Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ich habe das auch nicht als Aufforderung verstanden, dennoch komme ich Ihrem Begehren nach, Frau Präsidentin, und werde mich kurzfassen. Im Mai 2019 entfachte der Bundeswahlleiter Georg Thiel eine Debatte um die Briefwahl, indem er sagte, ich zitiere: „Eine hohe Wahlbeteiligung ist gut für den demokratischen Willensbildungsprozess. Die Verfassung und die darauf beruhenden Gesetze sehen aber die Stimmabgabe an der Urne, also am Wahlsonntag, als Grundsatz vor.“ Und weiter: „Die Briefwahl beeinflusst die Prinzipien der gleichen und geheimen Wahl.“ Herr Wulff, Ihrem Redebeitrag ist im Grunde hier nicht mehr so viel anzufügen. Dem kann ich mich fast vollumfänglich anschließen. Wenn also nun die gleiche und geheime Wahl beeinflusst wird, meine Damen und Herren, lohnt es sich vielleicht einmal, eine Minute länger darüber nachzudenken, worüber wir hier heute reden. Ich zitiere den spanischen Philosophen José Ortega y Gasset: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ Zitatende. Und genau über eine solche vermeintlich geringfügige technische Einzelheit sollen wir heute hier befinden. Im Kern geht es nämlich darum, wegen der Corona-Lage Wahlen verschieben zu können beziehungsweise als reine Briefwahl stattfinden zu lassen. Wir sehen hier vor allem zwei schwerwiegende Probleme. Erstens wird bei der Briefwahl der Zeitraum der Stimmabgabe auf mehrere Wochen gestreckt. Das bedeutet, dass eben nicht alle Wähler unter denselben Voraussetzungen abstimmen, und zweitens wird das Prinzip der freien Wahl unterlaufen, wenn zu Hause abgestimmt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Um mich da nicht falsch zu verstehen, in Ausnahmefällen ist die Briefwahl das geeignete Mittel, um etwa schwerkranken Menschen die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen, aber es muss eben eine Ausnahme bleiben. Als solche war sie bis 2008 auch im Gesetz definiert, meine Damen und Herren. Dass eine Manipulation von Wahlen auch in Deutschland möglich ist, haben wir bereits gesehen. Im vergangenen Jahr musste die Briefwahl bei der Kreistagswahl in Rüsselsheim wiederholt werden. Zuvor waren 800 Briefwahlunterlagen über nur eine Mail-Adresse angefordert worden. Weiterhin waren mehr als 300 Unterschriften auf den Wahlscheinen nicht mit den beim Einwohnermeldeamt vorliegenden Unterschriften identisch, meine Damen und Herren. Bei der niedersächsischen Kommunalwahl 2016 in Quakenbrück hatten vier Politiker der LINKEN in einem Stadtteil mit vielen Einwanderern Wähler mit geringen Deutschkenntnissen dazu gebracht, Briefwahlunterlagen anzufordern. Die Politiker füllten die Stimmzettel teils selbst aus und fälschten die Unterschriften. Sie wurden zwei Jahre später zu Bewährungsstrafen zwischen 1,5 und 7 Jahren verurteilt, meine Damen und Herren. Einen letzten Fall möchte ich hier noch als Beispiel anführen. Den gab es bei den Kommunalwahlen 2014 im sachsen-anhaltinischen Stendal. Dort wurden ebenfalls Briefwahlunterlagen gefälscht und Wahlzettel von Dritten ausgefüllt. Ergebnis: Ein CDU-Stadtrat wurde zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Wahl- und Urkundenfälschung verurteilt. Meine Damen und Herren, mit diesem Entwurf hier öffnen Sie solchem möglichen Wahlbetrug Tür und Tor. Diese Fälle wurden zum Glück aufgeklärt. Wie viele Manipulationen nicht erkannt wurden, wissen wir nicht. Ich möchte erneut den Bundeswahlleiter Thiel zitieren: „Von einer reinen Briefwahl halte ich wenig.“ Das tut die AfD-Fraktion hier im Landtag ebenso. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist nämlich auch problemlos möglich, Wahlen unter Corona-Bedingungen abzuhalten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
