erneuerbare Energie für M-V“ aus dem letzten Jahr. Für eine effektive Bekämpfung der Klimakrise müssten sofort zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Auf dem Weg zur Treibhausneutralität sind dafür Zwischenschritte notwendig, um frühzeitig ins Handeln zu kommen. Das unterstreicht – ich sagte es bereits – das Bundesverfassungsgericht. Für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels hat Mecklenburg-Vorpommern das Pro-Kopf-CO -Budget von Paris bereits verbraucht. 2 Und das Budget für das 1,7-Grad-Ziel wird ohne umgehende radikale Minderungen noch in dieser Legislatur überschritten, und der vorliegende Antrag zeigt diese nicht auf. Das Zieljahr 2040 genügt nicht einmal für das Pro-Kopf-Budget des 2-Grad-Ziels. Stimmen Sie daher für unseren Änderungsantrag „Klimaneutralität 2035“! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!) Die Vorlage eines Gesetzentwurfes über ein Jahr nach der Wahl – immerhin wären dafür jetzt noch mehr als sechs Monate Zeit – scheint in der dringlichen Lage, in der wir uns befinden, gemessen an der Wichtigkeit, die die Landesregierung dem Thema nicht zuletzt mit dem neuen Ressortzuschnitt beimessen möchte, mehr als realistisch, insbesondere dann, wenn Sie unserem Vorschlag folgen, den Maßnahmenkatalog vom Klimaschutzgesetz mit den Zielen getrennt zu behandeln. Die gesetzlich zu verankernden Klimaziele beruhen auf der Notwendigkeit, die Gesellschaft bilanziell klimaneutral umzubauen, um die Klimaerhitzung aufzuhalten, und lassen sich aus wissenschaftlichen Notwendigkeiten ableiten. Die Beteiligung und der Dialogprozess, den auch wir GRÜNE in der gebotenen Breite befürworten – das möchte ich hier ausdrücklich sagen –, betrifft hingegen die konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung, weil das ist das, wo die Menschen ins Boot geholt werden müssen. Die Beschleunigung des Gesetzgebungsprozesses ist jedoch nicht der einzige Vorteil einer Entkopplung der beiden Vorgänge. Der Klimawandel kann sich durch unbekannte Umweltbedingungen verlangsamen oder beschleunigen. Zielverfehlungen können Maßnahmennachbesserungen erfordern oder technologischer Fortschritt kann neue Spielräume eröffnen. Um dies zu erkennen und die Maßnahmen anzupassen, sind ein stringentes Monitoring, eine engmaschige Berichterstattung und eine strukturierte Fortschreibung unumgänglich. Unter Berücksichtigung der zahlreichen Vorteile stimmen Sie bitte für diese Entkopplung – zumindest das! Gesetzlich verankerte Sektorenziele sind für die wirksame Differenzierung der Klimaschutzmaßnahmen und ihre Zuordnung zum Fachressort essenziell. Das Bundesklimaschutzgesetz verfolgt daher genau denselben Ansatz. Auch zu diesem Antrag bitten wir um Ihre Zustimmung. Und wie bereits in der gestrigen Debatte ausführlich dargestellt, reichen Absichtserklärungen auch beim Moorklimaschutz nicht aus. Zumindest die betreffenden Flächen, das Zieljahr für die weitere Wiedervernässung – aus unserer Sicht 2050 – und die notwendige Geschwindigkeit von den entsprechenden 8.500 Hektar pro Jahr müssen verbindlich verankert werden. Die Wiedervernässung von Mooren ist in Bezug auf die CO -Vermeidungskosten- und Flächeneffizienz eine der 2 kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen für unser Bundesland. Und für die beiden Anträge an die Bundesregierung bleibt anzumerken, dass die SPD den Bundeskanzler stellt und somit das höchste deutsche Regierungsamt bekleidet. Die SPD-Fraktion als Antragstellerin fordert also den Landtag auf, die SPD-geführte Landesregierung zu beauftragen, sich beim SPD-Kanzler dafür einzusetzen, dass dieser seine Pflichten gewissenhafter erfüllt. Es scheint schlecht zu stehen um die SPD-interne Kommunikation. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und zum Ende: Für die durchaus notwendigen Verbesserungen der Rahmenbedingungen beim Eigen- und Mieterstrom braucht es kaum noch Werbung auf Bundesebene. Diese sind längst auf dem Weg und betreffen sowohl den Bürokratieabbau wie die einheitliche Umlagenwälzung und den Wegfall von Ausschreibungspflichten, auch direkt monetären Entlastungen, zum Beispiel bei EEG, KWK, Offshore-Netzumlage. Weitere zum Beispiel steuerliche Entlastungen sind für das Sommerpaket vorgesehen ...

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