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Stefanie Drese

10.03.2022 Sitzungen 8/14

Auch da konnten wir die Entscheidung erst treffen, nachdem der endgültige Gesetzentwurf vorliegt. Wir haben in den Eckpunkten aus dem BMG jetzt bei einigen Dingen ja Kritikpunkte, Nachfragen angebracht und alle Bundesländer werden erst entscheiden können, wenn der endgültige Gesetzentwurf vorliegt, inwieweit sie von dieser Möglichkeit, dass sowohl Arbeitgeber als auch Bundesländer aufstocken können, Gebrauch machen. Das hat auch eine Abfrage unter den Ländern in der letzten Woche ergeben. Eine Positionierung liegt noch nirgendwo vor.

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