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Hannes Damm

GRÜNE 10.03.2022 Sitzungen 8/14

Ja, ich wollte nur sichergehen. Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ja, Sie haben richtig gezählt, zum Antrag von SPD und LINKEN liegen 13 Änderungsanträge der GRÜNEN vor, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und ich kann mir vorstellen, wie Ihre Laune gestiegen ist, als Sie den ganzen Stapel gesehen haben, lesen mussten und in Ihren Fraktionen diskutiert haben – immerhin mit über 24 Stunden Frist vor dem Antrag. Ich kann Ihnen versprechen, dass meine Laune schlechter war, denn ich habe mein ganzes Wochenende dafür geopfert, sie zu schreiben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es gehört ja gewissermaßen zu den Aufgaben eines Abgeordneten, sich an den parlamentarischen Prozessen im Landtag zu beteiligen, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Übrigen auch, sich mit Änderungsanträgen zu beschäftigen – von der Regierung dazu nach einer Stunde Debatte, Sie haben es gerade gehört, bisher kein einziges Wort, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin) aber immer wieder der erhobene Zeigefinger, wir müssten uns mal konstruktiver einbringen. Aber mit Verlaub, ich hätte nicht erwartet, dass die regierungstragenden Fraktionen mit zusammen 43 mehrheitlich erfahrenen Abgeordneten und einem ganz beachtlichen Stab an erfahrenen Mitarbeitenden beim Klimaschutzgesetz, das laut Ministerpräsidentin und Koalitionsvertrag eines der zentralen Projekte der Legislatur werden soll, einen dermaßen schwachen Beschlussantrag vorlegen, dass offensichtlich eine substanzielle Überarbeitung per Änderungsanträgen nötig ist. Ich will damit nicht sagen, dass der Antrag nicht zumindest grob – grob! – in die richtige Richtung peilt. Ihre Einschätzung, dass die Klimakrise menschengemacht ist, sie erhebliche Kosten verursachen wird, eine Anpassung an die Folgen nötig ist und der gesellschaftliche Wandel große Potenziale birgt, das sind ja Sachen, wo wir übereinstimmen, aber das sind eben auch nur die grundlegenden großen Linien, auf die wir hier uns fast alle im Raum verständigen können. Dass wir GRÜNE sagen, der Antrag sei nicht ambitioniert genug – was er nicht ist –, Klimaneutralität 2040 wäre zu spät – was stimmt –, das Zieljahr 2035 besser und machbar ist – was sich durch Studien belegen lässt – und der geplante Gesetzgebungsprozess dauere zu lange – dafür haben wir Ihnen sogar einen aus unserer Sicht konsensfähigen Kompromiss mitgebracht –, das alles wird wohl kaum jemanden von Ihnen groß überraschen. Aber wie kann es denn passieren, dass die Windenergie, die in Landeshoheit geplant wird und für Mecklenburg-Vorpommern mit Abstand die wichtigste Säule der Energiewende ist, nicht einmal Erwähnung findet, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil die Bürger das nicht wollen!) unabhängig davon, ob nun mit dem von uns beantragten Flächenziel von mindestens zwei Prozent des Landes oder nicht?! Warum wird zunächst richtigerweise der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitiert, aber dann ein landesspezifisches Treibhausgasbudget nicht aufgegriffen und kein Zwischenziel konkretisiert, obwohl das die beiden zentralen Punkte des zitierten Urteils mit Blick auf den Schutz der Freiheitsrechte der kommenden Generationen sind? Und warum findet im Antrag kein fachlich präziser und sensibler Sprachgebrauch statt? Sprachgebrauch prägt unsere Wahrnehmung und Wirklichkeit. Und vor dem Hintergrund der Dramatik der Lage, in der wir uns befinden, wurden relativierende Begriffe wie „Erderwärmung“ und „Klimawandel“ ... Ich lasse keine Zwischenfrage zu. ... vor etwa zwei Jahren durch „Krise“ und „Erhitzung“ abgelöst.

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