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Hannes Damm

GRÜNE 28.01.2022 Sitzungen 8/10

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was, wenn nicht wissenschaftliche Erkenntnisse, sollte uns bei unseren politischen Entscheidungen lenken? (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Diesem Grundsatz und dem Wunsch, Eltern und Minderjährigen mehr Freiräume bei der Entscheidung über ihre eigene Gesundheitsvorsorge zu ermöglichen, folgt der Ihnen hier vorliegende Antrag. Wir möchten es ermöglichen, dass eine Auffrischungsimpfung, sogenannte Booster, nach einer eingehenden ärztlichen Beratung im sogenannten Off-Label-Use, also außerhalb der bisher existierenden Zulassungen, erleichtert wird, aber ausdrücklich nicht vorgeschrieben oder aufgezwungen. Der Off-Label-Use ist für Corona-Impfstoffe übrigens sehr üblich. Kreuzimpfungen mit verschiedenen Impfstoffen – BioNTech, Moderna, AstraZeneca – oder auch die Booster-Impfung im Alter von 12 bis 17 Jahren werden sogar mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission tausendfach off-label durchgeführt. Das SPD-geführte Gesundheitsministerium im Bund hat im Dezember 2021 entsprechend die Bundesimpfverordnung ändern lassen. Diese führt nun aus, dass eine von der arzneimittelrechtlichen Zulassung abweichende Verabreichung erfolgen kann, wenn sie nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist. Damit haftet der Bund im Falle eines sehr seltenen Impfschadens, soweit mit einem für diese Personengruppe grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff geimpft wurde. Eine STIKO-Empfehlung, die es derzeit ebenso nicht gibt wie einen für die Auffrischung Minderjähriger zugelassenen Stoff in dieser Altersgruppe, ist keine Voraussetzung, wird von Minister Lauterbach persönlich klargestellt. Der zulassungsüberschreitende Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der genehmigten Anwendungsgebiete ist Ärztinnen und Ärzten auch grundsätzlich erlaubt und durch eine übliche Versicherung innerhalb der Arzthaftpflicht gedeckt, zum Beispiel, wenn für die Situation kein Arzneimittel zugelassen ist, in diesem Fall der Einsatz eines Impfstoffes bei einer bestimmten Personengruppe. Als Voraussetzung für den Off-Label-Use von Impfstoffen gilt, dass es um die Prävention einer ernsten Erkrankung geht, dass kein anderer Impfstoff beziehungsweise andere Präventionsmaßnahme zur Verfügung steht und dass die Datenlage Aussicht auf Erfolg verspricht. Der Gesetzgeber hat in der neuen Fassung der Corona-Impfverordnung ausdrücklich klargestellt, dass der Stand der medizinischen Wissenschaft gleichzustellen ist mit dem, was die STIKO empfiehlt. Erkenntnisse anderer renommierter Institutionen dürfen und müssen auch bei der Ermittlung des medizinischen Standards herangezogen werden. Diese sind also gleichwertig und natürlicherweise auch einfach schneller verfügbar, da die STIKO ihre Empfehlungen selbst auf genau deren Grundlage trifft. Dem Signal, das der Bund mit der geänderten Impfverordnung gesetzt hat, sind in den letzten Wochen bereits 12 von 16 Bundesländern gefolgt und hatten Booster-Impfungen zunächst in der Altersgruppe 12- bis 17-Jährige auf Grundlage der eindeutigen wissenschaftlichen Datenlage ermöglicht, bevor am 13. Januar auch die STIKO-Empfehlung folgte. Mecklenburg-Vorpommern war allerdings unter den letzten vier Ländern, die erst nach der STIKO-Empfehlung reagierten und erst seitdem eine Auffrischungsimpfung ab 12 Jahren ermöglichen. Für die Altersgruppe 5- bis 11-Jährige existiert allerdings ebenfalls ein zugelassener und sehr sicherer Impfstoff. Die wissenschaftliche Datenlage ist hier ebenso eindeutig. Lassen Sie uns also vernünftigerweise auch für diese Altersgruppe die Booster-Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen! Im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 23.12.21 wird festgestellt, dass die U-18-Booster-Impfungen sogar besser verträglich sind als bei Erwachsenen und die Impfreaktion etwa wie bei der Zweitimpfung ausfällt. Das RKI stellt fest, dass gleichzeitig der Schutz vor schweren Verläufen, die es auch bei unter 18-Jährigen gibt – seltener, aber es gibt sie –, deutlich erhöht, genau, den Schutz erhöht und die Ansteckungswahrscheinlichkeit reduziert wird durch den Booster. Die mit 0,01 Prozent bereits bei 12- bis 17- Jährigen sehr unwahrscheinliche Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung ist für Jungen in der Altersgruppe von 5 bis 11, um die es hier geht, noch einmal um den Faktor 10 seltener. Und für Mädchen konnte in einer unlängst vom amerikanischen Gesundheitsministerium vorgelegten Statistik gar kein erhöhtes Risiko gegenüber der Kontrollgruppe nachgewiesen werden. Die gefundenen Fälle bei den Jungen verliefen zudem alle mild und konnten gut behandelt werden – also die Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung. Der Booster ist gerade in der aktuellen Welle essenziell. Das Infektionsrisiko – auch für Omikron – ist kurz nach der Impfung am geringsten. Und im Moment ist die Gefahr, sich anzustecken, so groß wie nie seit Beginn der Pandemie. Außerdem ist durch die dritte Impfung bei der aktuellen