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Stefanie Drese

10.03.2022 Sitzungen 8/14

Wir haben ab dem nächsten Dienstag die Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, zunächst zu melden, bei welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern es Nachfragen zum Impfstatus gibt. Es ist sehr Glaskugellesen, wenn ich jetzt sagen würde, was am Ende des dann startenden Verwaltungsverfahrens aus der Möglichkeit einer Anhörung und bis schlussendlich zu der Frage, Ermessensrichtlinien anzuwenden, wie viele Betretungsverbote dann tatsächlich auszusprechen sind. Da kann ich Ihnen hoffentlich im Laufe des Verwaltungsverfahrens auf kommunaler Ebene dann im Sozialausschuss auch regelmäßig berichten.

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