Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute ein Thema debattieren, das für alle Menschen von höchster Bedeutung ist. Ich bin überzeugt, dass wir alle hier im Haus eine qualitativ hochwertige und zugleich erreichbare medizinische Versorgung sicherstellen wollen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hält uns deutlich vor Augen, wie wichtig eine funktionierende Gesundheitsversorgung im Land ist. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema einer guten und erreichbaren Gesundheitsversorgung wurde bereits oft hier im Landtag debattiert. Mein Kollege Julian Barlen hat mir von der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ berichtet. Vor gut einem halben Jahr hat sie ihren Abschlussbericht mit vielen wichtigen Handlungsempfehlungen vorgelegt. Genau daran müssen wir nun anknüpfen. Wir haben eine immer älter werdende Bevölkerung. Damit steigt zwangsläufig der Bedarf nach Gesundheitsangeboten. Wir haben einen rasanten medizinischen Fortschritt und die personellen Ressourcen werden immer knapper. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass die Handlungsempfehlungen, die die Kommission gerade erst vor einem halben Jahr erarbeitet hat, auch umgesetzt werden. Genau dazu stehen wir. Deshalb, ja, Herr Wulff, ist Ihr Antrag heute natürlich richtig und wichtig, jedoch haben wir uns genau zu diesem Thema im Koalitionsvertrag geäußert. In Ziffer 448 ist genau dieses Thema heute beschrieben. Vielen Dank für Ihren Antrag! Natürlich werden wir uns gemeinsam darum kümmern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das geht aber nicht von heute auf morgen, und Politik allein kann es auch nicht, wie wir hier bei allen Vorrednern auch schon gehört haben. Alle Akteure der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen müssen dazu an einem Strang ziehen, und das in dieselbe Richtung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nun auf diesen Antrag eingehen. Der Antrag richtet den Blick nicht auf drei, aus meiner Sicht auf vier wichtige Schwerpunkte: – erstens den Aufbau eines landesweiten Ersthelferalarmierungssystems, – zweitens auf die Förderung der öffentlichen Bekanntheit eines Ersthelferalarmierungssystems, – drittens auf den Einsatz von telemedizinischer Unterstützung von Rettungseinsätzen und – viertens – und ganz besonders wichtig – die dauerhafte Finanzierung der zu realisierenden Maßnahmen. Auf diese Punkte möchte ich kurz eingehen. Zu eins, dem Aufbau einer landesweiten Ersthelfer-App: Die Ersthelfer-App ist bereits in ihrer positiven Wirksamkeit durch das Modellprojekt Land│Rettung in Vorpommern-Greifswald erprobt worden. Und dafür sind wir Professor Hahnenkamp und seinem Team – der Name fiel hier eben schon von Herrn Koplin – sehr dankbar. Er steht auch gerne für uns sozusagen als Experte bereit und ist diesem Thema gegenüber sehr aufgeschlossen, uns da gemeinsam weiterzuhelfen. Die Ersthelfer-App ist für das gesamte Land sehr sinnvoll, aber genau das muss mit den Akteuren in der Selbstverwaltung besprochen werden. Zum zweiten Punkt, die öffentliche Bekanntheit des Ersthelferalarmierungssystems zu fördern: Wie die aktuelle Pandemie zeigt, steht die Verantwortung für die Allgemeinheit im Gegensatz zu dem Bedürfnis, die eigene Selbstbestimmtheit unbegrenzt auszuleben. Der zukünftige Zusammenhalt unserer Gesellschaft braucht unbedingt Verantwortung und Engagement, besonders im ehrenamtlichen Bereich. So ist es wichtig, die Ersthelfer-App bekannt zu machen, um Engagierten wie Herrn Wulff neben der Dankbarkeit für ihre Hilfsbereitschaft zugleich eine soziale Aufgabe mit entsprechender Beachtung zu ermöglichen. Die Steigerung der Bekanntheit der App ist vielmehr die Förderung der Attraktivität der Ersthelferaufgabe. Die App ist nur das Mittel zu deren gezieltem Einsatz. Unbedingt muss hier für den Erfolg etwas geleistet werden, aber diese Leistung muss sich primär auf die Motivation der Helfer und weniger die Bekanntheit der digitalen Alarmierungssoftware auswirken. Zum dritten Punkt, dem Einsatz von telemedizinischer Unterstützung von Rettungseinsätzen: Die Chancen, die Telemedizin für eine bessere medizinische Versorgung als Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum nutzbar zu machen, ist auch in unserem Koalitionsvertrag ein fest verankerter Bestandteil. Auch hier sollten wir gemeinsam weiter ausloten, wie ein Telenotarztsystem für ganz M-V eingeführt werden kann. Und zum Punkt vier, zur Finanzierung: Wir müssen uns die Frage stellen, wann und wie die Finanzierung dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Ersthelferalarmierung bringt Vorteile für die Patientinnen und Patienten, so, wie es meine Vorredner auch alle hier schon beschrieben haben. Das müsste bei den Krankenkassen auf offene Ohren treffen. Ich schlage daher vor, den Antrag, so, wie mein Kollege Koplin schon auch hier vorgetragen hat, in den Sozialausschuss zu überweisen. Das Modellprojekt Land│Rettung hat gezeigt, dass unter anderem eine smartphonebasierte Ersthelferalarmierung sowie die Einführung des Telenotarztes sehr sinnvoll sind. Beides wird im Rahmen der rettungsdienstlichen Vorhaltefinanzierung als Regelversorgung von den Krankenkassen weiterhin finanziert. Eine landesweite Einführung würde eine landesweite Finanzierung durch die Krankenkassen und/oder Träger des Rettungsdienstes in M-V voraussetzen. Auch das muss besprochen werden. Das Thema war und wird auch Gegenstand der Beratung des Landesbeirats Rettungsdienst sein. Die rechtlichen Grundlagen zur telemedizinischen Unterstützung des Rettungsdienstes sind im RDG angelegt. Telemedizinische Unterstützungsangebote wurden auch bereits im oben genannten Modellprojekt Land│Rettung erprobt und haben sich bewährt. Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode konnte zudem im Landkreis Vorpommern-Rügen die Ausstattung der Rettungswagen mit telemedizinischer Ausrüstung, die Schaffung einer Schnittstelle zum Telenotarzt in Greifswald und die Etablierung einer neuen telemedizinischen Notarztstelle finanziert werden. Auch hier sind die Krankenkassen und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes mit in der Verantwortung, den Rettungsdienst finanziell abzusichern. Klar ist, eine flächendeckende medizinische Versorgung wird sich nur durch sektorenübergreifende Zusammenarbeit und den kooperativen Einsatz aller verfügbaren Kräfte sicherstellen lassen. Der Telenotarzt und eine Ersthelfer-App werden dazu einen Beitrag leisten. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, auch gerne gemeinsam mit Expertinnen und Experten. Professor Hahnenkamp, ich hatte es bereits erwähnt, steht genau dafür zur Verfügung. – Und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
