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Hannes Damm

GRÜNE 28.01.2022 Sitzungen 8/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Sehr geehrter Herr Glawe, ich weiß nicht, was Sie getan haben, als ich gesprochen habe, und ob Sie den Antrag gelesen haben. Da stehen zwei Altersgruppenbereiche drin, die 12- bis 17-Jährigen – da habe ich jetzt auch in der Rede mehrfach betont, dass es da eine STIKO-Empfehlung gibt, dass die Impfungen möglich sind, auch in M-V, als Letztes, aber auch in M-V –, und es gibt eine zweite Altersgruppe, die das erfasst, die 5- bis 11-Jährigen. Und ich sage es noch mal so deutlich, weil auch in den Reihen der SPD jetzt die Rückfrage noch mal kam: Es ist deswegen nicht obsolet, weil auch diese Altersgruppe von dem Antrag erfasst ist. Es gibt dort einen zugelassenen Impfstoff für die Erst- und Zweitimpfung. Es gibt eine Datenlage von einem deutschen Institut, dem Paul-Ehrlich-Institut, über die Gefährlichkeit. Das ist nicht die STIKO, ja, aber es ist auch eine deutsche Institution. Der kann man genauso, finde ich, vertrauen. Und für die 5- bis 11-Jährigen gibt es diese Möglichkeit nicht, regulär die Impfungen sozusagen wahrzunehmen, und ich frage mich, warum Sie dann sagen, dieser Antrag ist obsolet. Da haben Sie offensichtlich nicht aufgepasst. Es geht bei dem Antrag jetzt um die 5- bis 11-Jährigen, für die eine Boosterung aktuell nicht möglich ist. Und ich frage mich, warum, wenn Frau Drese sagt, dass es prinzipiell möglich ist, ja, nach STIKO-Empfehlung, nach der Impfverordnung, wenn sie das auch so bewertet, warum Sie dann nicht erlauben, nach Absprache in Einzelfällen individuell diese Impfungen in den Landesimpfzentren vorzunehmen. Ist mir völlig schleierhaft, warum das verboten ist.

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