Immun-Escape-Mutation, da diese Dosis ja die sogenannten T-Zellen trainiert, die vor schweren Verläufen und Komplikationen wie etwa der Herzmuskelentzündung schützt, die selbst Folge einer Corona-Infektion sein kann, dies deutlich reduziert durch die Impfung. Bei der rasant steigenden Altersgruppeninzidenz von aktuell über 2.500, was 2,5 Prozent infizierter Kinder pro Woche entspricht, und bei einer großen Dunkelziffer hat sich bereits etwa ein Viertel der 5- bis 11-Jährigen in unserem Bundesland PCR-bestätigt infiziert, und der überwiegende Rest wird in den nächsten Wochen folgen. Daher müssen wir die Impfrisiken direkt mit denen einer Infektion vergleichen, denn die Infektion ist für unsere Kinder unter den aktuellen Bedingungen nahezu unausweichlich. Die schwereren Komplikationen einer Corona-Infektion treten in etwa so häufig wie bei anderen Kinderkrankheiten auf, wie beispielsweise Hirnhautentzündung oder Meningokokken. Auch hier würde kaum jemand auf die Idee kommen, auf einen bestmöglichen Impfschutz zu verzichten, bevor man sich mit Sicherheit, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Krankheit aussetzt. Die Impfung kann schwere Komplikationen jedoch verhindern, selbst wenn es trotz der Impfung noch zu einer Infektion kommen sollte. Hier sei die Autoimmunreaktion PIMS angeführt, die auch bei sonst gesunden Kindern – also ohne Vorerkrankungen – nach einem milden Verlauf im überwiegenden Teil der Fälle zu einer Behandlung auf der Intensivstation führt und in seltenen Fällen sogar tödlich oder mit lebenslangen Folgen endet. Dazu kommen die milder betroffenen, aber mit zehn Prozent sehr häufigen Long- und Post-Covid-Erkrankten, die über anhaltende Leistungseinbußen, Konzentrationsstörungen oder Geschmacks- und Geruchsverlust klagen, die vermutlich in einer durch die Corona-Infektion hervorgerufenen Schädigung des Gehirns und des Nervensystems oder anderer Organe begründet liegen, wie erste Studien zeigen. Auch diese lassen sich mit der Impfung reduzieren – deutlich reduzieren. Natürlich kann man die Impfung nur ergänzend zu allen anderen nötigen und sinnvollen Maßnahmen für Orte, an denen sich Kontakte nicht vermeiden lassen, betrachten. Jede Übertragung, die durch Abstände, den Einsatz von Masken oder Luftfiltern und allgemeine Hygieneregeln verhindert werden kann, verhindert die Folgen einer Corona-Erkrankung mit hundertprozentiger Sicherheit. Wo es keine Erkrankung gibt, gibt es auch keine Folgen. Leider kann ein solcher Schutz mit gutem Erfolg aktuell in den Schulen nicht mehr gewährleistet werden. Und unter diesen Voraussetzungen ist es durchaus angemessen, verstärkt auf kontaktlose Unterrichtsformate und eine Aussetzung der Präsenzpflicht beziehungsweise Wahlfreiheit zu setzen. Ich bin immer noch fassungslos, dass die Fraktionen der SPD, LINKE und FDP gegen den entsprechenden Antrag meiner Fraktion gestimmt haben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zu Recht!) Ich würde Sie gern einmal sehen, wie Sie jeden Tag mehrere Stunden mit 30 Personen in einem engen Raum sitzen und wissen, die Impfquote um Sie herum ist nahe null. 20 Prozent ... (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wer soll denn da jetzt Angst haben?) Die Inzidenz ist über 2.500. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das bedeutet … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Hören Sie zu! Das bedeutet, statistisch gesehen gibt es jede Woche einen Corona-Fall in der Klasse von diesen 30 Personen, wo fast niemand geimpft ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und daher ist jede Impfung und jeder Booster ein Puzzlestück, denn sie schützt vor schwerer Erkrankung, sie vermindert die Übertragung zwischen Schülerinnen und Schülern, aber auch zu den Lehrerinnen und Lehrern. Die können nämlich – digital oder nicht – auch nur unterrichten, wenn sie gesund sind. U-18-Booster sichern also indirekt auch das Recht auf Bildung! Gestatten Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis zum letzten Teil unseres Antrages. Wir bitten die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die U-18-Booster angeboten werden. Zu den Kinderärzt/-innen besteht oft ein langjähriges Vertrauensverhältnis bei Eltern und Kindern, was eine mögliche Impfangst häufig deutlich verringert. Ich lade Sie dazu ein, Eltern und jungen Menschen die Freiheit und Eigenverantwortung zu ihrer Impfentscheidung zu geben! Ich lade Sie ein, erneut Vorreiter der Corona-Politik zu sein und zu verhindern, dass Eltern wie Kriminelle nach Off-Label-Impfärzten wie nach Bombensprengstoffen in einschlägigen Internetforen suchen und stundenlange Fahrtzeiten auf sich nehmen, um ihre Kinder bestmöglich schützen zu können! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich lade Sie ein, der wissenschaftlichen Datenlage, die wirklich, wirklich eindeutig ist und genau wie bei den 12- bis 17-Jährigen, die Ehre zu geben und deswegen wissenschaftlich begründet für unseren Antrag zu stimmen! – Vielen Dank! (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der war nicht wissenschaftlich begründet.)

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