Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zurück auf den Punkt, der Mittwoch hier bereits Thema war, nämlich die Überlegung, wie es gelingt, auch in diesem ersten Halbjahr mit der bevorstehenden Omikron-Welle Kommunalwahlen im Zweifel coronagerecht umsetzen zu können, sie trotzdem zu ermöglichen. Sie hatten dankenswerterweise entsprechend dem Landtagswahl- und Kommunalwahlgesetz festgestellt, dass wir eine besondere Situation – naturkatastrophengleich – haben, und damit einhergehend hatte das Innenministerium jetzt die Aufgabe, eine Rechtsverordnung als Entwurf vorzubereiten. Die haben wir Ihnen versucht gleich am Mittwoch zustellen zu lassen. Sie war am Dienstag bereits im Vorgang in der Erwartung und Hoffnung im Kabinett. Was Sie dann finden oder gefunden haben, ist weitgehend mit dem identisch, was bereits im vergangenen Jahr in gleicher Sache sodann in Kraft gesetzt wurde und Wahlen begleitet hat. In diesem ersten Halbjahr 2022 haben wir allerdings mehr Wahlen als im vergangenen Jahr, mehrere Bürgermeisterwahlen, sodass das eine zentralere Rolle spielen wird. Um die zentralen Abweichungen einmal vorwegzunehmen: Im letzten Jahr waren ausschließlich Infektionsinzidenzen maßgeblich für die Frage, ob das griff oder nicht. Da das Infektionsschutzgesetz des Bundes zwischenzeitlich im letzten Jahr angepasst wurde und deutlich umgeschwenkt ist auf den Schwerpunkt der Betrachtung der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz, haben wir uns dementsprechend angepasst. Der Verordnungsentwurf sieht jetzt vor, dass wir auf das, worauf auch die Corona-Schutzverordnung schaut bei der Frage, in welcher Stufe bewegt sich ein Gemeindegebiet oder ein Landkreis, genau auf diese Ordnung auch abstellen. Weitgehend finden Sie deshalb die Orientierung an den Stufen 3 und 4, oder – in die Ampelfarben übersetzt – Orange und Rot sind die maßgeblichen Farben, auf die hier abgestellt wird. Wenn dem so ist, das sind die ersten sechs Paragrafen, besteht die Möglichkeit, vor allen Dingen im Aufstellungsprozess – also eine Partei oder Wählergruppe stellt eine Bürgermeisterbewerberin oder einen Bürgermeisterbewerber auf, der- oder diejenige will als Einzelbewerberin/-bewerber antreten, geht Unterschriften sammeln für diese Situation – finden Sie dort Anpassungen, die vor allen Dingen darauf abstellen, dass das, was wir jetzt machen, nämlich das Zusammentreffen vieler Partei- oder Wählergemeinschaftsmitglieder in einem großen Saal, nicht erfolgen muss, sondern ich entweder ein digitales Format, ein Hybridformat oder ein rein schriftliches Abstimmungsformat und Aufstellungsformat wählen kann. Und hinter den Paragrafen 7 und 8 finden Sie für die Wahldurchführung entsprechende Bestimmungen, die gleichermaßen auf diese 3. und 4., also orangene und rote Ampelstufe abstellen. Dort ist es maßgeblich, dass entweder eine Verschiebung der Wahl unter gewissen Bedingungen erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass nicht der vorhergehende Bürgermeister/die vorhergehende Bürgermeisterin bereits demnächst aus dem Amt scheidet. Dann gibt es gewisse Fristen, innerhalb derer ich eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen muss. Wenn ich aber innerhalb dieser Zeiträume noch Möglichkeiten habe zu schieben, dann kann ich schieben, und wenn das nicht gelingt, habe ich die Möglichkeit in der Stufe 3. In der Stufe 4 besteht die Verpflichtung, auf ein reines Briefwahlformat umzustellen, um die Berührungen der Menschen deutlich herunterzuführen. Und insbesondere diejenigen, die wählen gehen, haben ja die Variante, sie können Briefwahl beantragen, auch unter normalen Bedingungen, aber diejenigen, die in den Wahllokalen die ehrenamtliche Tätigkeit verrichten als Wahlvorstände, die können diese Alternative nicht treffen. Und um genau diese Berührungen dann zu vermindern, wäre dann das Briefwahlformat die einzige Variante, in der eine Wahl umsetzbar ist. Ich habe schon Mittwoch gesagt, Jarmen hat bewiesen, dass Briefwahl nicht zwingend zu schlechteren, sondern dort bei einer Bürgermeisterwahl sogar zu einem besseren Wahlbeteiligungserfolg führt, als es sieben Jahre vorher gelungen ist. Noch mal, sieben Jahre sind eine lange Zeit. Das ist mit Sicherheit statistisch nicht eins zu eins vergleichbar, aber es gibt eine Orientierung, dass damit kein kompletter Einbruch der Wahlbeteiligung verbunden war. Ich habe den Änderungsantrag gesehen, hatte Gelegenheit, mit einigen Beteiligten vorher darüber zu sprechen. Das wäre etwas, was die Regierung gerne am kommenden Dienstag dann im Nachgang im Kabinett als kleine Änderung noch übernimmt. Aber Sie würden uns heute, wenn Sie diese Verordnung mittragen würden, die Arbeit erheblich erleichtern, weil wir dann in der kommenden Woche in die Veröffentlichung gehen können und damit sicherstellen können, dass in den kommenden Wochen für die Kommunalwahlen, zumindest im ersten Halbjahr, klar ist, mit welchen Regeln man umgehen kann, und vor allen Dingen für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, nach welchen Regeln sie unter Pandemiebedingungen Unterschriften sammeln können oder auch eben nicht müssen, sodass da ein Stück weit Planungssicherheit für die Beteiligten da ist. Für Rückfragen freue ich mich sehr und stehe gerne zur Verfügung. Ansonsten hoffe ich, dass mit den Erfahrungen aus dem letzten Jahr für alle halbwegs plausibel ist, was wir tun. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
