Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Minister hat die wesentlichen Veränderungen benannt. Eine will ich noch hinzufügen: Wir haben jetzt auch Wählergruppen aufgenommen. Das war aus einem uns nicht ganz erklärlichen Fall bei der letzten Verordnung nicht der Fall. Die haben, glaube ich, zu Recht darauf hingewiesen, dass sie genauso wie Parteien ja im Aufstellungsprozess da genauso beteiligt sind und dann auch die entsprechenden Rechte brauchen. Und wir haben in der Tat uns gestern in einer gemeinsamen Beratung dazu verständigt, beim Außerkrafttreten den Punkt b zu streichen. Sonst hätte es nämlich passieren können, dass die Verordnung noch bis 2024 in Kraft geblieben wäre. Da wären nämlich die nächsten landesweiten Kommunalwahlen. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu lang. Das haben auch alle so gesehen. Deshalb finde ich es gut, dass wir die Änderung herbeiführen und dass die Regierung das dann nächstes Mal übernimmt. Ansonsten, glaube ich, ist es gut, dass wir diesen Instrumentenkoffer behalten. Keiner kann so richtig in die Zukunft gucken, was passiert mit der Omikron-Welle oder auch einer anderen Welle. Insofern ist es gut, dass die Kommunen auch hier dann Wahlmöglichkeiten haben, wenn sie sie dann brauchen. Deshalb wird die CDU-Fraktion dieser Verordnung zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Sebastian Ehlers, CDU)
