Enrico Schult
Ja, Herr Minister, Sie sprachen es an, das Brandschutzkonzept wurde ja damals vom Landkreis bestätigt. Nun ist es so, dass die Betriebserlaubnis aufgrund dieses alten Brandschutzkonzeptes ja auch wieder erteilt werden kann. Wie ist da Ihre Meinung dazu? Wird die Betriebserlaubnis aufgrund dieses alten Brandschutzkonzeptes erteilt oder, weil dieses ja offenkundig nicht funktioniert hat, wird die Betriebserlaubnis versagt für einen Weiterbetrieb der Schweinezuchtanlage?
